IVF & ICSI im Islam
Wenn wegen einer Erkrankung der Frau oder des Mannes durch natürliche Wege nicht möglich ist, eine Schwangerschaft herbeizuführen, kann unter den u.a. Auflagen eine künstliche Befruchtung durchgeführt werden:
a) Die Eier und die Spermien müssen vom Ehepaar selbst stammen, also von KEINEN fremden Menschen.
b) Das befruchtete Ei muss, in die Gebärmutter der Mutter gelegt werden und nicht in eine fremde Frau, d.h. das Kind muss, von der eigenen Mutter getragen, werden.
c) Dieser Prozess muss durch den Arzt bestätigt werden, sodass es für die Mutter/den Vater sowie auch für das zu geborene Kind, keine seelischen Störungen mit sich bringen.
Es ist wichtig festzuhalten, dass es keine fremden Eier und keine fremden Spermien für die Befruchtung verwendet werden, dürfen. Dies käme einem unehelichen Geschlechtsverkehr gleich. gefunden auf www.diyanet.gov.tr
http://islam.sternenkind.info/ erklärt die islamische Sichtweise und den Umgang mit einem eben gezeugten Kind
http://kadir-etuekoglu.sternenkind.info beerdigt von Zeugung/ Empfängnis an würdevoll Verstorbene u.a. nach islamischen Ritus.