2010.02.07 Frohes Warten - früher Tod
Kürzlich erschien das Buch "Frohes Warten - früher Tod" - geschrieben von einem im Großraum Innsbruck tätigen Klinikseelsorger, Mag. Tomy Mullur.
Auf Seite 92 ist u.a. über Wien folgendes zu lesen: Nach dem Wiener Bestattungsgesetz muss jede Leibesfrucht dem zuständigen Prosektor des Spitals zur Begutachtung vorgelegt werden. Dieser nimmt die Untersuchung des toten Kindes vor; der Befund kommt in die Krankengeschichte des Spitals. Zudem füllt er die Todesbescheinigung aus, die den zuständigen Behörden weitergeleitet wird. Bei einer Lebensgeburt besteht in Wien eine Bestattungspflicht der Eltern. Seit 6.12.2000 werden in Wien alle totgeborenen Kinder in einem Einzelgrab erdbestattet. Diese Bestattung erfolgt automatisch und ist kostenfrei, solange die Eltern nicht einen "Verzicht auf Bestattung" (dies bedeutet, dass das Kind mit den Fehlgeburten eingeäschert wird) unterschreiben. Die Anwesenheit der Angehörigen ist sehr erwünscht. Die Termine erfahren Sie unter Tel: 01 501 95/4259.
Seit 1.2. 2001 werden in den Städtischen Spitälern die Fehlgeburten und im Hanuschspital die Babys gesammelt und zusammen kremiert. Diese Bestattung der Sammelurne findet jeden 1. Freitag im März, Juni, Sep. und Dez., morgens um 8 Uhr statt. Auch hier sind die Angehörigen sehr willkommen.
Da sich die im Buch vorgefundenen Angaben nicht mit meinem aktuellenInformationsstand decken, teile ich folgendes mit: Nach dem Wiener Bestattungsgesetz muss jede Leibesfrucht dem zuständigen Prosektor des Spitals zur Begutachtung vorgelegt werden. Fakt ist, das lt. Dr. Ruzicka von der MA 15 und lt Dr. Fiala nicht alle in Wien anfallenden Kinderleichen einer Totenbeschau zuzuführen sind, beginnend bei der unterschiedlichen Definition "Kind".
Dieser nimmt die Untersuchung des toten Kindes vor; der Befund kommt in die Krankengeschichte des Spitals. Ich denke: in die Krankengeschichte der Mutter, sofern die Totenbeschung im gleichen Spital durchgeführt wurde, in dem die Mutter ihr Kind entbunden hat. Zudem füllt dieser Arzt die Todesbescheinigung aus, die den zuständigen Behörden weitergeleitet wird. Da Klinik intern das lebend geborene Kind über keine eigene Krankenakte verfügen, werden auch lebend geborene (aber früh verstorbener Kinder) den Wiener Behörden gemäß Leichengewicht als Tod- und Fehlgeburt gemeldet, obwohl diese Meldungen nicht mit der Beobachtung der Angehörigen übereinstimmen. Am Grab in der Gruppe 35b sieht das für die Jahre 2000-2002 wie folgt aus. Die Klinikangestellten interessiert nicht das durch ihr Verhalten verursachte Leid, da die Angehörigen von sich aus zum zuständigen Standesamt gehen und um die Richtigstellung bitten können. Das still- und lebend geborene Kinder unterschiedlichen Bestattungsriten unterliegen, ist den gesetzgebenden Organen als auch Klinikmitarbeitern wurst. Zahlreiche Kinder werden daher mit falschen religiösen Riten beerdigt, weil man die Angehörigen vorher (klinikintern) nicht darauf hingewiesen hat, das die Angehörigen die Klinikintern gemachten Angaben berichtigen müssen und das die Angehörigen dem Bestatter/ Geistlichen sagen müssen, das ihr Kind lebend geboren wurde!
Bei einer Lebendgeburt besteht in Wien eine Bestattungspflicht der Eltern. ? Still geborene Kinder heißen im Wiener Bestattungsrecht Leibesfrüchte. Leibesfrüchte sind im Wiener Bestattungsrecht Leichen gleichgestellt. Die Angehörigen haben Vorrangig das Recht/ die Pflicht, ihre verstorbenen Familienmitglieder zu beerdigen. Wurde eine Leibesfrucht/Leiche einer Totenbeschau zugeführt, wird als Bestätigung einer durchgeführten Totenbeschau ein Leichenbegleitschein ausgestellt. Ab diesem darauf vermerkten Datum haben die Angehörigen in Wien 5 Werktage Zeit, einen Bestatter ihre Wahl aufzusuchen und die Bestattung rechtsverbindlich in Auftrag zu geben. Dazu sei angemerkt: Wien hat 55 Friedhöfe. Die Angehörigen erhalten zur Versorgung ihres verstorbenen Kindes dzt. von keiner einzigen der zahlreichen Wiener Friedhofsverwaltungen ein 1/2 Erwachsenengrab als Kindergrab angeboten, sehr wohl aber das Wiener Gesundheitsamt in Form der Gruppe 35b. Was genau die Angehörigen lt. Herrn Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe als "billigstes Angebot" zur Versorgung ihres verstorbenen Kindes erhalten, können Sie hier nachlesen.
Seit 6.12.2000 werden in Wien alle totgeborenen Kinder in einem Einzelgrab erdbestattet. Richtig: Seit 6.12.2000 werden in Wien im Auftrag der MA 15 / MA 40 finanziert jene totgeborenen Kinder in einem Einzelgrab in der Gruppe 35b erdbestattet, nachdem die Angehörigen auf das Ihnen zustehende Bestattungsrecht verzichtet haben und ihr verstorbenes Kind daher nicht außerhalb der Gruppe 35b zur letzten Ruhe gebettet wurde.
Diese Bestattung erfolgt automatisch und ist kostenfrei, solange die Eltern nicht einen "Verzicht auf Bestattung" (dies bedeutet, dass das Kind mit den Fehlgeburten eingeäschert wird) unterschreiben. Diesen mir bislang unbekannten Angaben zu folge gibt es in Wiener Kliniken noch eine zweite Form der Verzichtserklärung. Nicht nur jene, um die Beerdigung auf eigenen Auftrag zu verzichten, demzufolge verstorbenen Kinder bis ca 110 cm Körpergröße in der Gruppe 35b ihre letzte Ruhe im Auftrag der MA 15/ MA40 finanziert erhalten, sondern auch noch jene mir bislang unbekannte Verzichtserklärung, demnach sich Eltern für die (Sammel-) kremierung statt einer einfachen Beerdigung in einem einfachen Kindergrab in der Gruppe 35b sich entscheiden können.
Ich denke an ein kürzlich miterlebten Vorfall: das über 500 Gramm schwere Kind, welches im Göttlichen Heiland den Mutterleib verließ. Die Wiener Klinik "Göttliche Heiland" bot der Kindesmutter schriftlich 7000 Euro Schmerzensgeld an u.a. für die Tatsache, das der Leichnam ihres Kindes nicht der Beerdigung in der Gruppe 35b, sondern der Feuerhalle Wien Simmering zur (Sammel-)kremierung zugestellt wurde. Im gleichen Schreiben verwies die Klinik auf die Bestattung Wien hin, welcher der Zustellungsfehler unterlaufen sein könnte. Die Kindesmutter wollte selbst die Verabschiedung ihres Kindes gestalten, was - dank der Zuführung zur Sammelbeerdigung - ihr nicht ermöglicht wurde. Nach erfolgter Kremierung hat Herr Tichacek von der Wiener Friedhofsverwaltung der Kindesmutter div. Angebote unterbreitet, beginnend bei einem leeren Grab in der Gruppe 35b. Oder das man Asche der Urne entnimmt und diese Asche in das Grab gibt. Dazu sollte man wissen, das bei jeder Wiener Sammelbeerdigung die Asche von über 50 Kindern auf einmal zur letzten Ruhe in der Gruppe 35b gebettet werden.
Die Anwesenheit der Angehörigen ist sehr erwünscht. Die Termine erfahren Sie unter Tel: 01 501 95/4259.
Seit 1.2. 2001 werden in den Städtischen Spitälern die Fehlgeburten und im Hanuschspital die Babys gesammelt und zusammen kremiert. Diese Bestattung der Sammelurne findet jeden 1. Freitag im März, Juni, Sep. und Dez., morgens um 8 Uhr statt. Auch hier sind die Angehörigen sehr willkommen.
Meinem Informationsstand werden in Wien seit 1.9.2007 alle Fehlgeburten - wie sie anfallen, umgehend der Totenbeschau zugeführt (Ausnahme siehe Dr. Ruzicka und Dr. Fiala). Daran anschließend werden die freigegebenen - als Fehlgeburt definierten - Kinderleichen umgehend zur Feuerhalle Wien Simmering transportiert. Dieser Transport kann in Fötensärgen aus weißem Karton vorgenommen werden, da in der Feuerhalle ein Großer Sarg aus Holz steht, um ca 20 - 30 Fehlgeburten aufzunehmen. Wenn der Holzsarg voll ist, wird Kremiert und die Asche in einer Urne gesammelt. Die Urne wird 4 mal Jährlich wie im Buch angegeben in der Halle 3 am Wiener Zentralfriedhof um 8 Uhr früh verabschiedet (wobei die Friedhofstore am Wiener Zentralfriedhof im Winter auch erst um 8 Uhr sich öffnen!
Diese Verabschiedung können die Angehörigen still mitgestalten, indem sie z.B. ihre auf eigenen Kosten mitgebrachten Luftballons gemeinsam steigen lassen können, (folgendes gilt es zu beachten: http://sonnenstrahl.org/uploads/media/3857-2008_SC_Luftb.pdf) . lt. Herrn Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe ist eine (religiös) gestaltete Verabschiedung den Angehörigen - deren Kind in Verbindung mit der Sammelbeerdigung seine letzte Ruhe findet - ausdrücklich untersagt.
In den Wiener Kliniken werden die Weichen für (oder gegen) eine Beerdigung/ Kremierung - ob im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag der MA 15/ MA 40 finanziert - gestellt. Wenn Angehörige sich (MA 40 Finanziert!) in der Klinik für die Kremierung ihres verstorbenen Familienmitgliedes entscheiden können, sollte die Türe auch dafür geöffnet werden, das sich Angehörige von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen sich (ebenfalls MA 40 finanziert!) gegen die Kremierung ihres verstorbenen Kindes sich entscheiden können, denn nur die röm. kath. Kirche sagt, das Kremierung gleichwertig ist wie eine Beerdigung. Immer wieder treffe ich auf Angehörige, welche für eine Beerdigung (und nicht Kremierung) ihres unter 500 Gramm schweren verstorbenen Familienmitgliedes sind.
MFG Gunnhild Fenia