Reich oder arm

Von: Peter A.Krobath <peter-krobath@chello.at>
An: Verein Sonnenstrahl
Betreff: verschärftes sicherheitsgesetz in wien droht!
Datum: 2010-03-04 16:50:24

Stellungnahme der Bettellobby Wien zur geplanten Änderung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, welche durch einen Initiativantrag der Landtagsabgeordneten der SPÖ gefordert und von der ÖVP unterstützt wird, hat die Bettellobby Wien folgende Kritikpunkte anzumerken: 1. Die Novellierung sieht die Erweiterung des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes um den Tatbestand des ?gewerbsmäßigen Bettelns? vor. Laut der Begründung des Antrages richtet sich diese neue Regelung gegen alle Personen, die regelmäßig betteln. Betteln soll ?sofern die Absicht der wiederkehrenden Begehung zur Verschaffung einer fortlaufenden Einnahmequelle zu bejahen ist, strafbar sein, ohne jedoch ein generelles Bettelverbot vorzusehen?. Aufgrund der sehr offenen Formulierung des Tatbestandes ist zu erwarten, dass auf Grundlage dieser neuen Regelung alle Formen des Bettelns bestraft werden, die nicht durch die bereits bestehenden Verbote abgedeckt sind. Diese Ansicht teilt auch die ÖVP, die die neue Regelung sehr begrüßt. In einer Presseaussendung ist zu lesen: ?Durch diese Begriffsbestimmung (...) wird praktisch jede Form der Bettelei, die derzeit in Wien auftritt, unter Strafe gestellt. Ein wichtiger und richtiger Schritt für mehr Sicherheit in Wien." Obwohl die SPÖ betont, kein generelles Verbot des Bettelns einführen zu wollen, wird die genannte Änderung zur Folge haben, dass künftig jeder Mensch, der in Wien bettelt, bestraft werden kann. Dies stellt einen unbegründeten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bettelnder Menschen dar, da das Betteln keine Rechtsgüter anderer Personen verletzt und weder die öffentliche Ordnung noch die Sicherheit gefährdet. Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt in Artikel 8 das Recht auf eine freie Gestaltung der Lebensführung, eine unbegründete Einschränkung des Bettelns verletzt dieses Recht. Diese Ansicht teilen sowohl juristische Untersuchungen als auch die Begründung des VGH Mannheim zur Aufhebung eines Bettelverbotes in Stuttgart. 2. Die zweite geplante Änderung betrifft eine Erweiterung der Gründe für eine Wegweisung nach §3 WLSG. Nach dem neuen Entwurf soll es möglich sein, Personen von öffentlichen Einrichtungen und Parks wegzuweisen, welche ?allein durch ihr verwahrlostes Auftreten eine erhebliche Verunsicherung auslösen und die Bürgerinnen und Bürger von der widmungsgemäßen Nutzung der öffentlichen Einrichtungen abhalten bzw. in nicht zumutbarer Weise beeinträchtigen.? Als Beispiele für solche Personen werden Suchtmittelabhängige, Obdachlose und Mitglieder organisierter Bettelbanden genannt. Abgesehen davon, dass nicht geklärt ist (geklärt werden kann!), welches Auftreten als ?verwahrlost? zu bezeichnen ist, zeugt diese Formulierung von einer bisher nicht dagewesenen Intoleranz gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, suchtkrank sind oder Gruppen angehören, die nicht den Lebensstil der Mehrheitsgesellschaft teilen. Die PolitikerInnen der SPÖ vergessen hier offensichtlich, dass auch diese ?Personen? ?Bürgerinnen und Bürger? sind, die ein Recht haben, sich im öffentlichen Raum aufzuhalten. Dieses Grundrecht aller BürgerInnen kann nie aufgrund des subjektiven Sicherheitsgefühls der wohlhabenden Mehrheit eingeschränkt werden. Eine Gesetzesänderung, die die Diskriminierung und Bestrafung ohnehin benachteiligter Menschen nur aufgrund ihrer äußeren Erscheinung zur Folge hat, missachtet deren Grundrechte und verschärft deren schlechte Situation noch weiter. Aufgrund der genannten Argumente sind aus unserer Sicht beide geplanten Änderungen abzulehnen, da sie Menschen, die von Armut betroffen sind, unbegründet bestrafen und aus dem öffentlichen Raum verdrängen. ?Bürgerinnen und Bürger? haben nicht das Recht, dass ihnen der Anblick dieser Menschen erspart bleibt. Die BettelLobbyWien Der Beschluss für die Novellierung ist für den 26.3. geplant. Wir möchten Sie/Euch um Unterstützung im Sinne der davon betroffenen Menschen ersuchen, indem auch Sie/Ihr im Namen Ihrer/Eurer Organisation mit dieser Thematik an die Öffentlichkeit gehen/geht bzw. politische Kontakte nutzen/nutzt, um diese geplante Änderung doch noch zu verhindern.

Meine Erlebnisse

Meine persönlichen Erlebnisse und Sichtweisen dazu: jeder war mal knapp bei Kasse und kennt daher die Frage, ob er einen anderen fragen soll ...

  • etwa den Nachbarn wegen einem Ei, einem Esslöffel Zucker, 1l Milch ...
  • auf der Strasse: hast Du mal eine Zigarette und Feuer für mich? (was ist, wenn ich nichtraucher bin?)
  • Weil Sie ein Verein sind, können Sie mir Sicherlich helfen (woher diese gewissheit?

So lange der Fragende mit einem "Nein" leben kann, ein "Nein" nicht als Zurückweisung oder Motivation für Übergriffe auffasst...wird kaum einer gegen diese Form des  "Betteln" - welches auch als "schnorren" oder "Nachbarschaftshilfe" bekannt ist - sich wehren.

Vor Jahren war ich alleinerziehend zu zwei minderjährigen Kindern im Pflichtschulalter. Um meine eigenen Kinder ernähren, versorgen zu können, musste ich 40 Stunden pro Woche um 16.000 S /ca. 2200 DM/ ca.1100 Euro Monatslohn arbeiten gehen. Außerhalb meiner Arbeitszeit ging ich einkaufen und verließ voll beladen ein Lebensmittelgeschäft auf der inneren Mariehilferstrasse in Wien. Am Strassenrand vor einer Apotheke sass eine Frau (die Mutter?) mit zwei Kindern in Kindergartenalter. Ob besagte Frau die Mutter der Kinder ist - frage ich mich heute - damals ging ich wie selbstverständlich davon aus. Und ich fragte mich, welch ein Not?! Was muss eine Mutter dazu treiben, sich selbst so zu verhalten und dieses still sitzen, nicht spielen dürfen, dieses zur Schaustellen von ihren Kindern zu verlangen? Das Leben hatte mich schon gelehrt: Geld zu geben hilft nicht jenen, die auf der Strasse sich befinden und Betteln, denn das erbettelte - in der Regel Geld - wird Frauen, Kindern, ec. "behinderten" Menschen abgenommen (Bettelmafia).

So gab ich der Frau 1 kg Brot und den Kindern - zwei Mädchen - jeweils das, was ich für meine eigenen Kinder gedacht hatte (Getränk und Wurstsemmel).

Die Reaktion der Mutter: statt Dankbarkeit warf sie mir das frisch gebackende Brot nach. Reaktion der Kinder: die Größere lief weg von der Mutter und verschlang hungrig Speis und Trank. Das kleinere Kind konnte nicht rasch genug agieren und daher der "Mutter" nicht weglaufen. So gelang es der Frau, diesem kleineren, ezwa 2 jährigen Kind die Semmel und das Getränk aus der Hand zu schlagen, sodass Speiß und Trank im Strassenstaub landete.

Seither vertrete ich die Ansicht: die Gesellschaft richtet zahlreiche Anlaufstellen für Hungrige und materiell arme Leute ein. Dorthin soll jeder gehen, der sich in Not befindet.

Das nicht jeder Mensch moralisch dazu im Stande ist, sich "von Fremden, dem Staat ec." versorgen zu lassen und dem entsprechend staatl. Unterstützung anzunehmen, sondern von seiner Hände Arbeit leben will, dafür muss das Wort "Arbeit" neu definert werden, denn der Staat definiert nur das als reguläre anerkennswerte "Arbeit", wo der Einzelne in div. Versicherungen korrekt angemeldet wurde - und sei es die Teilnahme bei einem AMS - Kurs ...oder weil er selbstversichert seinen Beitrag zahlt.

Ich gehe davon aus, das Bettler - ähnlich wie Menschen, welche Selbst- und Fremdzerstörend unterwegs sind - einem Kontroll- und Versorgenden Systemen zugeführt werden sollten, insbesondere wenn sie nicht einem gesunden Menschenbild selbst erhaltungsfähig wirken.

Herr Krobath fordert das Ausleben dürfen von Krankheit in der Öffentlichkeit. Ich denke: Solange Menschen nicht übergriffig werden und andere bedrohen, belästigen, berauben - können Sie gerne verdreckt im öffentlichen Raum sichtbar bleiben.

Doch Grenzen müssen gezogen, anerkannt, kontroliert - bei Missachtung gemassregelt werden:

Beispiel randalierende Menschen, die laut grölend durch die Stadt ziehen, häufig eine Spur der Zerstörung hinterlassend ...wer zahlt die Aufräumarbeiten? Wer kommt auf für die Schadenswiedergutmachung?

Beispiel alkoholisierte Menschen, die nach 22 Uhr laut grölend durch die Stadt ziehen, häufig überall hinkotzend und das Erbrochene selbst nicht wegräumen ...

Beispiel: verdreckter öffentlicher Raum in bewohnten Gebieten, weil Menschen im öffentlichen Raum innerhalb von Dörfen und Städten  ihre Notdurft (kleine wie große Seite) verrichten - und nicht auf einem WC ...

Wer denkt an die Menschen, die Helfen wollen, und die als Dank dafür gedemütigt, erniedrigt, zusammengeschlagen, ermordet, verfolgt werden....

Lawinenwarnungen missachtet, nicht ernst genommen und trotzdem abseits der freigegebenen Piste unterwegs sein - und die Lawine kam: warum sollen "Helfer" für jene ihr eigenes Leben auf Spiel setzen?...

Beispiel: unter Drogen- und Alkoholeinfluss mit Auto, Fahrrad, Moped ec unterwegs sein und andere dadurch gefärden....

Wenn Dritte zu Schaden kamen oder zu Schaden kommen könnten:

Anerkennen, das vorsätzlich sich außer Kraft durch Medikamente, Drogen, Suchtmittel setzen als Straftatbestand gewertet werden muss - wenn man sich z.B. ans Steuer setzt.

Anerkennen, das Drogen- und Suchtkranke Grundsätzlich als nicht zurechnungsfähig einzustufen sind ....

2009: Wir alle entscheiden jeden Abend darüber, ob wir einen Tag reicher oder ärmer geworden sind - Ernst Ferstl

Das Zitat zeigt, dass alles davon abhängt, welche Bedeutung wir den Dingen gedanklich geben, die uns widerfahren. Ich liebe Zitate, da sie die Magie besitzen, alles umzudrehen - und genau so eines ist das von Ernst Ferstl.

Wenn wir uns klar machen, dass es allein an uns selbst liegt, wie wir einen Tag im Nachhinein beurteilen, legt und das etwas ganz Kostbares in unsere Hände: eine Schraube, an der wir drehen können, die unsere Zufriedenheit direkt beeinflusst.

Überlegen Sie mal, was passieren würde, wenn es Ihnen gelänge, Ereignisse unabhängig von dem, was Sie dabei gefühlt haben, als Bereicherung sehen zu können! Stellen Sie sich vor, was es für Sie bedeuten würde, wenn Sie aus allem zum Beispiel eine Lehre ziehen können, eine Erkenntnis, etwas, das Sie weiter gebracht hat. Oder wenn Sie im Nachhinein nicht nur auf das schauen, was schwierig oder unschön war, sondern sich ganz bewußt auch an das erinnern, was gut und lustig war. Wenn Sie die Mehrheit aller Tage in Ihrem Leben als Gewinn sehen könnten.

Wäre das nicht wunderbar?

Hier geht es einmal mehr um das Prinzip, das wir hier immer wieder zu vermitteln versuchen: um die Fähigkeit nicht nur eingeschränkt das Vordergründige zu sehen (was leider für viele negativ ist), sondern den Blick zu öffnen.

Keine Frage, es gibt Tage, die sind schlimm; Tage, an denen wir die Welt nicht mehr verstehen; Tage, die uns zu zerbrechen drohen. Von solchen Tagen ist hier aber nicht die Rede. Hier geht es vielmehr um all die vielen All-Tage, denen es unendlich gut tun würde, wenn wir sie mehr zu schätzen wüßten. Tage, an denen vielleicht ganz kleine Wunder geschehen, die aber schnell wieder in Vergessenheit geraten, wenn wir sie uns nicht bewußt machen. Tage, an denen wir gelacht haben, ohne es zu merken. Tage, an denen wir gesund sein durften. Tage, die wir mit Menschen verbracht haben, die uns wichtig sind. Und so weiter und so weiter ...

Vielleicht gewöhnen Sie sich an, am Ende eines jeden Tages ganz bewußt an Ernst Ferstls Zitat zu denken. Und wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Leben wäre um einen Tag ärmer geworden, könnten Sie sich fragen: "Wie kann es mir gelingen, diesen Tag als Gewinn zu sehen?" Weitere Informationen für Ihre Seele finden Sie hier.

MFG
Gunnhild Fenia

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