SSL - Scheitel-Steiß-Länge

SSL - Scheitel-Steiß-Länge, (Scheitel - Steißbein- Länge), das ist die Länge des Babys vom Scheitel bis zum Steiß (Stirn/ Haaransatz bis Popo über den Kopf und Rücken gemessen)

http://www.elternwiki.de/wiki/Entwicklung_des_Babys_im_Mutterleib

ca 170 cm - 180 cm große Eltern bzw Großeltern werden vorausgesetzt: Bei gesund angelegten in etwa der 16. Schwangerschaftswoche befindlichen Ungeborenen wird eine Größe von 120 mm SSL oder CRL erreicht. (CRL (aus dem Englischen: crown-rump-length). Defekt bzw. behindert angelegte Kinder sind meistens kleiner als auch leichter angelegt.

§1 In Wien müssen still = tot geborene Fehlgeburten unter 120 mm Scheitelsteißbeinlänge keiner Totenbeschau zugeführt werden.

Bestatter brauchen für Ihre Arbeit das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau. Bestatter sind für den Transport zuständig.

Totengräber/ Friedhofsgärtner sind für das Öffnen und Schließen eines Grabes zuständig - und benötigen für Ihre Arbeit kein Ergebnis einer zuvor durchgeführten Totenbeschau.

Auch Friedhofsverwaltungen brauchen für Ihre Arbeit kein Ergebnis einer zuvor durchgeführten Totenbeschau.

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