Miraku Sally
Diese Seite sollte auch unter http://miraku-sally.sternenkind.info erreichbar sein.
April 2011 berichtet die Mutter: ich habe vor 14 Tagen endlich ein außerhalb meines Mutterleibes lebensfähiges Kind geboren! Ich bin darüber sooo glücklich!
38.
Name: Knabe Miraku Sally OSADOLOR
lebend geboren am: 27.4.2010 20.43 Uhr (Sommerzeit), gestorben am 27.4.2010 um 20.48 Uhr (Sommerzeit)
Geburtsort: Wien, Österreich, Hanusch KH
Begraben am: 28.5.2010, Verabschiedet in der Halle 1/ 50m von Tor2 entfernt u.a. von einer anglikanischen Pastorin = Assistant Chaplain Aileen Hackl der Christ Church Vienna
im Auftrag: vom Wiener Gesundheitsamt
Begräbnisort: 1. Reihe. Grabnr.: 38 (von rechts nach links gezählt) Wiener Zentralfriedhof/Tor3/Babygruppe 35b
Sein (noch Namensloser) Bruder wurde am 10.6.2009 still geboren und am 1. Freitag im September 2009 in der Gruppe 35b via Sammelbeerdigung zur letzten Ruhe gebettet.
Das Grab von Miraku Sally wurde 2010 fotografiert von Frau Gunnhild Fenia, Verein Sonnenstrahl, nachdem Frau Gunnhild Fenia seine Beerdigung und die Vorbereitungen dazu begleiten durfte.
Weitere Informationen finden Sie unter http://miraku-sally.sternenkind.info/
1. weil die Klinik Miraku Sally, ein lebend geborenes Kind als still geboren dem Standesamt gemeldet hat, wäre Miraku Sally - ohne unseren rechtzeitigen Eingriff - als still geboren beerdigt worden = weil unter 500 Gramm schwer (und als still geboren gemeldet): kremiert statt in einem 1/2 Erwachsenengrab in der Gruppe 35b beerdigt. Weitere Informationen dazu können Sie in unserem Schreiben an die WGKK nachlesen. Warum an die WGKK? Weil Miraku Sally in einem Krankenhaus der WGKK = im Hanusch Spital das Licht der Welt erblickte.
Bei lebend geborenen Kindern ist am Standesamt vor Ausstellung der Urkunden darauf zu achten, das die Klinik die "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" als auch die "Anzeige eines Todesfalles" umgesetzt hat. Häufigster Fehler: alle Fakten werden auf das Formular "Anzeige eines Todesfalles" geschrieben. Da das Standesamt zwei Ordner hat, darf Sie die Daten zur "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" nicht einfach abschreiben, denn das wäre Dokumentenfälschung = es fehlt der Stempel der Klinik auf diesem Dokument.
Darf die Klinik an das Standesamt die fehlenden Dokumentation faxen? Nein, auch das ist dzt rechtlich untersagt. Es muss das Originaldokument - ausgestellt von der Klinik - meist mit einem eigenen Kurierdienst - zum Standesamt gebracht werden. Stand 2010.
Dieses Dokument erhalten die Angehörigen beim Begräbnis:
2. obwohl die MA 43 seit 1.1.2008 aufgelöst ist, werden noch immer MA 43 Daten als aktuelle Kontaktdaten angegeben - weshalb wir erstmals das Kontrollamt Wien eingeschaltet haben, denn hier ist aus meiner Sicht dem Kontrollamt etwas nicht aufgefallen. Das Kontrollamt Wien hat meine Frage an die Bestattung Wien weitergeleitet und mich davon in Kenntnis gesetzt. Auf das Mail geantwortet hat in einem postalisch zugestellten Brief Reg. Rat Tichacek von der Verwaltung der Wiener Friedhöfe. Aus meiner Sicht kann das gewertet werden als Nachweis dafür, das inhaltlich die MA 43 bis heute zur Anwendung kommt. die "Privatisierung" damals nur ein Mäntelchen war, das man nach außen hin als eigen ständige Firmen (Bestattung Wien, Verwaltung der Friedhöfe Wien, Friedhofsgärtner der Friedhöfe Wien, Steinmetze der Friedhöfe Wien ec.) erscheinen soll.
3. erstmals bat ich darum Müttern und ihren lebend geborenen Kindern Sauerstoff zu reichen, damit die Mütter etwas zu tun haben ..... außerdem bin ich für die Einrichtung einer eigenen Abteilung (Palliativstation, Hospizeinrichtung) zur respektvollerem Umgang mit Frauen und ihren sterbenden Kindern. Schon die Sterbeforscherin Dr. Elisabeth Kübler Ross hat darauf hingewiesen, das dies für alle von großem Vorteil ist, denn weltweit sind die herkömmlichen Kliniken zur Versorgung von Lebenden ausgerichtet. Im Kreißsaal heißt das: Frauen, die ihr Kind zu Leben erwarten, sind vorrangig zu behandeln/ betreuen = nachrangig sind Frauen und ihre sterbenden Kinder zu betreuen. Damit läßt sich erklären, warum Mütter wie z.B. Die Mutter von Miraku Sally, Marlene, während der Geburt so lange auf den Arzt/ Hebamme gewartet haben. Ob es sich inhaltlich wirklich so verhalten hat, kann nur ein Rechtsanwalt unter zu Hilfenahme ihrer langen Krankengeschichte vor Gericht klären. Achtung: Patientenanwälte sind nur für außergerichtliche Lösungen zuständig!
4. Betrifft Beerdigungen im Auftrag der MA 15: Immer wieder werde ich damit konfrontiert, das Angehörige darüber erschüttert sind, das zwischen dem Tod ihres verstorbenen Familienmitgliedes und der Beerdigung etwa 4 Wochen liegen. Warum es sich inhaltlich im Einzelfall wirklich so verhält, kann ich nicht mit Gewißheit sagen. Mir bleibt nur der Verweis auf ein im Jahr 2008 über den ORF ausgestrahlten Beitrag zum Thema "Ersatzteillager Mensch".
