10.2010 McCafferty-Bericht

betrifft McCafferty-Bericht zur Gewissensfreiheit

Bitte werden auch Sie ein gebetvolles Mitglied der Initiative "Europa für Christus" und lassen Sie es zu, das Sie die neuesten Nachrichten & Gebetsanliegen per mail empfangen können.

Der Bericht zielt darauf, medizinisches Personal und Einrichtungen bzw. Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen zu zwingen, Frauen (entgegen dem eigenen Gewissen) auch "ethisch umstrittene medizinische Dienstleistungen anzubieten, welche sonst aus Gewissengründen nicht angeboten - und daher auch nicht durchgeführt - würden, z.B. Schwangerschaftsabbrüche und bestimmte Massnahmen rund um das Thema künstliche Befruchtung.

Einige Informationen dazu hat die Initiative "Europa für Christus" zusammengestellt: www.europe4christ.net/id=634&L=1 gefunden auf www.europe4christ.net

mein Schreiben:

Sent: Tuesday, October 05, 2010 9:49 AM

Subject: McCafferty-Bericht

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

Die größten Probleme des McCafferty-Berichts (Abstimmung am 7. Oktober): 1.: Schade, das der Gesamttext des McCafferty-Berichts offenbar nur auf engl. vorliegt - und damit werden über 70% aller Betroffenen ausgeschlossen, weil nicht informiert: http://assembly.coe.int/Documents/WorkingDocs/Doc10/EDOC12347.pdf

verantwortungsvolles Verhalten schaut für mich anders aus: Jedem sollte in ihrer/ seiner Muttersprache die Info zugänglich sein, betrifft es doch uns alle!

ich gehöre zu jenen Frauen, welche auf Deutsch - Übersetzung angewiesen ist - und danke an dieser Stelle jenen mitfühlenden Seelen, welchen den McCafferty Bericht gelesen und übersetzt haben - und ich hoffe: gut übersetzt haben.

Die Übersetzer sagen:

1) Die Gewissensfreiheit soll nur für Individuen gelten. Krankenhäuser müssten alles anbieten, was im jeweiligen Land erlaubt ist, also z.B. Abtreibung, Euthanasie, Beihilfe zum Selbstmord, Verpflanzung embryonaler Stammzellen, Sterilisierung, etc. Das würde für christlich-orientierte Krankenhäuser heißen, dass sie zusperren... oder ihre christliche Orientierung aufgeben müssten.

Ich gehe noch weiter: Dzt ist der Umgang mit während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern weder einheitlich noch würdevoll geregelt. Abtreibungsambulanzen wie Gyn med www.gynmed.at, Pro Woman www.prowoman.at ec. definieren ihr ungeborenes Kind als nicht existent und führen es daher keiner Totenbeschau und damit in Verbindung stehend keinem Begräbnis zu. Mails von Dr. Fiala/Gyn.med und Dr. Ruzicka/Ma15 bilden die Basis für meine diesbezüglichen - auf mich selbst herzlos wirkenden - Worte.

Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch "GESCHÄFT ABTR€IBUNG" ISBN: 9783867440844, dass durch Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassende Kinder u.a. für Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden usw, ohne das die Angehörigen dazu vorher aufgeklärt werden noch das sie dafür ihre Zustimmung geben müssen! Fakt ist demnach: Millionen Angehörige haben in ihrer persönlichen Lebensbiographie ein totes Kind erlebt, welches sie weder auf einem Friedhof verabschieden noch begraben/Beerdigen/bestatten durften!

Das schafft vermeidbare Zusatztraumen mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen - nicht nur für den individuellen Angehörigen, sondern durch die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit auch einen Gesellschaftlichen nicht unerheblichen Schaden! Und die Pro - Life Bewegung rekrutiert daraus ihre "Beter, "Lebensschützer" ec., denn viele Angehörige verstorbener Kinder wissen weltweit aus eigener Betroffenheit, das der Tod eines (Geschwister-, Enkel-, ec.) Kindes das gesamte Familiensystem betrifft. Nicht um sonst sind die weltweiten Gedenkfeiern im Oktober - dem "Pregnancy and Infant Loss Remembrance Day" in Erinnerung an still geborene Kinder (Bestattungsrechtlich: Leibesfrüchte) und jene, die während oder kurz nach ihrer Geburt verstarben (Bestattungsrechtlich: Leichen) - unabhängig von der Todesursache - sowie der 2. Sonntag im Dezember - dem worldwide_candle_lighting.sternenkind.info , denn "Normal" ist, wenn die ältere Generation zu erst stirbt. An diesem Tag geht es weltweit in div. Veranstaltungen um den bewußten Umgang mit dem Generationskonflikt, wenn Kinder/ Jugendliche/ Junge Erwachsene vor ihren (Groß-) Eltern sterben. Leseproben und ergänzende Informationen finden Sie hier = der menschliche Körper als Ware " - und die Angehörigen sind dzt in der Falle gefangen.

Schön wäre eine Euroapa weite Regelung wie es die Lombardei hat: Nach Abtreibung ist Beerdigung künftig Pflicht Lombardei (31.01.2007, n-tv, JfdL-md). In der norditalienischen Lombardei müssen abgetriebene Kinder künftig beerdigt werden. Dies gelte auch für Abtreibungen bis zur 20. Schwangerschaftswoche, heißt es in einem Beschluss des Regionalrates. Es geht um die Würde des Fötus, erklärte der Gouverneur der Region, Roberto Formigone. Das ist eine Regelung, die bereits als revolutionär betrachtet wird, kommentiert die Mailänder Zeitung Corriere della Sera. Formigone weiter: Die Eltern haben die Möglichkeit, die Beerdigung zu regeln. Wenn sie dies nicht tun, dann kümmert sich das Krankenhaus darum und beerdigt den Fötus in einem Massengrab. Bisher würden Krankenhäuser abgetriebene Föten zumeist im Sondermüll entsorgen, heißt es. Quelle: http://www.n-tv.de/760248.html

2) Für einzelne Ärzte und Krankenpersonal soll die Gewissensfreiheit eingeschränkt werden durch eine Hinweis- und Begleitungspflicht bei der Vornahme des Eingriffs durch andere. Auch das ist für Christen oft moralisch nicht möglich! Es könnte sein, dass Christen dann nur mehr schwer im medizinischen Dienst arbeiten könnten.

Ich denke darüber, das es für Angestellte einer Firma/Klinik grundsätzlich keine Gewissenfreiheit geben kann, - ausgenommen, man arbeitet nicht für diesen Dienstgeber - denn der Dienstplan oder wenn Not am Mann/Frau ist, dann muss der einzelne zum Einsatz - sei das nun eine Geburt oder ein med. Eingriff, wie Schwangerschaftsabbrüche durch Ärzte definiert werden (statt auch dabei auch von Geburt zu reden/denken/schreiben, denn tatsächlich handelt es sich dabei um den Geburtstag dieses - dank eines Schwangerschaftsabbruches zur Welt gekommenen Kindes. Kein Zweifel: es muss Klinikintern mehr für Angestellte gemacht werden, bevor der/die Klinikangestellte z.B. eine Frau und ihr sterbendes Kind zu betreuen haben, oder bevor sie eine Frau und ihre stille Geburt zu begleiten haben - denn sonst geschehen Suizide, über die von Klinikseite aus niemand spricht.

Eine Mutter berichtete mir gegenüber über ihr diesbezügliches persönliches Erleben . Anschließend leitete Sie von 1995 - 2005 eine Selbsthilfegruppe für Angehörige von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern. Als Trauertherapeutin begleitet Sie bis heute !

3) Es soll ein Verzeichnis geschaffen werden, in dem alle, die bestimmte Dinge nicht machen wollen, erfasst werden. Eine schwarze Liste sozusagen, die diese Ärzte und Pfleger an den Pranger stellen könnte.

Ich frage: Wem soll das helfen? Wem soll diese Liste Dienen? Aus meiner Sicht bilden solche und vergleichbare Listen die Basis für Mobbing, für berufliche & wirtschaftliche Schlechterstellung, zur zwischenmenschlichen Diskriminierungen, ..

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Gunnhild Fenia Tegenthoff

Webseite: www.Sternenkind.info
Verein Sonnenstrahl - Hilfe zur Selbsthilfe A 1020 Wien, Schüttelstr. 5/1/EG/2 ZVR: 10293820

Dialogbüro des grünen Parlamentsklubs

Betreff: Re: McCafferty-Bericht Datum: 2010-10-05

Betrifft: Entwurf einer Entschließung und einer Empfehlung vom 20.07.2010 zum Thema „Der Zugang von Frauen zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen“

Sehr geehrte Damen und Herren, v

ielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Doc. Nr. 12347 das in der Versammlung des Europarates vom 4. - 8. 10. 2010 zur Diskussion stehen wird.

Diese Vorlage des Europarats macht darauf aufmerksam, dass die Ausübung des individuellen Rechts auf Gewissensfreiheit aufgrund eines religiösen, moralischen oder philosophisch-ethischen Hintergrundes auch die Verweigerung einer medizinischen Hilfestellung gegenüber PatientInnen durch medizinisches Personal zur Folge haben könnte.

Dadurch kann es in bestimmten Situationen zu einem Konflikt zwischen dem PatientInnenrecht auf Zugang zu einer rechtmäßigen medizinischen Versorgung einerseits, und dem Recht auf Gewissensfreiheit bei der Berufsausübung durch das medizinische Personal andererseits, kommen.

Die angesprochene Vorlage zeigt auf, dass es in den meisten Mitgliedsstaaten des Europarates keine umfassende, gesetzlich geregelte Vorgehensweise gibt, wenn es zu dem eingangs beschriebenen Konfliktfall im Gesundheitssystem kommt.

Es besteht in diesem Zusammenhang die Befürchtung, dass die Freiheit des Gesundheitspersonals, medizinische Hilfeleistungen aus Gewissensgründen abzulehnen, derzeit überdurchschnittlich zu Lasten der medizinischen Versorgung einkommensschwacher Frauen, insbesondere im ländlichen Raum, geht.

Durch klare Regelungen sollten sowohl die Interessen und Rechte der AnbieterInnen von Gesundheitsleistungen als auch die individuellen PatientInnenrechte respektiert und geschützt werden.

Da es keine höheren oder niedrigeren Menschenrechte gibt, sondern alle Menschenrechte universell und unteilbar sind, wäre es nicht zielführend diese Rechte gegeneinander auszuspielen.

Es geht viel eher darum, einen Ausgleich zu finden, so dass sowohl die Rechte des Gesundheitspersonals als auch jene der PatientInnen im höchsten Maß gewahrt bleiben.

Die Entwicklung klarer Richtlinien für die Vorgehensweise in dem oben beschriebenen Konfliktfall würde sowohl dem Gesundheitspersonal als auch den PatientInnen mehr Orientierung und Rechtssicherheit geben und ist daher zu begrüßen.

Aufgrund des Wahlkampfes in Wien werde ich an der parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 4. - 8. 10. 2010, wenn dieses Doc. Nr. 12347 behandelt werden wird, nicht teilnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen A. Van der Bellen

Dr. Alexander Van der Bellen, Abg. z. NR Sprecher für Außenpolitik und internationale Entwicklungen

Grüner Klub im Parlament, 1017 Parlament Wien

http://wien.gruene.at/alexandervanderbellen

Reaktion Mag. Dr. Martin Graf

Betreff: Antwort auf Ihr Schreiben zum McCafferty-Bericht
Datum: 2010-10-05

Sehr geehrte Frau Tegenthoff!

Sehr herzlich danken wir Ihnen für Ihre Nachricht betreffend des so genannten McCafferty-Berichts, Dokument 12347 des Ausschusses für Sozialordnung und Familie des Europarates, und das in die FPÖ gesetzte Vertrauen.

Hinter dem Titel "Der Zugang von Frauen zu rechtmäßiger medizinischer Versorgung: das Problem der nicht geregelten Inanspruchnahme des Rechts auf Ablehnung bestimmter Behandlungen aus Gewissensgründen" versteckt sich die Absicht, Ärzte und andere Personen im medizinischen Bereich dazu zu verpflichten, alle medizinischen Handlungen – sofern Sie durch die Rechtsordnung weitestgehend gedeckt sind - nach Wunsch des Patienten vorzunehmen, selbst wenn der betroffene Mediziner dies aus Gewissensgründen ablehnen würde.

Dieser Entschließungsentwurf der sozialistischen Politikerin McCafferty soll am 07.10.2010 im Plenum des Europarates behandelt werden.

Die freiheitliche Fraktion stellt ein ordentliches Mitglied der 318 Abgeordneten zur parlamentarischen Versammlung des Europarates. Ad personam handelt es sich hiebei um den III. Nationalratspräsidenten Dr. Martin Graf, welcher im Verhinderungsfall vom Nationalratsabgeordneten Dr. Johannes Hübner vertreten wird.

Gleich vorweg möchten wir Ihnen versichern, dass wir dem bezeichneten Bericht nicht zustimmen werden. Diese Ablehnung begründet sich folgendermaßen: Wir bekennen uns eindeutig zum uneingeschränktem Recht auf die freie Gewissensentscheidung von Medizinern in Zusammenhang mit der Verweigerung von Abtreibungen oder anderen medizinischen Tötungsmaßnahmen wie z.B. der Euthanasie.

Über dieses Bekenntnis hinaus deckt sich unsere Haltung im Bereich der Verweigerung der Abtreibung mit den einschlägigen Regelungen des Strafrechts. So darf nach § 97 (2) StGB kein Arzt verpflichtet werden, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen oder an ihm mitzuwirken, es sei denn, dass der Abbruch ohne Aufschub notwendig ist, um die Schwangere aus einer unmittelbar drohenden, nicht anders abwendbaren Lebensgefahr zu retten. Dies gilt auch für die im Krankenpflegefachdienst, in medizinisch-technischen Diensten oder im Sanitätshilfsdienst tätigen Personen.

Das Recht auf Verweigerung einer Abtreibung besteht unabhängig davon, ob durch die Ablehnung einer überwiegenden Anzahl von Ärzten der Zugang zu Abtreibungen für Frauen schwieriger wird oder nicht – die im bezeichneten Dokument geübte Kritik würde ein Recht auf Abtreibung voraussetzen.

Das oftmals vom politisch linken bzw. familienfeindlichen Spektrum strapazierte Argument vom Recht auf den eigenen Körper steht im Widerspruch zur Rechtsordnung.

Man muss klar festhalten: Auch wenn durch die Fristenlösung ein Strafaufhebungsgrund für Abtreibungen innerhalb der ersten drei Lebensmonaten geschaffen wurde, so bleibt die Abtreibung ein eindeutiges Unrecht im Sinne unserer Strafordnung.

Ebenso lehnen wir Freiheitlichen neben der Abtreibung die Euthanasie ab.

Die Kritik daran, dass in einigen europäischen Staaten wie Österreich Euthanasie verboten sei, in anderen Leihmutterschaft, Präimplantationsdiagnostik oder künstliche Befruchtung bei homosexuellen Paaren, legt ganz und gar offen, dass es sich hiebei um ideologisch begründete Politagitation handelt.

Tatsache ist, dass es sich weder bei Abtreibungen, noch bei Euthanasie, noch bei reproduktionsmedizinischen Maßnahmen um Heilbehandlungen handelt, womit diese gar nicht in den Bereich der ärztlichen Pflicht zur Hilfeleistung fallen.

Besonders perfide ist die Empfehlung an die Mitgliedsstaaten, Register darüber zu führen, welche Krankenanstalten keine Abtreibungen durchführen. In diesem Bereich wird sogar gefordert, entsprechende diesbezüglich Beschwerdestellen einzurichten. Dies sehen wir als diskriminierend, und es widerspricht unserem Verständnis eines freien Staates.

Abschließend stellen wir fest, dass es die Pflicht des Staates und des öffentlichen Gesundheitswesens ist, für die Gesundheit und das Wohl jedes Bürgers – unabhängig von Geschlecht, Alter, Entwicklungsstand oder Behinderung – zu sorgen, dessen Recht auf Leben umfassend zu schützen und ihm Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung einschließlich einer palliativen Betreuung am Lebensende zu ermöglichen.

Aus diesem Grund ist es das souveräne Recht jedes Staates, Euthanasie gesetzlich zu verbieten. Hoffentlich ist es uns gelungen, Ihnen die Gründe für die Ablehnung der bezeichneten Vorlage ausreichend darzulegen.

Wir verbleiben mit Dank für Ihr politisches Interesse bzw. Engagement.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Martin Graf e.h. für die Freiheitliche Fraktion im Europarat

Reaktion von Mag. Karin Hakl

Von: Mag. Karin Hakl <Karin.Hakl@gmx.at>
An: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info>
Betreff: Re: McCafferty-Bericht
Datum: Fri, 8 Oct 2010

Sehr geehrte Damen und Herren!

Zunächst danke ich Ihnen für Ihr Schreiben betreffend den Bericht der sozialistischen Abgeordneten McCafferty (Doc. 12347), der gestern im Europarat zur Abstimmung gelangte. Ihr in mich und die ÖVP gesetztes Vertrauen ehrt mich und uns und es freut mich, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Ihr Vertrauen in uns gerechtfertigt war.

Der Bericht, der für Europa ein allgemeines Recht auf Abtreibung, künstliche Befruchtung (auch für homosexuelle Paare) und Sterbehilfe einführen wollte, wurde nach einer sehr kontroversiell geführten Debatte mehrheitlich abgelehnt. Die Vertreter der ÖVP warben innerhalb der Europäischen Volkspartei (EVP), unserer Gemeinschaft der Europäischen Vertreter christdemokratischer, bürgerlicher und konservativer Parteien, aktiv für die Ablehnung des Berichts. Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen der EVP gemeinsam mit einigen Vertretern der Liberalen und fraktionsfreien Abgeordneten.

In einer Entschließung wurde darüber hinaus ausdrücklich festgehalten: „Kein Arzt oder Krankenhaus, die eine Abtreibung oder Sterbehilfe ablehnen, sollen dafür zur Verantwortung gezogen werden“.

Die bei dieser Abstimmung stimmberechtigten österreichischen Vertreter der ÖVP, der zweite Nationalratspräsident Dr. Fritz Neugebauer und Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel, stimmten selbstverständlich gegen den Bericht und damit aus meiner Sicht für Gewissensfreiheit, das Recht auf Leben und ein würdevolles Sterben. Auch die stimmberechtigten (fraktionsfreien) Vetreter von FPÖ und BZÖ schlossen sich dem an.

Die Fraktion der Europäischen Sozialisten, denen auch die österreichischen Grünen angehören, waren fast geschlossen für die Annahme des Berichtes. Auch die österreichische SPÖ-Abgeordnete Gisela Wurm, immerhin stellvertretende Klubobfrau der SPÖ, sprach sich (…nicht zum ersten Mal) für ein generelles „Recht der Frau auf Abtreibung“ aus und dem McCafferty-Bericht zu.

Die Sozialistin Christine McCafferty nannte nach ihrer Abstimmungsniederlage das Votum eine „Schande“ für den Europarat….

Ich freue mich ehrlich und wohl mit Ihnen gemeinsam darüber, dass es gelungen ist, in unserem Europa und in den 47 Mitgliedstaaten Gewissensentscheidungen von Ärzten und medizinischem Personal ebenso zu erhalten wie das Recht auf Leben und ein Sterben in Würde.

Abschließend darf ich Sie darum ersuchen, der ÖVP auch in Zukunft ihr Vertrauen zu schenken und danke für Ihr aktives politisches Interesse und Engagement. Herzlichst, Ihre Karin Hakl

Mag. Karin Hakl, LL.M. Abgeordnete zum Nationalrat (ÖVP) karin.hakl@parlament.gv.at www.karin-hakl.at

 

Befürworter von Schwangerschaftsabbruch berichten dazu:

News aus dem MUVS] NL 2010/10 Samstag, 9. Oktober, 2010 19:55 Uhr

Von: "vhm_de@dadanews.de"

Schwangerschaftsabbrüche: Noch steht das Recht nur am Papier.
Europaratsbeschluß über die Pflicht der Krankenhausträger wurde vorläufig zu Fall gebracht

‚Im Prinzip schon, aber....’ So beginnen die bekannten Radio-Eriwan-Witze. ‚Im Prinzip schon’ hat jede Frau in Österreich ein Recht auf den ärztlichen Schwangerschaftsabbruch. Aber was tun, wenn wohnortnahe keiner angeboten wird?

Tatsächlich ist die Verfügbarkeit eines (medizinisch korrekt durchgeführten) Schwangerschaftsabbruches in Österreich eher die Ausnahme als die Regel: In den Bundesländern Burgenland, Tirol und Vorarlberg bietet keine einzige  Krankenanstalt den Abbruch an. In den anderen Bundesländern gibt es nur vereinzelte Angebote; lediglich in Wien besteht eine gewisse Auswahl. Insgesamt werden nur an 17 der 100 österreichischen Krankenanstalten Abbrüche vorgenommen.

Was von Seiten der Krankenhausbetreiber gerne als Gewissensentscheidung der Ärzte dargestellt wird, beruht jedoch in den meisten Fällen auf massivem ideologischem oder politischem Druck. So wird in Niederösterreich über eine persönliche Weisung des Landeshauptmannes berichtet, derzufolge in ‚seinen’ Landesspitälern keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden dürfen. Im Bundesland Salzburg sorgte eine konservative Ärztelobby dafür, dass sich entgegen der Weisung der (sozialistischen) Landeshauptfrau nur eine einzige Gynäkologin bereit fand, Abbrüche durchzuführen. So kam es zu der aberwitzigen Konstellation, dass jeden Samstag eine Gynäkologin/ein Gynäkologe aus Wien anreisen muss, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch sicherzustellen. Andernfalls müssten die Frauen eine Fahrt von mehreren hundert Kilometern auf sich nehmen.

Selbstredend verweigern alle von (katholisch-)konfessionellen Krankenhausträgern betriebenen Spitäler ihren ÄrztInnen die Vornahme entsprechender Eingriffe und bedrohen sie sogar mit Entlassung.

Europarat soll Verpflichtung klarstellen
Ein gestern vom Europarat debattierte Bericht hätte diese unwürdige Situation beendet. Die britische Abgeordnete Christine McCafferty brachte am  20.07.2010 für das Social, Health and Family Affairs Committee. das Dokument Nr. 12347 ein, das den Titel trägt: “Women’s access to lawful medical care: the problem of unregulated use of conscientious objection” oder „Zugang von Frauen zur gesetzlichen Gesundheitsfürsorge: das ungeregelte Problem von Verweigerung aus Gewissensgründen“.

In dem Entwurf der Resolution heißt es:
„Es kommt immer öfter vor, dass Ärzte oder sonstiges medizinisches Personal aus Gründen der Religion, der Moral oder Philosophie bestimmte medizinische Dienstleistungen verweigern. Zwar kann man niemanden zwingen, gegen sein Gewissen zu handeln, aber da solche Fälle sich gerade in Fragen der Fortpflanzung (Schwangerschaftsabbruch, künstliche Befruchtung usw.) häufen, bedarf es gesetzlicher Regelungen. Es soll ein Gleichgewicht zwischen dem Recht des Arztes, einen Eingriff aus Gewissensgründen zu verweigern, und dem Recht der Frau auf bestimmte gesetzlich erlaubte medizinische Eingriffe oder Behandlungen gefunden werden.“

Gleichgewicht der Interessen herstellen
Die 47 Mitgliedsstaaten sollen also sicherstellen, dass kontroversiell gesehene medizinische Dienstleistungen auch gegen Gewissenswiderstände einzelner Ärzte angeboten werden und für Patienten zugänglich sind. Denn das Recht auf freie Gewissensentscheidung gilt nur für direkt in medizinische Eingriffe involvierte Personen (Angestellte wie Ärzte etc.), nicht aber für nicht unmittelbar betroffenes Personal (z. B: Krankenschwestern, Stationspersonal). Insbesondere wird die Verweigerung von Eingriffen wie z. B. Schwangerschaftsabbrüchen in einzelnen öffentlichen medizinische Einrichtungen oder Kliniken ‚aus Gewissensgründen’ abgelehnt. Vielmehr müssen Institutionen sicherstellen, dass sie Ärzte anstellen, welche diese Behandlungen durchführen.

Zur Begründung heißt es, dass ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist hergestellt sein müsse.

Der Entwurf wurde von (religiös fundamentalistischen) Gegnern so lange mit Änderungsanträgen unterlaufen (insgesamt 89), bis der Inhalt der Resolution in sein Gegenteil verkehrt war und daher auch von den ursprünglichen Befürwortern nur noch abgelehnt werden konnte. So bleibt es vorläufig dabei, dass Patienten ihre Interessen nicht gegen die der Ärztin/des Arztes durchsetzen können.

Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch, Mariahilfer Gürtel 37, 1150 Wien, Mittwoch bis Sonntag 14 - 18 h oder rund um die Uhr auf http://de.muvs.org/

Sie befinden sich hier:
Sonnenstrahl > Sternenkind.info > offene Briefe > 10.2010 McCafferty-Bericht