was Angehörige (nicht) dürfen

Betrifft seit Dezember 2000 die Begräbnisse/ Bestattungen in Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof:

Leibesfrucht unter 500 Gramm (Fehlgeburt): Die Bestattung der Leichenasche fehlgeborener Kinder wird über Veranlassung der MA 40 durchgeführt.

Es ist keine (religiöse) Zeremonie vorgesehen/ erwünscht.

erwünscht: personenbezogene stille Verschiedung z.B. mit Luftballons Organisatorisch und wirtschaftlich müssen die Angehörigen sich selbst darum kümmern, sofern sie ihr verstorbenes Kind mit Luftballons verabschieden wollen.

Auf Grund des Einvernehmens der mit der Bestattung Wien wird die Aschenkapsel seit einiger Zeit in der Halle 3 von 8 - 8.30 Uhr aufgebahrt und erst dann erfolgt die Bestattung in die Sammelgrabstelle.

Es bleibt jedoch den Eltern selbstverständlich frei, ihr fehlgeborenes Kind nicht über Veranlassung der Stadt Wien bestatten zu lassen! Nur dann können/ dürfen Angehörige die Verabschiedung ihres unter 500 Gramm schweren verstorbenen Kindes beerdigen und nicht kremieren bzw die Verabschiedung als auch das Grab (religiös) nach eigenen Bedürfnissen gestalten! (Ergänzende Information durch den Verein Sonnenstrahl: Ob diese Ansage der zwangsweisen Kremierung sich wirtschaftliche arme Eltern gefallen lassen müssen, wird dzt in einem Verfahren geklärt, siehe Fatima und Makka)

Leibesfrucht über 500 Gramm (Totgeburt): diese werden in einem einfachen Grab im Auftrag der MA15/ Ma 40 finanziert beerdigt. Diese Verabschiedungen können die Angehörigen auf eigene Kosten (religiös) in reduziertem Rahmen individuell mitgestalten:

  • in den Sarg ein Spielzeug ...(alles was in den Sarg soll, sollte in der Klinik dem verstorbenen Kind mit auf die Pathologie/Prosektur gegeben werden!)
  • Blumengesteck- oder Kranz auf Sarg und Grab auf eigene Kosten 
  • religiöse Reliquien wie Kreuz für die Hände, Kreuz auf den Sarg, Kreuz auf das Grab auf eigene Kosten
  • (religiös) gestaltetes Begräbnis auf eigene Kosten

Eines gilt für alle Beerdigungen / Bestattungen in der Gruppe 35b:

  • Die Nachnutzungsgebühr kann den Angehörigen nicht angeboten werden!
  • Die Mindestruhedauer beträgt 10 Jahre. Danach wird das Grab ihres Kindes geräumt und anschließend neu belegt.
  • Die Verwaltung der Wiener Friedhöfe kann von sich aus mit den Angehörigen nicht personenbezogen Kontakt aufnehmen, das heißt: Angehörige müssen von sich aus auf die Mitarbeiter der Verwaltung der Wiener Friedhöfe z.B. bei Tor 2 am Wiener Zentralfriedhof zu kommen.
  • das Aufstellen von Grabsteinen ist in der Gruppe 35b nicht erwünscht!

Ansprechpartner: Reg.-Rat Leopold Tichacek
Geschäftsführer der Friedhöfe Wien GmbH
Tel.: 043 1 53469 43002 Fax: 043 1 53469 99 43020 E-Mail: Leopold.Tichacek(at)friedhoefewien.at Web: www.friedhoefewien.at

Das andere Extrem: bei voller Kostenübernahme durch Angehörige steht der Angehörigen folgendes zu:

  • freie Wahl des Bestatters
  • freie Wahl, ob beerdigt oder kremiert
  • freier Wahl von (Wien: 55) Friedhofs- und zahlreicher Friedhofverwaltungen / Feuerhallen
  • freie Wahl des Sarges
  • freie Wahl der Totenbekleidung (verrottungs- und umweltfreundlich vorrausgesetzt, aus eben diesem Grund keine Schuhe)
  • freie Wahl der Sarginnenausstattung
  • freie Wahl z.B. der (religiösen) Reliquien, wie "das Lieblingsspielzeug sollte mit in den Sarg..."
  • freie Wahl, ob (wenn ja: welche) Blumen (-gestecke) auf/ in den Sarg/ Grab sollen
  • freie Wahl des Grabgestaltung (individuelle Friedhofsordnung beachten!)
  • Die Verwaltung des Friedhofes kann personenbezogen den Angehörigen die Grabnachnützungsgebühr vor Ablauf der Mindestruhezeit anbieten.
  • und noch vieles anderes mehr ....

Fragen der Angehörigen:

  • braucht jede/ r Verstorbene ein eigenes Grab? Antwort: nein, eine Leiche/ Leibesfrucht kann auch einem bestehenden Grab in einem eigenen Sarg/ Urne "beilegt" werden. Mehr info dazu hier.
Sie befinden sich hier:
Sonnenstrahl > Sternenkind.info > Gruppe 35b > was Angehörige (nicht) dürfen

Das letzte Wort hat die Liebe

„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede.
Opfer schweigen aus Scham, doch die österr. Rechtssprechung sagt "Schweigen heißt zustimmen".  Ich befürchte, das Ärzte die Grundsteine legen für unangemessene Trauerreaktionen: Neben dem Tod eines Familienmitgliedes, der gesunden angemessenen Trauer kommt es auch zu Haftungsrelevanten Fragen (etwa in Bezug auf Ärzte, indem diese die Angehörigen nicht fristgerecht, inhaltlich nicht richtig, nicht allumfassend hingeweisen haben auf das den Angehörigen zustehende Bestattungsrecht, z.B. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, z.B. in Bezug auf die Tatsache, das in Bezug auf MA 40 finanzierte Begräbnisse auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b durchgeführt hätte werden können. Außerhalb der Gruppe 35b lautet das Grab als Nutzungsberechtiger dann der Name des Familienangehörigen (meist der Mutter) der vor Ablauf der Mindestruhezeit das Nachnutzungsrecht durch die Friedhofsverwaltung angeboten werden kann - im Gegensatz zu den Begräbnissen in der Gruppe 35b! Nach Ablauf der Mindestruhezeit wird die Oberfläche in der Gruppe 35b geräumt ....
Mag. Elisabeth Widensky schrieb mir 2003 von ihrer persönlich in Wien erlebten Not der Frauen. Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Bedenklich scheint mir seine Sicht zu folgendem Thema: "Die Opferform sei die raffinierteste Form der Rache."
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
Und dann wird verwundert darüber berichtet, das so viele trauernde Angehörige an PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder gar Suizid begehen.
Meine Töchter starben 1976 in OÖ, 1979 in Tirol im Mutterleib. Nicht weil ich das wollte: Sie blieben ohne Begräbnis, weil ich auf falsche Informationen hereingefallen bin! Ergebnis: Meine Tochter landete in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten. 1987 starb in OÖ einer meiner Söhne 2 Monate nach seiner Geburt, mit Begräbnis. In meiner Trauerarbeit gab es dadurch große Unterschiede, weshalb ich mich für andere verstorben Kinder einsetze. Dabei kann schon immer (Wien: MA 40 finanziert) von Zeugung/ Empfängnis weg jedes verstorbene Familienmitglied (auch im Auftrag der Angehörigen!) einem einfachen Begräbnis zugeführt werden!

Kein Einzelfall: Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib", aber auch Hinweise auf die Aktion "Allen Menschen ein Grab".

Rechtsberatung ist nie umsonst, aber ev. frei von Kosten: RA Dr. Gärner begleitete eine Mutter zum Thema Schmerzensgeld wegen ihrer vor der Geburt verstorbenen Tochter und RA Mag. Konlechner unterstützte eine Mutter und ihre fehlgeborenen Kinder bei einem MA 40 finanzierten Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b. Die oben erwähnte Rechtssprechung ist keine neue und gilt auch für mj. verstorbene Kinder und für Kinder welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt ...starben: Da der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat - und er es nicht kann - kommt in Wien die MA 40 dafür auf, indem der Bestatter direkt mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet. Da Fehlgeburten keinen eigenen Namen und keine eigene Sozialversicherungsnummer haben, wird mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter verrechnet, dzt. ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen der Mutter bzw. des Vaters ist. Lediglich in Bezug, ob der Verstorbene ein Erbe hinterläßt, geht das zuständige Sozialamt in Vorkasse und meldet ihre getätigten Ausgaben beim Nachlassgericht an. Sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird der Verstorbene von behördlich angeordneter Seite mit einer Abhandlung beim Nachlassgericht verabschiedet. 

Dr. David Dosa: "Wenn wir sterben, zählt alleine die Wärme, die uns begleitet."

Danken möchte ich allen auf meinen Webseiten veröffentlichten während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern und den dazu gehörenen Angehörigen z.B. im GB, denn alle Dokumentationen helfen mit, damit auf die Ahnen nicht zu vergessen und für die Zukunft: damit zukünftig liebevoller, Respektvoller, würdevoller mit verstorbenen Kindern umgegangen werden kann, z.B. zum Thema Kürretage oder kleine Geburt oder im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", insbesondere wenn Angehörige sich dieses wünschen.  Erfasste Leibesfrüchte/ Leichen können mit Verspätung einem Begräbnis zugeführt werden: Angehörige müssen die Klinik schriftlich entbinden von der Dokumentationspflicht der Gewebeprobe, damit anschließend die Frucht ihres Leibes beerdigt werden kann.

Ein kleiner Trost: Jesus sagte: "Ich vergesse Dich nicht. Sieh her: ich habe Dich eingezeichnet in meine Haende." 

Trauerhilfe: „Mensch oder Müll? - Deponie oder Friedhof? Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Es folgt eine Auswahl der bereits erreichten Verbesserungen, in dem Vorhandenes z.B. der röm. kath. Kirche und des Islam ausgegraben & sichtbar gemacht wurde oder aber echte Veränderungen bereits erreicht wurden: