Manipulation
Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge. aus den USA
Netzwerk kritischer Journalisten
28.9.2010 Netzwerk kritischer Journalisten gegründet
Im Rahmen der gestern Abend im Österreichischen Journalisten Club (ÖJC) stattgefundenen Veranstaltung „Retten wir gemeinsam die Pressefreiheit“ haben die anwesenden Journalistinnen und Journalisten beschlossen, die unabhängige Plattform „Netzwerk kritischer Journalisten“ zu bilden. Dieses Netzwerk wird in allen Bundesländern aktiv und verfolgt mehrere Ziele. Wichtigste Aufgabe des neuen Journalisten-Netzwerkes ist die Solidarisierung der Medienmitarbeiterinnen und Medienmitarbeiter aus allen Sparten und über alle organisatorischen Grenzen hinaus. Das unabhängige Netzwerk will aber auch zur Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft beitragen, dass die Rettung der Pressefreiheit nicht nur für die Journalisten notwendig ist, sondern für jeden einzelnen Bürger. Hier muss es zu einer Solidarisierung in der Zivilgesellschaft kommen. Das „Netzwerk kritischer Journalisten“ hat eine Hotline eingerichtet. Auf dieser können alle Kolleginnen und Kollegen, aber auch alle Staatsbürger Verstöße gegen die Pressefreiheit melden. Diese Meldestelle ist ab morgen (29. September 2010) rund um die Uhr erreichbar und hat die Rufnummer: 0043 650 202 46 58.
Inhaltlich hat das „Netzwerk kritischer Journalisten“ begonnen, eine Auflistung von aktuellen Problemen im derzeit praktizierten Medienrecht zu machen: So ist das Steuergeheimnis heute mehr geschützt, als das Redaktionsgeheimnis. Einstimmigkeit herrschte auch bei der Forderung nach Einführung einer „Kronzeugenregelung“ in Medienverfahren. Außerdem soll das neue Medienrecht reines Zivilrecht sein und nicht mehr von Strafrichtern verhandelt werden. Alle diese Auflistungen dienen der Formulierung eines neuen Medienrechtes. Daher strebt das Netzwerk auch eine enge Kooperation mit kritischen Rechtsanwälten, Staatsanwälten und Richtern an. Das Netzwerk wird ab sofort in den Redaktionen aktiv und trifft sich in unregelmäßigen, aber rasch aufeinanderfolgenden Plenumsveranstaltungen in Wien, aber auch in den Landeshauptstädten. Mehr Infos unter http://www.oejc.at( Österreichischer Journalisten Clu)
Vienna International Press Center www.pressezentrum.at
über die PLZ
wenn in Web -Formularen intolerante Vorgaben eingestellt werden:
Beispiel: ich wollte zum Beitrag "Bad Nauheim: Rest von Babyleiche auf einem Friedhofgefunden " posten, das die Leichen von Kindern auch anonym in die Babyklappe eines Krankenhauses gelegt werden kann. Das anschließend das Krankenhaus um die Zuführung zur Totenbeschau und Beerdigung sich kümmert und das diese Leichen als n.n. (No Name) z.B. in den Büchern einer Friedhofsverwaltung geführt werden.
doch um posten zu können, muss angeben eine PLZ. Doch die korrekte PLZ eingeben ging nicht - mit folgendem Ergebnis:
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff [mailto:fenia@sonnenstrahl.org]
Gesendet: Mittwoch, 24. März 2010 07:59
An: service@myheimat.de
Betreff: Heimatlos unter 01020
ich wollte einen Beitrag posten. leider verlangen sie plz und vergessen das österreich nur 4 stellige PLZ hat, darum gab ich eine 0 davor, aber ihr System akteptiert auch das nicht. Schade, das Österreicher ausgeschlossen sind...
MFG Gunnhild Fenia
Reaktion:
Von: Nina Wießner <nina.wiessner@gogol-medien.de>
An: 'Gunnhild Fenia Tegenthoff' <fenia@sonnenstrahl.org>
Betreff: AW: Heimatlos unter 01020
Datum: 2010-03-24 09:21:32
Liebe Frau Fenia, es werden leider nur in Deutschland gültige Postleitzahlen vom System akzeptiert. In Ihrem Fall wäre es bei der Registrierung am besten, wenn sie den naheligendsten deutschen Ort zu Ihrem Heimatort in Östereich angeben. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Herzliche Grüße Nina Wießner
Ihre Ansprechpartnerin für myheimat.de gogol medien GmbH & Co. KG Werderstraße 2 D-86159 Augsburg Fon: +49 (0)8 21/25 92 84-38 Fax: +49 (0)8 21/25 92 84-9 E-Mail: nina.wiessner@gogol-medien.de
Internet: www.gogol-medien.de gogol medien GmbH & Co. KG - Registergericht Augsburg HRA 14428 Komplementär: gogol medien Verwaltungs-GmbH Sitz in Augsburg Registergericht Augsburg HRB 18325,
Geschäftsführer: Dr. Martin Huber
www.myheimat.de: Deutschlands größtes Bürgerreporter-Portal für Lokales
Mein Profil: www.myheimat.de/augsburg/profil/30363/nina-wiessner/
manche manipulieren beruflich
betrifft z.B. die mediale Berichterstattung über Frau Barbara Rosenkranz & Heinz-Christian Strache (Dank ihrem Verhalten und ihrer Wortwahl kommen andere auf die Idee, eine Brücke zur NS Zeit zu schlagen.)
neben sauber arbeitenden Journalisten/Polizisten/Aerzten, die das Vorhandene 1:1 wieder geben gibt es Manipulierend arbeitende Menschen.
Manche setzen jene Menschen ihr berufsbedingt schulisch antrainierten Redensarten solcher Art ein, das der Befragte unter Druck gesetzt sich fühlt. Anschließend gibt etwas (unwahres oder eine Halbwahrheit) zu, ...
oder: Man zahlt z.B. der Frau nichts für ihre weibliche Eizelle, und lässt sich diese Tatsache schriftlich als freiwillig gemachte Spende bestätigen. Nach geleisteter Unterschrift erhält die gleiche Frau von ein und dem selben Mediziner/ Klinik z.B. 200 Euro als "Aufwandentschädigung."
Im nachhinein fallen die betroffenen Frauen aus "allen Wolken", wenn sie deswegen einen Brief vom Gericht erhalten (etwa weil ihre Eizellspende illegal war) oder die von einer Eizellspende betroffenen Frauen erleben persönlich, das als eine von vielen "Nebenwirkungen" auch eine anschließende Unfruchtbarkeit eintreten kann - von der der Arzt vorher nichts gesagt hat.
Warum die Aktion "allen Menschen ein Grab" wichtig wurde: weil nicht alle Ärzte vorher die Angehörigen darüber aufklären, das der Leichnam ihres Kindes/ ihr still geborenes Kind = ihre Leibesfrucht - aus diesen oder jenen Gründen anschließend keiner Totenbeschau zugeführt wird und daher ihr verstorbenes Kind nicht von einem Bestatter transportiert und von keinem Friedhofsverwalter beerdigt werden darf, weil für ein offiziell nicht existierende "Leiche/Leibesfrucht" nichts in Rechnung gestellt werden kann.
Wenig tröstend: Da auf dem Grabstein stehen kann, was Angehörige ansagen, können sie den Namen ihres verstorbenen Kindes am Grabstein hinterlassen - dazu muss der Leichnam/die Leibesfrucht nicht zwingend in diesem Grab liegen oder grundsätzlich auf einem Friedhof beerdigt worden sein.