was Angehörige (nicht) dürfen
Betrifft seit Dezember 2000 die Begräbnisse/ Bestattungen in Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof:
Leibesfrucht unter 500 Gramm (Fehlgeburt): Die Bestattung der Leichenasche fehlgeborener Kinder wird über Veranlassung der MA 40 durchgeführt.
Es ist keine (religiöse) Zeremonie vorgesehen/ erwünscht.
erwünscht: personenbezogene stille Verschiedung z.B. mit Luftballons Organisatorisch und wirtschaftlich müssen die Angehörigen sich selbst darum kümmern, sofern sie ihr verstorbenes Kind mit Luftballons verabschieden wollen.
Auf Grund des Einvernehmens der mit der Bestattung Wien wird die Aschenkapsel seit einiger Zeit in der Halle 3 von 8 - 8.30 Uhr aufgebahrt und erst dann erfolgt die Bestattung in die Sammelgrabstelle.
Es bleibt jedoch den Eltern selbstverständlich frei, ihr fehlgeborenes Kind nicht über Veranlassung der Stadt Wien bestatten zu lassen! Nur dann können/ dürfen Angehörige die Verabschiedung ihres unter 500 Gramm schweren verstorbenen Kindes beerdigen und nicht kremieren bzw die Verabschiedung als auch das Grab (religiös) nach eigenen Bedürfnissen gestalten! (Ergänzende Information durch den Verein Sonnenstrahl: Ob diese Ansage der zwangsweisen Kremierung sich wirtschaftliche arme Eltern gefallen lassen müssen, wird dzt in einem Verfahren geklärt, siehe Fatima und Makka)
Leibesfrucht über 500 Gramm (Totgeburt): diese werden in einem einfachen Grab im Auftrag der MA15/ Ma 40 finanziert beerdigt. Diese Verabschiedungen können die Angehörigen auf eigene Kosten (religiös) in reduziertem Rahmen individuell mitgestalten:
- in den Sarg ein Spielzeug ...(alles was in den Sarg soll, sollte in der Klinik dem verstorbenen Kind mit auf die Pathologie/Prosektur gegeben werden!)
- Blumengesteck- oder Kranz auf Sarg und Grab auf eigene Kosten
- religiöse Reliquien wie Kreuz für die Hände, Kreuz auf den Sarg, Kreuz auf das Grab auf eigene Kosten
- (religiös) gestaltetes Begräbnis auf eigene Kosten
Eines gilt für alle Beerdigungen / Bestattungen in der Gruppe 35b:
- Die Nachnutzungsgebühr kann den Angehörigen nicht angeboten werden!
- Die Mindestruhedauer beträgt 10 Jahre. Danach wird das Grab ihres Kindes geräumt und anschließend neu belegt.
- Die Verwaltung der Wiener Friedhöfe kann von sich aus mit den Angehörigen nicht personenbezogen Kontakt aufnehmen, das heißt: Angehörige müssen von sich aus auf die Mitarbeiter der Verwaltung der Wiener Friedhöfe z.B. bei Tor 2 am Wiener Zentralfriedhof zu kommen.
- das Aufstellen von Grabsteinen ist in der Gruppe 35b nicht erwünscht!
Ansprechpartner: Reg.-Rat Leopold Tichacek
Geschäftsführer der Friedhöfe Wien GmbH
Tel.: 043 1 53469 43002 Fax: 043 1 53469 99 43020 E-Mail: Leopold.Tichacek(at)friedhoefewien.at Web: www.friedhoefewien.at
Das andere Extrem: bei voller Kostenübernahme durch Angehörige steht der Angehörigen folgendes zu:
- freie Wahl des Bestatters
- freie Wahl, ob beerdigt oder kremiert
- freier Wahl von (Wien: 55) Friedhofs- und zahlreicher Friedhofverwaltungen / Feuerhallen
- freie Wahl des Sarges
- freie Wahl der Totenbekleidung (verrottungs- und umweltfreundlich vorrausgesetzt, aus eben diesem Grund keine Schuhe)
- freie Wahl der Sarginnenausstattung
- freie Wahl z.B. der (religiösen) Reliquien, wie "das Lieblingsspielzeug sollte mit in den Sarg..."
- freie Wahl, ob (wenn ja: welche) Blumen (-gestecke) auf/ in den Sarg/ Grab sollen
- freie Wahl des Grabgestaltung (individuelle Friedhofsordnung beachten!)
- Die Verwaltung des Friedhofes kann personenbezogen den Angehörigen die Grabnachnützungsgebühr vor Ablauf der Mindestruhezeit anbieten.
- und noch vieles anderes mehr ....
Fragen der Angehörigen:
- braucht jede/ r Verstorbene ein eigenes Grab? Antwort: nein, eine Leiche/ Leibesfrucht kann auch einem bestehenden Grab in einem eigenen Sarg/ Urne "beilegt" werden. Mehr info dazu hier.
