Latrophobie
Latrophobie
Latrophobie ist die Angst vor einem Arztbesuch.
In den zivilisierten Ländern fürchten sich etwa 10% aller Menschen vor den Berufsgruppen, welche im Gesundheitsbereich arbeiten. Viele der Betroffenen verweigern das Wahrnehmen von deutlichen Krankheitsanzeichen wie Blut im Stuhl oder starke Zahn- und/oder Organschmerzen. Viele suchen sich Unterstützung in Internetforen oder Büchern, ohne sich in die Hände von Profis zu begeben.
Die Angstsymtome sind dabei denen der Flug- und Platzangst nicht unähnlich: Panikattaken, Erbrechen und Schweissausbrüche kündigen sich schon beim Gang ins Wartezimmer an. Auch dringend benötigte Untersuchungen/ Behandlungen werden unter diesen Umständen oft zunächst mehrfach verschoben und am Ende ganz abgesagt oder Termine werden unentschguldigt nicht wahrgenommen.
Wer sich von Büchern oder Online Angeboten medizinische Abklärung seiner Erkrankung erhofft, weil er Arzt-/ Therapeuten-/ Laborbesuche scheut, steigert sich mit diesem Verhalten hinein in seine eigenen Ängste. Beispiel: aus einem harmlosen Kopfschmerz kann bei Selbstdiagnose mal schnell ein inoperatabler Gehirntumor (in der Vorstellung der Patienten) werden. Bei solch einem oder einem ähnlich lebensbedrohlichen Diagnoseverdacht fällt es den Betroffenen erst recht schwer, einen Arzt ihrer Wahl aufzusuchen.
Die Konfrontationstherapie ist der gesundmachende Weg, denn wer sich überwindet, telefonisch sich einen Termin zu Beginn der Ordinationszeit auszumachen (Ergebnis: kurze Wartezeit), telefonisch klären, was man auf Grund des Arztbesuches erlebt (Schweisausbrüche, Panikattaken, ...) Wer sich überwindet, einen Fachmann/ Fachfrau seiner Wahl wiederholt aufzusuchen, kann mit Erleichterung hinterher feststellen, dass es doch gar nicht so schlimm - wie zuvor befürchtet - um ihn steht.
An Angehörige: suchen Sie das Gespräch mit dem Behandelnden Arzt.
Manchesmal schätzen Angehörige etwas anders ein als z.B. Ärzte. Bei gesundheitlicher und/oder wirtschaftlicher Fremd- und Eigengefährdung können Angehörige und mitfühlende Freunde eine gerichtliche Einweisung (Österreich: Bezirksgericht) anregen.
Informationsangebote in Bücher, Zeitschriften, Internet ec. dienen der Ergänzung und können/dürfen kein Ersatz sein für den Besuch eines Fachmannes/Fachfrau ihres Vertrauens!