17.9.2011 Pro - Life Marsch nach Berlin

betrifft: http://kultur-und-medien-online.blogspot.com/2011/09/marsch-fur-das-leben-2011-in-berlin.html

Meine Reaktion dazu in voller Länge:

Schön, das Ihr der Kinder gedenkt, welche dank eines Arztes den Mutterleib verlassen haben. Leider sieht nicht jeder Arzt und sieht nicht jeder, der bei einer Pro - life Veranstaltung z.B. mitmaschiert, das es sich dabei um ein während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes beerdigungsswürdiges Kind sich handelt.

Mit anderen Worten: mir fehlt der Weitblick, das die Sicht der Ärzte mit der Sicht des Bestattungsrechtes zu lasten der Angehörigen und ihrer während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder nicht kompertibel ist, siehe das unterschiedliche Verstehen und Verständnis darüber, was eine beerdigungswürdige Fehl-, Tot- oder außerhalb des Mutterleibes verstorbenes Kind ist, denn es werden inhaltlich unterschiedliche Definitionen verwendet, was unterschiedliche Rechte und Folgen nach sich zieht.  

Mir fehlt auch die Weitsicht, das Ärzte die meisten der als Zellen und Gewebe definierten Kinder, welche dank ärztlicher Kunst  - bekannt als Curretage statt kleiner Geburt und Schwangerschaftsabbruch in seiner Vielfalt (Fristenlösung, Eileiterschwangerschaft, Ovarienschwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch auf Grund von ungünstigen Umwelt- (Atomkraftwerke, Supergau) oder Umfeld (zu falschen Zeit Medikamente genommen/ Alkohol getrunken, Suchtmittel genommen ec. welche die Plazentaschranke durchschreiten und so - je nach Zeitpunkt - ein fehlgebildetes, defizitäres Kind auslösen. Informationen - u.a. über diese Fehlbildungen/ Defizite können Sie finden von A - Z wie z.B. ADHS , Autismus beginnen, Neuralrohrdefekte sind weitere mögliche Reaktionsmuster, wenn Frauen vor und während ihrer Schwangerschaft nicht allumfassend (z.B. ernährungstechnisch: Folsäuremangel!) emotional (Ohne Liebe stirbt das Ungeborene, Seelisch krankemotionale Defizite der Mutter können die Ausgangsbasis sein für emotionale Defizite beim Kind) Wenn Frau sich selbst bewußt ist, das sie weder vorsorgend noch liebevoll mit sich selbst und ihrem Kind zu Beginn der gemeinsamen Zeit umgegangen sind, sprechen sich viele für den Abbruch ihrer Schwangerschaft aus, ohne deswegen sich gegen ihr Kind sich zu entscheiden! Und: Angehörige benötigen nicht die später eintreffende Bestätigung durch den Arzt: ja sie haben Recht, ihr ungeborenenes hat sich defizitär, behindert, fehlerhaft entwickelt. Noch weniger brauchen Angehörige folgende Worte/ Entscheidung ausgesprochen/ umgesetzt durch einen Arzt, der eine Fehlentwicklung/ Behinderung des Ungeborenen festgestellt hat: "Daher erlaube ich Ihnen, das Sie ihre Schwangerschaft abbrechen dürfen und ich als Arzt erlaube Ihnen auch, das Sie als Angehörige ihr verstorbenes Familienmitglied beerdigen dürfen!"

Weitere Begründungen für den Abbruch einer Schwangerschaft können sein nach einem Unfall/ Straftat/Tritt /Faustschläge ec gegen den Unterleib und das Kind selbst, seine nabelschnur, der Mutterkuchen oder die Verbindung zwischen Mutter und Mutterkuchen irreversibel zu Schaden kam. Dzt landen ein Großteil jener Kinder, welche dank eines ärztlichen Eingriffes den Mutterleib verlassen  als Zelle oder Gewebe definiert in Gewebebanken, und können hier von Biothechfirmen abgerufen werden, etwa zur Herstellung von Medikamenten, Impfstoffen, zu Forschungszwecken, Implantierungs- und Transplantationszwecken usw.

Und anschließend von der Medizin nicht mehr gebrauchte Leibesfrüchte = im Mutterleib verstorbene Kinder Bzw. Leichen = außerhalb des Mutterleibes verstorbene Menschen werden anschließend noch immer keinem Begräbnis auf einem Friedhof zugeführt - sondern landen immer noch in Müllverbrennungsanlagen. Zur Erinnerung: außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizellen sind die kleinste Einheit Mensch. Werden diese außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizellen keiner Frau zum austragen refundiert, sterben sie außerhalb des Mutterleibes. Aus Sicht der Angehörigen kann es sich dabei um die kleinste Einheit beerdigungswürdiger Mensch = ihr Kind handeln! Und weil außerhalb des Mutterleibes verstorben aus Sicht des Bestattungsrechtes: Leiche!

Wie sieht für Sie ein Pietätvoller, ein würdevoller Umgang mit Verstorbenen aus? Und: sollte den Frauen vor dem medizinischen Eingriff vor Augen geführt werden, was Ärzte hinterher mit ihrem Kind machen werden? Sollte man Frauen vorher aufklären, das Ihnen - vorrangig vor Ärzten! - das Recht dazu abgesprochen wird, obwohl sie - die Angehörigen - vorrangig das Bestattungsrecht haben, von Zeugung/ Empfängnis weg ihr verstorbenes Familienmitglied beerdigen zu dürfen! Sollte man Angehörige vorher informieren, das Sie mit Ihrem Bestattungswunsch bei Ärzten ev. auf Widerstand treffen werden ....

Im grassensten Fall sagen Ärzte den Angehörigen, was wollen Sie: ihr während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach (vor Ausstellung seiner eigenen Sozialversicherungsnummer) Verstorbene - war doch noch gar kein Kind, sondern nur Zelle und Gewebe, denn die Definition Kind gilt aus Sicht dieser Ärzte erst nach dem der lebend geborene Mensch die Ausstellung seiner Sozialversicherungsnummer persönlich er- bzw überlebt hat!
Das ein Ungeborenes ab der 8. Schwangerschaftswoche vollkommen ausgebildet ist, auch äußere Geschlechtsmerkmale beim tot geborenen Kind außerhalb des Mutterleibes zu sehen sind, weshalb ein Geschlechtsbezogener Vorname zu so einem frühen Zeitpunkt gegeben werden kann. Vorausgesetzt: die Angehörigen bekommen ihr totes Kind mit eigenen Augen, also leibhaftig zu sehen oder ein mit den Angehörigen fühlender z.B. Seelsorger, Klinikmitarbeiter, Bestatter sagt den Angehörigen, das ihr verstorbenes Familienmitglied ein Bub oder ein Mädchen ist (nicht: war, denn eines Tages werden wir uns alle wiedersehen)

Wir sollten anfangen, von Zeugung/ Empfängnis weg den letzten Weg unserer vorausgegangenen Familienmitglieder selbstbestimmter zu gestalten, denn klar ist eines: Ärzte lügen, wenn sie dabei bleiben, das als Vater und Mutter du erst nach der lebend erfolgten Geburt existierst, also bist. Angehörige von während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder belegen aus eigenem erleben: (Groß-) vater und (Groß-) Mutter bis du von Zeugung/ Empfängnis an für dieses Kind, unserem Familienmitglied. Im Todesfall wollen wir - die Angehörigen - unser Familienmitglied selbstbestimmt entweder einem Begräbnis oder einer Gewebebank zur Verfügung stellen - und nicht wie bisher: weil wir einem Eingriff durch die Hand eines Arztes zugestimmt haben, deswegen werden wir verlustig, unser während seiner Schwangerschaft, Geburt und vor Ausstellung seiner Sozialversicherungsnummer verstorbene Kind keinem Begräbnis zuführen zu dürfen.

Ärzte erwarten Dankbarkeit und heroisches Verhalten von Angehörigen, deren Kind in Gewebebanken und im Klinikmüll gelandet ist, denn ihr Kind durfte bis zum äußersten der Gesellschaft dienen. Als Dank dafür werfen Ärzte würdelos, respektlos die von Ihnen nicht mehr benötigten sterblichen Reste auf den Müll (statt auf den Friedhof). Persönlich glaube ich an die universell gültige Ordnung der Liebe laut Bert Hellinger. In diesem Sinne  frage ich mich: wer begeht das größere Verbrechen: die Frau, die aus Liebe zu ihrem Kind (und sich selbst) sich für den Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entschieden hat - oder jener Arzt, der das während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kind dem Klinikmüll - statt einem Begräbnis auf einem Friedhof - zuführt? Ich freue mich über jede Stellungsnahme zu diesem Thema. Schreiben Sie z.B. an fenia(at)sternenkind.info. Interresantes wird veröffentlicht, ausgenommen, Sie sprechen sich ausdrücklich gegen eine Veröffentlichung aus. Auf Ihren Wunsch hin veröffentliche ich entweder mit ihrem Namen, ihrer Webseite oder Anonym.
Sternenkind.info ist auch über www.sonnenstrahl.org erreichbar.

MFG Gunnhild Fenia

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