Todesdatum
Das Todesdatum ist für Eltern verstorbener Kinder jenes Datum, da das Herz ihres Kindes zu schlagen aufgehört hat, doch Ärzte/Gesetzgeber bewerten ein kurzes Kinderleben außerhalb des Mutterleibes häufig auf Grund des Leichengewichtes als Fehl- (weil unter 500 Gramm schwer) oder Totgeburt (weil über 500 Gramm schwer), unabhängig davon, ob das Kind still oder lebend geboren wurde. Wie lange das Kind außerhalb des Mutterleibes gelebt hat, ist für Ärzte und dabei ebenso wenig von Bedeutung, wenngleich auch im Personenstandsgesetz steht: lebend geborenen Kindern steht eine Geburts- als auch Sterbeurkunde zu, unabhängig davon, mit welchem Gewicht sie geboren wurden oder unabhängig davon, wie lange diese Kinder gelebt haben.
Bespiele:
Klinikintern geltende (Menschen/Mensch sein) verachtende Gesetze: lebend geborene Kinder sind keine eigenständig zu dokumentierende Patienten, still geborene Kinder erst recht nicht.
Meldung zur statistischen Erhebung: lebend geborene Kinder, welche binnen 7 Tagen sterben – sind gemäß Leichengewicht als Fehl- oder Todgeburt zu melden. Wer sich an die Meldeauflage nicht hält, hat mit Strafe (ca. 4000 Euro) zu rechen. Meldepflichtig ist jene Hebamme/Arzt, welche bei der Geburt persönlich bzw. lt. klinikinterner Dokumentation dabei war. Auch Hebammen/ Ärzte, welche außerhalb einer Klinik eine Geburt begleiten unterliegen dieser Gesetzlichen Ansage.
Wo vorne Operation drauf steht, kommt hinten Müll heraus. Dem entsprechend fallen in der Sprache/ Handlungsweise der Mediziner nach einem Schwangerschaftsabbruch auf Grund von Fristenlösung, Eileiterschwangerschaft, Eierstockschwangerschaft, Bauchhöhlenschwangerschaft und in Verbindung mit Kürettagen keine Kinderleiche an. Sie glauben mir das nicht? Es steht jedem Frei, den Leiter der Feuerhalle Wien Simmering zu fragen. Er erteilt gerne Auskunft darüber, dass von Wiener Abtreibungsambulanzen dzt keine Kinderleichen angeliefert werden, um diese zu kremieren, die Asche zu sammeln, und diese der Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b zuzuführen. (O´Ton: "es wurden von dort noch nie Kinderleichen zur Beerdigung angeliefert"
Zahlreiche Angehörige, deren Kind in Verbindung mit einem der oben erwähnten chirurgischen Eingriffe den Mutterleib verlassen hat, wollten anschließend den Leichnam ihres Kindes beerdigen. Noch in der Klinik wurde zahlreichen dieser Art betroffenen Eltern gesagt: "Das geht nicht mehr, eine Beerdigung für ihr verstorbenes Kind auszurichten, das können Sie sich ersparen."
