8.12.2009 Väter in Not
Vorneweg gleich die 1. Reaktion auf meine Aussendung:
Im Auftrag von Frau Mag. Schönhart sowie den 1. Österreichischen Väternotruf fordere ich Sie auf, umgehend an alle im Verteiler aufscheinenden Personen richtigzustellen, dass weder Frau Mag. Schönhart noch der 1. Österreichischen Väternotruf in keiner wie auch immer gearteten Kooperation mit Ihrer Organisation steht.
Dazu sei erklärt: im Sinne des Wortes Kooperation gibt grundsätzlich keine solche. Mein Einsatz gilt der Sichtbarmachung vorhandener Tatsachen, voraus sich Verbesserung im Sinne Angehörige und deren Versorgung ihrer verstorbenen Kinder sich von selbst ergeben können oder angeregt werden müssen. Ausgenommen den oben erwähnten - gibt es seitens des Wiener Verein Sonnenstrahl mit allen Angeschriebenen einen - teilweise seit mehreren Jahren bestehenden - losen Dialog, ohne einander wechselseitig Verpflichtet zu sein. Frau Mag. Schönhart habe ich zum 1. mal angeschrieben und Sie inkl. dem 1. österr. Väternotruf fühlten sich zurecht von mir überrumpelt. Dafür möchte ich mich entschuldigen.
Aussendung vom 8.12.2009, Titel: Lasst die Liebe zukünftig bitte fließen
Hier nur zu meiner Aussendung vom 8.12.2009:
Titel "Darf die Liebe in Zukunft fließen?"
Im Namen zahlreicher Angehöriger früh verstorbener Kinder bitte ich um Neuorganisation der Versorgung im Umgang mit verstorbenen Kindern und deren Angehörigen: Holpersteine aus Liebe zum Verstorbenen bitte entfernen
Liebe Leser und Leserinnen,
Bevor ich in das Thema "Holpersteine/ Stopersteine aus Liebe zum Verstorbenen einsteige, sollten wir uns damit vertraut machen, das jeder etwas anderes unter dem Begriff "Kind" versteht.
verwaiste Eltern sprechen vom Kind ab dem Zeitpunkt seiner Zeugung, wenn Sie es gewagt haben, ihr ungeborenes Kind von Zeugung an zu lieben. Eine Ungewollte Schwangerschaft ist jene Schwangerschaft, bei dem die Eltern ihr ungeborenes Kind von Zeugung an nicht geliebt, also nicht willkommen geheißen haben. Darüber berichtet Dr. Ruzicka, warum nicht alle anfallenden Kinderleichen der Totenbeschauung zugeführt werden und Dr. Fiala vertritt die Ansicht, das die Definition "Kind" nur für lebend geborene Menschen gilt.
Als Mutter von 5 Kindern, davon 3 vorausgegangenen Kindern rede ich vom Kind von Zeugung an.
mein 1987 verstorbene Sohn erhielt ein Begräbnis/Grab, daher kenne ich aus eigenem Erleben den massiven Unterschied, den es in der verarbeitung eines Todesfalles ausmacht, ob man sein Kind liebevoll beerdigen dufte oder aber eben nicht.
Zwei meiner 3 verstorbenen Kinder erhielt kein Begräbnis zuerkannt, weil zu klein (Johanna starb 1979 in der 10. Schwangerschaftswoche) oder die falsche Art (med. Eingriff), meinen mütterlichen Leib verlassen zu haben (Barbara starb 1976 Ende der 16. Schwangerschaftswoche dank einer erzwungenen Schwangerschaftsabruchs. Damals hatten (Groß-)Eltern das Recht, über das Leben ihrer minderjährigen Kinder zu bestimmen, die ihr Enkelkind empfangen haben. 30 Jahre später entschuldigte sich mein Vater bei mir für das, was er mir damals angetan hat und er sagte: wenn er vorher gewußt hätte, was er mir damit antun wird, hätte er mir das nicht abverlangt, während meine Mutter sich bei mir dafür bis heute nicht entschuldigt hat. Seit geraumer Zeit haben - dank gesetzlicher Änderungen - (Groß-) Eltern nicht mehr die Macht, über Enkelkinder zu entscheiden.
Gesetze und deren Umsetzung schaffen Leid, können aber auch den Keim der Vermeidung/ Heilung in sich tragen.
Es geht um vermeidbare Zusatzverletzungen, die der Tod eines Kindes mit sich bringen, wenn Frauen (wie ich) ihr ungeborenen Kind geliebt haben, aber grundsätzlich nicht beerdigen durften - bzw. um jene Angehörige, die ihr verstorbenes Kind lieber beerdigt als kremiert wissen wollen.
Mediziner definieren Leibesfrüchte nach ihrem Entwicklungsstand und nach dem Faktum, ob die Leibesfrucht vaginal durch die Kraft der Mutter geboren wurde = den Mutterleib verlassen hat) , oder ob ein medizinischer Eingriff stattfand. Diese medizinischen Eingriffe sind Ihnen als Schwangerschaftsabbruch auf Grund von Fristenlösung, nach Eileiterschwangerschaft, Eierstockschwangerschaft, Bauchhöhlenschwangerschaft ec bekannt. Mediziner gestehen dzt. lediglich jenen Angehörigen das Begräbnis ihres verstorbenen Kindes zu, wenn es einen Schwangerschaftsabbruch auf Grund einer Pränatalen Diagnose gab. bzw: jene Leibesfrüchte, die Ärzte der Totenbeschauung zuführen, dürfen aus Sicht der Ärzte beerdigt und betrauert werden.
Ungeborene Menschen werden gemäß Entwicklungsstand definiert z.B. als Embryo oder Fötus. Von einem "Kind" spricht ein Medizinier erst, wenn es außerhalb des Mutterleibes selbstständig lebensfähig ist. Diesem werden alle Rechte zuerkannt, Klinikintern daran sichtbar, das ein lebend geborenes Kind erst ab seiner Rückkehr als vollerwertiger Patient wahrgenommen wird mit einer eigenen Patientenakte. Bis dahin ist - aus Sicht der Mediziner - das Ungeborene z.B. ein Forschungsgut der Mediziner, das Ihnen vielfältig zu dienen hat. Angehörigen wird durch Ärzte das Recht aberkannt, von ihrem ungeborenen (sterbenden/verstorbenen) Kind zu reden, es weiterhin (emotional als auch wirtschaftlich) versorgen zu dürfen, weil sie einem Schwangerschaftsabbruch, einer Kuretage bzw einem anderen medizinischen Eingriff zugestimmt haben.
Dr. Fiala erwartet sich (stellvertretend für viele Ärzte), das Eltern seinen Standpunkt als richtig anzuerkennen haben. Dem entsprechend gestattet Mediziner den Eltern bei einem still geborenen Kind gezielt bewußt kein Recht auf Trauer, keine Beerdigung ihres z.B. abgetriebenen oder via Kuretage aus dem Mutterleib geholten Kindes zu. Gleichzeitig reden Ärzte vom Mutter - Kind - Pass, der massgeblich die Zeit zwischen Zeugung und Geburt medizinisch betreut dokumentiert und wiedergibt.
Der Tod von Kindern wird verleugnet: Schwangere und ihre sterbenden/verstorbenen Kinder werden in den gleichen Klinikzimmern betreut in denen zeitgleich Frauen ihr Kind zu Leben außerhalb des Mutterleibes erwarten. Dem entsprechend werden Informationen in den Aufenthaltsräumen einer Klinik nicht zur freien Entnahme aufgelegt, weil Ärzte sich dahinter verkriechen: es sei unverantwortlich, Schwangere mit der Wahrheit zu konfrontieren, das Kinder auch sterben können. Auch im Mutter - Kind - Pass wir keine Seite dem Thema gewidmet, wie sich die Frau/Angehörige verhalten sollen, wenn sie mit dem Tod ihres ungeborenen Kindes konfrontiert sind, wenn sie z.B. mit dem Leichnam ihres während der Schwangerschaft verstorbenen Kindes umgehen sollen bzw. wie sich die Angehörigen verhalten sollen, wenn sie den Leichnam ihres früh verstorbenen Kindes beerdigt wissen wollen.
Vielleicht aber geht es in Wahrheit um die Frage, das Ärzte die Leibesfrüchte (wie still geborene Kinder Bestattungsrechtlich heißen) für ihre Zwecke benötigen, etwa um angehende Ärzte ausbilden zu können, oder um um an den Leibesfrüchten ungehindert Forschung betreiben zu können. Ebenso ist bekannt, das es ohne Verwendung von Leibesfrüchten zahlreiche gut verträgliche Impfstoffe nicht gäbe. Vieles ist den Angehörigen früh verstorbener Kinder noch im Verborgenen und man entwickelt als Angehöriger früh verstorbener Kinder erst dann ein Interesse, sich mit dem Thema/ Buch "Geschäft Abtreibung"* zu befassen, wenn man persönlich davon betroffen ist.
Grundsätzlich habe ich nicht dagegen, wenn die Angehörigen (also Vater und Mutter) ihr Einverständnis dafür gaben. Doch dzt. erhalten die Angehörigen vor dem Eingriff z.B. durch Ärzte keine Aufklärung darüber, das sie die Leibesfrucht ihres Kindes - nach Zustimmung zum medizinischen Eingriff - anschließend nicht beerdigen können!
Dabei stelle ich die Frage: was Traumatisiert Frauen mehr: jene, Frauen, die sich nur mit dem Entwicklungszustand ihres ungeborenen Kindes sich auseinandersetzen, also durchgehend auf Wolke 7 in einer Scheinwahrheit gehalten werden, weil man sich nur mit dem Leben auseinander setzt - oder wenn Frauen schon von Beginn der Empfängnis an sich mit dem Thema konfrontiert werden, das ein ungeborenes Kind sterben kann und das es dafür 1000 Gründe geben kann, die nichts mit dem Verhalten der Frau zu tun haben. Man könnte noch weitergehen: den Frauen mitteilen im Mutter - Kind - Pass: mit welchem Verhalten sie ihr ungeborenes Kind umbringen/Dauerhaft schädigen: durch die Einnahme von Drogen, Alkohol, Zigarettenm und Umweltdämpfen, die Plazentaschranke durchschreitende Medikamente usw.
Es gilt aus meiner Sicht: gemeinsam neue Wege und Umgangsformen zu finden, damit der Tod eines geliebten Kindes für Angehörige leichter verdaulich wird - unabhängig davon, wie prall gefüllt die Geldbörse der Mutter/ des Vaters/ der erwachsenen Geschwister/ der Großeltern zum Todeszeitpunkt ihres (Enkel-)Kindes ist, weil z.B. jedes Kind auch einen Vater hat - sonst wäre das Kind nicht gezeugt/empfangen worden.
Bestattungsrechtlicht spricht man beim still geborenen Kind von Leibesfrucht, unabhängig von seiner Todesursache. Leibesfrüchte sind im Wiener Bestattungsgesetz den Leichen gleichgestellt. Dem entsprechend ist eine befruchtete Eizelle, die kleinste Einheit Mensch/ Leibesfrucht, die - wenn greifbar - beerdigt werden könnte (lt. Herr Tichacek spricht bestattungsrechtlich nichts dagegen)
Nun geht es um die Frage: in wessen Auftrag darf beerdigt werden, wer löst eine Beerdigung aus? Dzt. haben Angehörige grundsätzlich das Recht dazu, ihre verstorbenen Familienmitglieder zu beerdigen. Die Angehörigen haben das Recht dazu, binnen 5 Werktage ab Ausstellung des Rosa Scheins (Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschauung) einen Bestatter ihrer Wahl und das Begräbnis in Auftrag zu geben ( Zukunftsmusik: unabhängig davon, wer die Kosten übernimmt, aktuell durch die MA 40 angewandter Fakt: der Auftraggeber hat das Begräbnis zu bezahlen, was dem aktuell gültigen Gesetz widerspricht, siehe Anhang: 1 NC 25/09g - 2 vom BG Favoriten vom 27.9.2009.
ein Auszug daraus: Nach § 19 Wr. SozialhilfeG. besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Kosten eines einfachen Begräbnisses durch den Sozialhilfeträger.)
Tatsache ist in Wien, das Leibesfrüchte/Leichen nur von einem Bestatter transportiert werden dürfen und das ein Bestatter nur dann einen Leibesfrucht/Leiche transportieren kann und darf, wenn diese zuvor der Totenbeschauung zugeführt wurde. In Wien besteht die Pflicht zur Totenbeschauung ab 120mm, was bei einem gesunden Kind ca. der 16. Schwangerschaftswoche entspricht, die Körper von fehlgebildeten Kindern sind meistens kleiner als auch leichter.
Darf die Liebe von Eltern ihren Kindern gegenüber grundsätzlich fließen? Darf die Liebe der Eltern ihren Kindern gegenüber auch dann fließen, wenn die Eltern ein Einkommen nahe dem Existenzminimum liegt?
Inhalt der Anfrage zu 1 NC 25/09g - 2 war: dürfen wirtschaftlich arme Angehörige selbst die Bestattung ihres verstorbenen Kindes in Auftrag geben? Darf die Liebe der Eltern ihrem verstorbenen Kind gegenüber fließen und seinen Ausdruck darin finden, das die Eltern z.B. dem Kind ein religiöses Begräbnis gestalten? Darf der Bestatter direkt mit der MA 40 dieses einfache Begräbnis verrechnen, was in Wien für Begräbnisse im gesetzlichen Auftrag - wenn Angehörige nicht binnen 5 Werktagen eine Beerdigung in Auftrag gegeben haben - selbstverständlich ist!
Stand der Dinge: Eine Mitarbeiterin des KFJ hat mich angerufen und mich mit dem Bedürfnis der Mutter (nicht kremieren, sondern beerdigen) konfrontiert. Daraufhin fuhr ich in die Klinik ans Krankenbett der Mutter, auch der Vater war anwesend. Da die Eltern ein Einkommen um das Existenzminimum haben, aber ihr verstorbenes Kind Makka Ataeva unter 500 Gramm Leichengewicht hatte und sie die Beerdigung und nicht Kremierung wollten, sandte ich einen Notruf per e-mail ab u.a.auch an die MA 40. 10 Tage später hat Frau Paschinger - stellvertretend für die MA 40 reagiert!
Zu einem Zeitpunkt also, als das Kind nicht kremiert, sondern beerdigt nach islamischen Ritus war. Das Kind Makka Ataeva hat kein eigenes Grab, denn es wurde einem bestehenden Grab beigelegt in der islamische Gruppe am Wiener Zentralfriedhof nahe Tor 2. Die Tochter erhielt einen geschlechtsbezogenen Vornamen, weil das Geschlecht ab der 8. - 10. Schwangerschaftswoche sichtbar ausgebildet ist und am Grabstein stehen darf, was Angehörige ansagen.
Dzt. beharrt die MA 40 darauf, das sie nur jene Begräbniskosten zu übernehmen hat, wenn das Kind im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt wurde (um dieses Angebot gegenüber dem Wiener Gesundheitsamt billiger gestalten zu können, wurde exta für das Wiener Gesundheitsamt die Gruppe 35b eingerichtet)
es geht um die Frage: müssen wirtschaftlich arme Angehörige auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichten?
Müssen Familien auch in Zukunft akzeptieren: das sie ihr Kind aus Liebe zum Kind (und sich selbst) einem Schwangerschaftsabbruch zugeführt haben - aber den Leichnam dieses Kindes keinem Begräbnis zuführen dürfen?
Müssen wirtschaftliche arme Eltern dem MA 40 finanzierten Kremierungszwang sich beugen - denn von den wenigen Leibesfrüchten, die angeliefert werden, werden dzt. alle unter 500 Gramm schweren Kinderleichen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes kremiert/bestattet (aber nicht in einem Sarg in die Erde gelegt), nachdem auf Grund gesetzlicher Regelung: die Angehörigen ab Ausstellung des rosa Schein (Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschauung) bei einem Bestatter ihrer Wahl keine Begräbnis in Auftrag gegeben haben.
Langzeitwirkung: geben die Angehörigen ein Begräbnis in Auftrag (unabhängig davon, wer das Begräbnis bezahlt) kann die Verwaltung der Wiener Friedhöfe den Angehörigen eine Grabnachnutzungsgebühr anbieten/Vorschreiben nach Ablauf der Mindestruhezeit. Die Trauerarbeit mit einem Begräbnis/ Grab (solange die Eltern leben und das versorgen ihres verstorbenen Kindes ihnen ein Bedürfnis ist, sichtbar z.B. im Bezahlen der Grabnachnutzungsgebühr)
Die Tatsache, das Angehörige die Beerdigung in Auftrag gegeben haben muss auf in der PC - Maske beim Bestatter sichtbar gemacht werden. Dzt ist lt. PC - Maske beim Bestatter jener der Auftraggeber, der das Begräbnis zu zahlen hat. Dabei geht es anders auch: die MA 40 zahlt tausenden Wienern monatliche die Miete, ohne Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der Mietwohnung zu sein!
Werden Begräbnisse im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes durchgeführt, wird das Grab nach Ablauf der Mindestruhezeit geräumt, ohne das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe die Angehörigen davon personenbezogen verständigen oder eine Grabnachnützungsgebühr anbieten kann.
aktuelle Situation: stirbt ein (erwachsenes /minderjähriges) Familienmitglied, müssen Angehörige binnen 5 Werktagen ab Ausstellung des rosa Scheins (Zeugnis einer durchgeführten Totenbeschauung) zu einem Bestatter ihrer Wahl gehen und die Bestattung in Auftrag geben. Tun sie es nicht, tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, dem zu folge die MA15 die Beerdigung in Auftrag zu geben hat. Die Kosten der von der MA 15 in Auftrag gegebenen Beerdigungen hat die MA 40 zu übernehmen.
unterschiedliche Regelungen - die ich im Gesetz nicht fand, aber in deren Anwendung:
der erwachsene Tote muss selbst für seine Begräbniskosten aufkommen. ist das gleichzusetzen mit über 18. jährig? was ist, wenn es bei dem Toten sich um ein zeit seines Lebens behindertes Kind handelt, das zu keinem Zeitpunkt seines Lebens selbsterhaltungsfähig war - und die zahlreichen Spielarten des Lebens dazwischen?
der minderjährige Tote - geht man davon aus, haben die erwachsenen Angehörigen für die Beerdigungskosten aufzukommen. Grundsätzlich steht das aber -meines Wissens - in keinem Gesetz, denn alle Gesetze kümmern sich nur um lebend geborene Kinder und deren Versorgung.
medizinisch aus Sicht der Angehörigen ist folgendes richtig: wenn eine Frau ein Kind empfängt und sie beginnt nicht, dieses Kind anzunehmen und zu lieben, dann ist für die Frau diese Leibesfrucht kein Kind um das sie Trauer das Bedürfnis hat. bekannt ist das als ungewollte Schwangerschaft, die diese Frauen gerne beendet wissen wollen.
Zahlreiche Frauen empfangen ein Kind, das sie von Beginn an lieben - und aus Liebe zum Kind tragen sie dieses ihr Kind nicht aus. Diesen Frauen muss das Recht auf Trauer, auf den Leichnam ihres Kindes auch beerdigen zu wollen endlich allumfassend zugestanden werden!
An dieser Stelle die dazu passende Aussage eines Vaters, dessen Tochter früh starb:
Wir müssen trauern, denn wir wagten es, unser Kind zu lieben.
Es stimmt, dass wir durch das Trauern wieder genesen werden.
Wir werden nie wieder das Leben führen welches wir früher hatten,
aber wir können uns ein anderes Leben aufbauen.
Unsere Herzen werden heilen,
unsere Schmerzen werden weniger,
und wir werden eines Tages in der Lage sein,
ohne Tränen über unser verstorbenes Kind zu sprechen.
Es wird sogar der Tag kommen,
wo wir es wagen, wieder zu lachen. Paul O. Kinney
Zukunftsmusik:
Ein minderjähriges Kind stirbt, (ob Leiche oder Leibesfrucht ist einerlei, denn schon jetzt sind Bestattungsrechtlich beide gleichgestellt) Anders ausgedrückt: ob es sich dabei um ein grundsätzlich still geborenes Kind handelt oder um ein Kind, das lebend den Mutterleib verlassen hat und später als minderjähriges Kind starb ist einerlei.
Zulassung zur Totenbeschau: derzeit sind Kinderleichen ab 120mm, also ab der ca 16. Schwangerschaftswoche verpflichtet, der Totenbeschau zuzuführen. Fakt ist: Doch Kinderleichen die derzeit in den Wiener Abtreibungskliniken ec. anfallen werden dzt keiner Totenbeschauung zugeführt - obwohl sie u.U. erst nach der 16. Schwangerschaftswoche starben.
Zukunftsmusik: schon kleinere Leibesfrüchte der Totenbeschauung zuführen, denn ab der 8. - 10. Schwangerschaftswoche ist ein Kind äußerlich sichtbar vollkommen ausgebildet. Die Art, wie und warum das Kind den Mutterleib verlassen hat, darf auch in der Praxis keinen Unterschied mehr machen, das heißt: auch die täglich in Abtreibungskliniken und vergleichbaren Einrichtungen, Gyn. Praxen & Co anfallenden Kinderleichen müssen zukünftig der Totenbeschauung und der anschließenden Beerdigung zugeführt werden.
Angehörige können innerhalb von 5 Werktagen ab Ausstellung des Rosa Schein (Zeichen einer duchgeführten Totenbeschauung) zu einem Bestatter ihrer Wahl gehen und die Bestattung in Auftrag geben. (einem Bestatter kann angeordnet werden, das er einen Blick auf ein einfaches Begräbnis legen, wenn es anschießend mit der MA 40 verrechnet werden soll, dzt werden noch lange nicht alle greifbaren Leibesfrüchte/ still geborenen Kinder der Totenbeschauung zugeführt, obwohl im Bestattungsrecht die Pflicht dazu besteht.)
der Bestatter verrechnet auf Wunsch des Auftragsgebers mit der MA 40 direkt.
damit erhält die MA40 damit in Verbindung die Information, wer die Bestattung in Auftrag gegeben hat.
Mit diesem Angehörigen setzt sich (zukünftig) ein Mitarbeiter der MA 40 in Verbindung, um abzuklären, in welchem Familienverhältnis der Auftraggeber zum Verstorbenen ist, ob der Verstorbene selbst für seine Bestattungskosten aufkommen kann, wer Vater & Mutter des Verstorbenen ist (ob diese wirtschaftlich aufkommen können und müssen) ...vielleicht gab es Versicherung oder es greifen (weil z.B. ermordet) sowieso andere Gesetze, die Begräbniskosten zu übernehmen haben. Vielleicht gibt es erwachsene Geschwister? zu klären wird sein, ob diese wirtschaftlich verdonnert werden können, einen Teil der Begräbnis kosten auch übernehmen zu müssen. Minderjährige Geschwister sind schon jetzt von der Pflicht ausgenommen, für Begräbniskosten des verstorbenen Bruders/Schwester aufkommen zu müssen. was ist, wenn es erwachsene Geschwister gibt, die aber noch nicht selbsterhaltungsfähig sind - weil sie z.B. noch zur Schule gehen oder studieren?
Abklären, wie lange nach einem Begräbnis die Angehörigen wirtschaftlich für die entstandenen Begräbniskosten herangezogen werden können? Lebenslänglich oder zeitlich gebunden an die Mindestruhedauer von dzt 10 Jahren?
Rolle der Mutter nach derzeitigem Gesetzesstand:
Mutter ist jene Frau, die das Kind ausgetragen hat. Es muss dzt. nicht ihre Eizelle gewesen sein, welche der Befruchtung gedient hat, denn - rechtlich betrachtet - kann jede in Österreich wohnende Frau sich im Ausland eine fremde Eizelle sich einsetzen lassen.
Das Einkommen der Mutter ist greifbar für ein Überprüfungsverfahren, wobei Monate nach dem Todesfall klar ist, ob sie z.B. wieder Berufstätig wurde. Dieser Besuch bei der MA 40 kann auch zur Traumakontrolle Anlass sei, etwa, um eine Frau einer Traumatherapie zuzuführen, denn der Tot eines Kindes kann traumatische wahrgenommen werden. Vielleicht sollten für diese Gespräche thraumatherapeuten grundsätzlich anwesend oder eingesetzt werden, denn nur diese können das empfinden entwickeln, ob die Zuführung zu einer Therapie seelische Not wendend (also medizinisch begründet notwendig ist)
Rolle des Vaters nach derzeitigen Gesetzesstand: (Rolle des Vaters gehört dringend ausgebaut und gestärkt!)
der Vater bekennt sich freiwillig zum Kind
die Mutter akzeptiert, das er sich freiwillig zum Kind bekennt, erkennbar z.B. daran, das sie ihm den Mutter - Kind - Pass gab und er sich eintragen durfte.
hat der Mann die Frau vor dem ....geheiratet, ist er automatisch Vater des Kindes, ohne sein Erzeuger sein zu müssen.
nicht nur aus Scheidungsverfahren, sondern auch aus Erbschaftsstreitereien heraus weiß man, das Vaterschaftstest verstärkt gemacht werden zu einem - im Grunde genommen viel zu späten Zeitpunkt: bei der Scheidung oder wenn es ums Erbe aufteilen geht statt bei der Geburt. Zukunftsmusik: verbindlicher Vaterschaftstest bei der Geburt eines Kindes, unabhängig davon, ob das Kind lebend oder still geboren wurde = den Mutterleib still oder lebend verlassen hat.
dzt. Fakt: 8 - 10 % aller Frauen lügen ihre (Ehe-)Männer /ihre (Lebensabschnitts-) Partner an wenn es darum geht, ob er der Erzeuger ihres (gemeinsamen?) Kindes ist. 8 - 10% aller heute lebenden Väter sind unwissentlich nicht die Erzeuger ihres Kindes, welches sie dzt. (im Glauben, es handelt sich bei dem Kind, welches sie versorgen - um das Produkt seiner Lenden)
aufziehen und wirtschaftlich sowie emotional versorgen ist das eine.
Rechtlich betrachtet können die Männer Ihre Fraue/ihre ex-Ehepartnerin wegen der von dieser Frau in die Welt gesetzte Lebenslüge zwar belangen, doch mit welchem Ergebnis? erhalten sie die investierten Gelder/Alimente von der Frau zurück? Was ist mit seelischer Grausamkeit, emotionale Wunden und deren Heilung?
Fakt ist: Väter haben in der Regel ein höheres Einkommen und keine gleichwertigen körperlichen Belastungen in Kauf zu nehmen wie eine Frau, könnten daher einen höheren Anteil bei den Begräbniskosten übernehmen. (doch dazu müssen sie nachweislich der Vater = Erzeuger sein!? Ein sozialer Vater kann freiwillig zu den Begräbniskosten beitragen, aber er kann dazu nicht verdonnert werden)
Fakt ist: für die Ausgaben eines Kindes haben Vater und Mutter aufzukommen (dzt sind die Kostenübernehmen bei Begräbnissen Frauenlastig geregelt)
Fakt ist das Angehörigen ein sehr viel teureres Angebot zur Versorgung ihrer verstorbenen Kindern durch die div. Wiener Friedhofsverwaltungen gemacht wird. Nur dem Wiener Gesundheitsamt werden 1/2 Erwachsenengräber angeboten. (seit Dez. 2000 in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof nahe Tor 3)
Wenn Ihnen die liebevolle Betreuung am Herzen liegt von Angehörigen und sterbenden/verstorbenen Kindern, lade ich Sie herzlich dazu ein: Als sichtbares Zeichen könnten wir gemeinsam in einer Zeitung in print sowie online (Newsletter ) Rede und Antwort stehen!
Angebote des Verein Sonnenstrahl: Sternenkind.info betreut vor dem Begräbnis eines Kindes, Sternschnuppen.info die Angehörigen und mitfühlenden Freunde nach dem Begräbnis. Bitte machen Sie mit!
Organisator der Gedenkfeier ist der Verein Sonnenstrahl: Vielleicht sehen wir uns auch persönlich am 13.12.2009 am Wiener Zentralfriedhof in der Halle 3 zur im Zuge der weltweiten Gedenkfeier vorausgegangener Kinder, Jugendlicher und jungen Erwachsenen! Weitere Informationen finden Sie unter http://worldwide_candle_lighting.sternenkind.info/
Ich wünsche Ihnen allen gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
MFG
Gunnhild Fenia Tegenthoff
* Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch unter dem Titel "GESCHÄFT ABTR€IBUNG" u.a., dass Kinderleichen für Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden usw.
auszüge daraus finden sie unter folgendem Link http://sonnenstrahl.org/schwangerschaft/wenn-teenager-eltern-werden/ware-mensch/