Wurm

geschrieben am Dienstag, 27. November 2007 von alexandra aus wien
hallo,
ich habe mein Kind am 17.10.2007 verloren. Es hat sich in meinen Eileiter eingenistet und musste in der 8. SSW lebend (ich habe an diesem Tag 3x seinen Herzschlag gesehen!!!!) aus mir herausgenommen werden. Im KH wurde ich nicht sehr einfühlsam empfangen und behandeln. Warum weinens denn? Stellen sie sich nicht so an und noch viele Sätze mehr. Auch wenn mein Kind noch so klein war, trotz alledem werde ich es nie in meinen Armen halten können. Ich werde es nie aufwachsen sehen, ich werde seine Geburt nie erleben! Lieber Wurm, ich habe dich so unendlich lieb.
Liebes Krankenhauspersonal: Ihr dürft wieder einfühlsamer werden! Kälte tut niemanden gut!
Das auch diese Kinder begraben werden können - über diese Möglichkeit wird viel zu wenig informiert!!
Hinweis: Das Recht auf Beerdigung steht den Angehörigen vorrangig vor dem zuständigen Gesundheitsamt (Wien: MA 15) gesetzlich zu. Dazu muss eine Totenbeschau durchgeführt werden, ausgelöst z.B. durch einen Telefonanruf beim zuständigen Totenbeschaudienst (Wien: der MA 15) oder durch ein e-mail an journal(at)ma15.wien.gv.at. Rund um die Uhr erreichbar! Damit Sie zurückgerufen werden können, geben Sie den Namen des Todesfalles, die Adresse (wo das verstorbene Familienmitglied sich befindet) , Ihren Namen und Ihre Telefonnummer an. Viele Familienmitglieder wollen bei der Totenbeschau dabei sein. Anschließend kommt der Bestatter.
Es geht aber auch umgekehrt: Geben Sie einem Bestatter ihrer Wahl den Auftrag zu einer Beerdigung. Einfühlsame Bestatter geben selbst den Auftrag einer noch nicht in Auftrag bzw. noch nicht durchgeführten Totenbeschau ...