Datenschutz
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Datenschutz im Internet: Google
Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
Die Inanspruchnahme aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.
Wir können Ihre personenbezogenen Daten innerhalb unserer Unternehmensgruppe weitergeben, um Ihnen Angebote, welche unserer Meinung nach für Sie von Interresse sein könnten, zukommen zu lassen. Sollten Sie dieses nicht wünschen, so Teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit. Kontaktdaten finden Sie im Impressum
Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.
Zum Datenschutz gehört auch, das wir nur Fotos von jenen lebenden Mitarbeitern/ Vereinsmitgliedern in unseren Webseiten veröffentlichen, welche autorisiert sind, unseren Verein inkl. Projekten nach außen hin z.B. gegen über Medien und Behörden zu verteten.
Fotos Verstorbener fallen - gesetzlich betrachtet - nicht unter Datenschutz, Angehörige haben Mitspracherecht bzw. gestalten sich ihre Gedenkseite inhaltlich eigenverantwortlich.
Fotos über Gräber unterliegen - gesetzlich betrachtet - nicht dem Datenschutz.
Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus und das Thema Datenschutz:
Sie müssen die Daten ihrer Mitglieder nicht erfassen, die Mitglieder können einander anonym begegenen. Ein anderer Weg, die Privatshäre zu wahren: mach es wie Schauspieler, Buchautoren ec - lege Dir ein Pseudonym zu.
Selbsthilfegruppen mit Vereinsstatus:
Sie müssen die Daten ihrer Mitglieder nicht erfassen und können trotzdem den Gesetzen entsprechen:
Die Mitglieder legen sich ein Pseudonym zu, lassen sich z.B. bei ihrem Vornamen ansprechen.
Mitgliedbeiträge/Spenden können Sie bar im Verein oder mit einem Zahlschein bar bei der Bank einzahlen (im Betreff steht der Vorname/ das Pseudonym)
Fördergeldgebende Stellen wollen Daten über Ihre Mitglieder - das ist quatsch, ist Datenschutzrechtlich nicht gedeckt. Mitglieder können die Selbsthilfegruppen klagen, weil sie Gesundheitsbezogene Daten weitergegeben haben.
Selbsthilfegruppen ohne Durchblick behaupten, das Sie das nicht tun, weil sie doch nur die Vor- und Familiennamen ihrer Mitglieder weitergeben, möglichst noch mit Unterschrift und privaten Anschriften. Ach ja - und für welche Zielgruppe arbeitet Ihre Selbsthilfegruppe?
Die Fördergeldgebenden Stellen wollen miterleben, das ihre Selbsthilfegruppe aktiv ist. Senden sie gut gelungene Flyer, Plakate, eine Kopie von offenen Schreiben - wenn Sie Anliegen an Ärzte, Politiker und Co haben - an die Fördergeldgebende Stelle. Und schon sind die Bedürfnisse befriedigt.
Es geht doch nur darum, ob gerechtfertigt ist, das die Fördergeldgebende Stelle ihnen das nächste mal noch Fördergeld zuspricht. Ob ihre Selbsthilfegruppe "aktiv" ist.
Fotos, Bilder:
Fotos von Lebenden darf nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden.
Digitale Bilder können bearbeitet werden, das einem Laien schlecht wird.
Beispiel: Pixeln (damit Gesichter unkennbar werden) - läßt sich mit jedem besseren Bildbearbeitsprogramm umgehend wieder entfernen.
Beispiel: Die Grundrissen von Personen werden erfasst, auf ein Rastergitter gelegt und damit kann dem Bild "Leben" eingehaut werden.
Um keine Basis für Rufschädigendes Verhalten ec. zu geben, habe ich mich dazu entschlossen, - wo immer es geht - von lebenden Menschen keine Fotos in unserer Webseite zu veröffentlichen.
gesetzlich betrachtet: Der personenbezogene Datenschutz endet mit seinem/ ihrem Tod.
Innerhalb einer Webseite geht es auch so: unser Haftungsausschluß
das ist ein kostenfreies Angebot von www.disclaimer.de