Nutzung als Begräbnisstätte
Die Beilegung eines Sarges/ Urne in ein bestehendes Grab die ev. kostengünstigte Variante.
Fehl- & Totgeburten wird man unkremiert - auf Wunsch der Angehörigen jeweils einzeln in einem Sarg - in unserem Grab zur letzten Ruhe betten können. Wo möglich und gewünscht: MA 40 finanziert.
Außerhalb des Mutterleibes bis zum 1. Lebensjahr verstorben werden wir vorraussichtlich ebenfalls aufnehmen können.
geplant ist:
Jährlich wird eine Rechnung an die Angehörigen gehen, ausgestellt im Auftrag des Grabnutzungsberechtigten:
In dem Angehörige sich die Ausgaben für die Grabnutzung, den Gärtner, die Nachnutzungsgebühr teilen, erwarten wir uns, das wir für zukünftige Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben, beschränkt individuell gestaltbar, ein kostengünstiges Begräbnisangebot werden erstellen können.
Über Bestatter und ihre Kinderfreundliche Angebote berichten wir in unseren Webseiten (und in der Vereinseigenen sonstigen Öffentlichkeitsarbeit*) gerne.
Beispiel: Bubu, Gedenk- und Begräbnisratgeber 2011, ...