20.9.2009: an Heinz-Christian Strache
Am Sonntag, den 20.09.2009, dem internationen Welttag der Kinder schrieb Gunnhild Fenia Tegenthoff an Herr Heinz Christian Strache
Betreff: Kinder, welche in Verbindung mit einem Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen
Sehr geehrter Herr Strache,
im Standard vom 19./20. September 2009 las ich, u.a. Ihre Worte " Wir müssen Frauen helfen, sich für das Leben zu entscheiden ...weiter unten steht von 60.000 Leben, die jährlich in Österreich durch Schwangerschaftsabbruch sterben."
Ich konfrontieren Sie jetzt mit Fakten, die genau das gleiche Thema betreffen, aber aus anderen Blickwinkeln.
Vielleicht hilft das im erkennen, das sehr viel mehr getan werden muss, als wie nur das "Alibiberatungsgespräch vor dem Schwangerschaftsabbruch - Vorbild deutsches Beratungspflicht - einzuführen".
Es geht beim Thema Schwangerschaftsabbruch nicht nur um die - aus Ihrer Sicht - fehlenden 60.000 Kinder, sondern um sehr viel mehr, z.B. die Frage "Mensch oder Müll "
Bekannt ist, das Angehörigen der Tod eines Familien bezüglich Gesundheit und Arbeitsfähigkeit sehr zusetzt:
es geht um erhöhte Suizidrate nach einem Todesfall - insbesondere nach einem Schwangerschaftsabbruch http://www.lebensgeschichten.org/abtreibung/suizidrate_frauen_abtreibung.php
es geht um die Zunahme von Herzerkrankungen nach einem Todesfall:
es geht darum, das vor allem Frauen nach dem Tod ihres Kindes nicht anschließend gleich wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen und können, weil die Trauer sie übermannt/gefangen hält/beschäftigt, sie z.B. unkontrollierbar in Tränen ausbrechen ec.
Ein Mann erlebt den frühen Tod eines Kindes anders, fehlt ihm doch die Fähigkeit eine Schwangerschaft zu empfangen als auch austragen zu können. Neben der Trauer wirken bei Frauen auch die hormonellen umstellen von Schwanger zu nicht schwanger, weshalb die Frauen von früh verstorbenen Kindern zwangsläufig stärker reagieren im Vergleich zum dazugehörenden Partner.
Eltern berichten in den Selbsthilfegruppen, dass Sie unter der Tatsache, das Sie den Leichnam ihres Kindes nicht zu Grabe tragen konnten massiv leiden. Der ORF und Sat 1 strahlten 2006 folgenden Beitrag zu diesem Thema mehrfach aus http://religion.orf.at/projekt03/tvradio/orientierung/or_061029_fr.htm und es hat sich seither nichts verändert.
Herr Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe sagt: laut Wiener Bestattungsgesetz - einsehbar unter folgendem Link (http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2004/html/lg2004038.htm ) - besteht in Wien - Bestattungspflicht für alle greifbaren Leibesfrüchte - Leibesfrüchte sind Leichen gleichgestellt - Totenbeschaupflicht besteht am 120mm.
Wenn die Angehörigen für die Leiche ihres verstorbenen Kindes binnen 5 Werktage keinen Bestattungsantrag stellen bei einem Bestatter ihrer Wahl stellen, dann ist von Gesetz wegen geregelt, das die angefallen Leichen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes zu beerdigen sind.
Um eine Leiche bestatten zu können, braucht der Bestatter den Rosa Schein (Bestätigung einer durchgeführten Totenbeschauung, Leichenbegleitschein)
Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering sagt: bei mir treffen die unter 500 Gramm schweren Kinderleichen aus folgenden Kliniken an ...die Adressen der zahlreichen Wiener Einrichtungen, in den Schwangerschaftsabbrüche/Fristenlösung durchgeführt werden, sind nicht dabei (weder Pro Woman und Co noch die in Gyn. Praxen anfallenden Kinderleichen)
Aus Sicht der Angehörigen heißt das demnach: Jene Kinder, welche in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen, werden in Wien keiner Totenbeschauung zugeführt.
Demnach können diese Kinderleichen keinem Begräbnis zugeführt werden, weder im Auftrag der Angehörigen, noch im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes!
Keiner verändert an der seit zumindest 30 Jahren bestehenden Ist Situation etwas.
gehe davon aus, das die Grundlage für eine gute Trauerarbeit in der Zeit vor dem Begräbnis gelegt wird.
Wenn endlich alle anfallen Kinderleichen einem Begräbnis grundsätzlich zugeführt werden....
Wenn endlich die Angehörigen auch dann das Begräbnis in Auftrag geben dürfen, wenn der Leichnam ihres Kindes in Verbindung mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verlassen hat.
Dazu zählen - neben Schwangerschaftsabbruch auf Grund von Fristenlösung, Eileiterschwangerschaft, Eierstockschwangerschaft, Bauchhöhlenschwangerschaft ec. auch Kinderleichen, die in Verbindung mit Curretage den Mutterleib verlassen.
Im Moment kämpfen mehrere Familien/Bestatter um die Kostenübernahme durch die MA40. Hintergrund ist die Tatsache, das der Tote selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat (schrieb mir die MA 40, einsehbar unter folgendem Link )
Doch für Angehörige verstorbener Kinder gilt diese Ansage vielleicht nicht. Warum nicht?
Als das Gesetz gemacht wurde ging man gedanklich offenbar davon aus, das nur Erwachsene sterben.
Als Eltern verstorbener Kinder anfingen, die Beerdigung ihres verstorbenen Kindes in Auftrag zu geben, und der Bestatter meldete diese Ausgabe der Ma40 (gemäß folgendem Mail )..in dem klar geschrieben steht Angehörige können den Auftrag zur Bestattung erteilen und die MA 40 übernimmt die Kosten ...so warten die Bestatter bis heute auf das Ihnen zustehende Geld, weil sie verstorbene Kinder mit einem Leichengewicht von unter 500 Gramm nicht kremiert, sondern im Auftrag der Angehörigen Beerdigt haben.
Wie Sie vielleicht nachvollziehend können: Auf dem Rücken der Frauen/Familien und verstorbenen Kinder wird sehr viel Schindluder getrieben. Können und wollen Sie daran wirklich etwas verändern?
MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff
Von: Heinz Christian Strache <heinz-christian.strache@fpoe.at>
An: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sonnenstrahl.org>
Betreff: Re: Kinder, welche in Verbindung mit einem Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassen
Datum: Sun, 20 Sep 2009 09:12:18 +0200
Vielen Dank für Ihr E-Mail. Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist im Gange. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der zahlreich eingehenden Post unter Umständen zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Ihr Büro HC Strache
> Mein Brief ist demnach also angekommen. Ob er gelesen wurde, davon ist hier noch nicht die Rede, denn es hat "nur" der PC reagiert.
Am Dienstag, den 28.10.2009 erreichte mich die hier verlinkte Antwort.
am 30.10.2009 bat ich darum, das aktuell gültige Personenstandsgesetz und die Pflicht zur Totenbeschau zu überarbeiten. Warum? Weshalb? Weswegen? Lesen Sie mehr dazu hier zum Personenstandsgesetz und hier das Anliegen, die Totenbeschaupflicht bitte zu überarbeiten.