Medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbruch

Monika hat ihr Kind in der 14. Schwangerschaftswoche durch eine eingeleitete kleine Geburt gehen lassen, da es nicht lebensfähig gewesen wäre. Ihr wiederum wurde nicht die Möglichkeit einer Ausschabung gegeben, obwohl die Schwangerschaft noch nicht sehr weit fortgeschritten war. 

Die beiden zuletzt genannten Fälle (Ausschabung in der 24. Woche und kleine Geburt in der 14. Woche) zeigen, dass die Entscheidung der Ärzte, ob eine Kürettage zu einer bestimmten Schwangerschaftswoche noch möglich ist, nicht immer eindeutig ist. Hier gilt es also auch, weitere Aufklärungsarbeit zu leisten!

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