Leibesfrucht und Leiche
Als Leibesfrucht wird ein still = tot geborener Mensch z.B. im Bestattungsrecht, aber auch bei der behördlichen Dokumentation z.B. beim Standesamt bezeichnet.
Auf Grund des Gewichtes kann es zu unterschiedlichen Vorgaben kommen. In Österreich und Deutschland gilt die 500 Gramm, also das Gewicht als Grenzstein für einen unterschiedlichen Umgang, in der Schweiz die Länge - gemessen zwischen Fuß und Kopf (in ausgestrecktem Zustand). Erste behördlich angeornetet Bestattungsvorgaben gab es schon in sehr alten Kulturen. Daher handelt es sich im Ansatz um sehr alte Gesetze, was zur Folge hat, das sie bis heute nur in jedem Bundesland (Schweiz: Kanton) gelten.
Ganz anderst z.B. die Gesetze nach den Standesämter und Kliniken reagieren (müssen): da diese Einrichtungen vergleichsweise jungen Datum sind, wurden diese Gesetze "höherwertig" angelegt, also gleich für das ganze Staatsgebiet geltend oder gleich für den gesamten EU - Raum gültig usw.
Da es nicht nur subjektiv für Angehörige, sondern auch ganz objektiv für die Behörden, den Staat, dem Bestatter einen elemantar großen Unterschied aus macht, ob ein Kind inhaltlich wirklich still oder lebend geboren wurde, kommt diesem genauen hinsehen besondere bedeutung zu.
Daher kommen z.B. den Aufzeichnungen, welche z.B. im Kreisssaal gemacht wurden, besondere Bedeutung zu. Fakt ist: Hebammen, Ärzte, welche bei einer Geburt dabei sind, sind gesetzlich Verpflichtet, bei einem lebend geborenen Kind die Anzeige einer lebend erfolgten geburt auszufüllen und dem Standesamt zu übermitteln. Wurde ein Kind still geboren oder verstarb außerhalb des Mutterleibes ist durch den Arzt / die Hebamme "die Anzeige eines Todesfalles" auszufüllen.
Der Gesetzgeber hat (in Österreich) vorgesorgt: gibt es zwischen den Angaben der Angehörigen und der Meldung durch den Arzt/ die Hebamme = die Klinik unterschiede, so haben die Angaben der Angehörigen vorrang, was die Anzeige einer lebend erfolgten Geburt betrifft.
Der Pathoge kann feststellen, ob wenigstens einmal ansatzweise das Kind Luft geholt hat (seine Lunge mit Sauerstoff außerhalb des Mutterleibes in Berührung kam.)
Starb ein Kind außerhalb des Mutterleibes, handelt es sich um eine Leiche.
Eine befruchte Eizelle, welche auf Grund einer außerhalb des Mutterleibes stattgefundenen Befruchtung stattfand und die keienr Frau zum austragen wieder eingesetzt wurde - ist - bestattungsrechtlich betrachtet: die kleinste Einheit Mensch, und da außerhalb des Mutterleibes Verstorben: Leiche.