Tiere
8.2.2011: Der Oberste Gerichtshof hat nun ein Urteil für Haustiere gefällt: Das in vielen Mietverträgen verankerte generelle Verbot von Tieren ist nicht mehr zulässiig. Ab sofort muss der Vermieter in neuen Verträgen ganz klar angeben, welche Tiere unerwünscht sind.
Für bereits bestehende Verträge bedeutet das: Der Mieter kann sich nun ungestraft ein Haustier anschaffen. Wohnungshalteverbot - oder Halten unter Einhaltung von besonderen Vorgaben - besteht weiterhin bei zu giftigen oder zu großen oder zu gefährlichen oder gefährdeten Tieren! Das Veterinäramt/ ein Tierarzt ihrer Region berät Sie gerne!
Sie befinden sich hier: