2010 Aussendung

Es betrifft die Broschüre BUBU - den Umgang mit still geborenen Kindern (vor allem unter 500 Gramm)

betrifft die Broschüre BUBU

Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info> An: Drapalik Susanne <susanne.drapalik@wienkav.at> Kopie: MA 15 Med. Krisenmanagement <medkrisen@ma15.wien.gv.at>, Tichacek Leopold <Leopold.Tichacek@friedhoefewien.at>, office <office@bestattungwien.at>, AKH - Dokumentationszentrum <postakhvdz@akhwien.at>, postakhvdromb@akhwien.at, ...

Betreff: betrifft die Broschüre BUBU

Datum: 2010-07-29 09:57:25

In der Selbsthilfegruppenszene ist es üblich, das einer, welcher einen Text schreibt und veröffentlicht, auch 1: 1 dazu steht. Simone Oppenheimer hat 2006 eine Arbeit geleistet, welche unter http://bubu.sternenkind.info veröffentlicht ist.

72 Frauen - im wesentlichen aus Österreich und Deutschland - haben damals aus eigener Betroffenheit - ein früh verstorbenes Kind mit anschließenden Bestattungsproblemen erlebt zu haben - mitgearbeitet, wie man auf http://bubu.sternenkind.info nachvollziehen kann.

Entsprechend den Erlebnissen dieser Frauen hat Frau Openheimer 2006 einen Flyer gestaltet, den ich - in Rücksprache mit Frau Openheimer für 2010 für Wien mit Wiener Begräbnisinformationen ergänzt habe. Der Flyer 2010 für Wien ist auf der Webseite abrufbar. (Siehe Anhang)

Den Hebammen und Ärzten - u.a. in Wiener Kliniken - war bislang nicht bewusst, das die Entscheidung für eine kleine Geburt oder für einen medizinischen Eingriff z.B. Kuretage ---so extrem gegensätzliche Auswirkungen auf die anschließende Zuführung zur Totenbeschau = Zuführung zum Bestatter = Begräbnis hat.

kleine Geburt = das Kind wird durch die Mutter geboren = das Kind hat in Wiener Kliniken wesentlich höhere Chancen, der Totenbeschau und damit einem Begräbnis zugeführt zu werden, denn nur der Bestatter benötigt das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau ...

medizinischer Eingriff = z.B. Kuretage, Schwangerschaftsabbruch: die verstorbenen Kinder werden - lt. Dr. Ruzicka - ich erinnere an das Mail/ Treffen im Jahr 2006, unter folgendem Link 1:1 wiedergegeben http://sonnenstrahl.org/schwangerschaft/ss-abbruch/dr-ruzicka/ im Auftrag der MA 15 - vom Leichengewicht bzw. der Pflicht zur Totenbeschau ab 120mm Scheitel - Steißbein - Länge unabhängig keinesfalls der Totenbeschau zugeführt.

Zur Erinnerung: bis zur Geburt dürfen in Österreich med. Eingriffe durchgeführt werden!

Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering bestätigt seit 2001, welche Kliniken im Auftrag der MA 15 verstorbene Kinderleichen anliefern läßt, damit sie der Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b zugeführt werden.

Einrichtungen wie Pro Woman, Gyn. med und Co gehören nicht dazu.

2010 Fakten: Durch den Arzt werden die Angehörigen (im Auftrag der MA 15?) vor dem med. Eingriff nicht über die anschließend nicht vorhandene Bestattungsmöglichkeit gesprochen. - wobei ein Klinikwechsel reicht, denn z.B. im AKH, Ebene 7 werden seit Jahren die verstorbenen Kinder nach einer Pränatalen Diagnose selbstverständlich einem Begräbnis zugeführt - zur Not auch i.A. der MA 15.

Mittlerweile treffen aus dem Wiener AKH von verschiedenen Unikliniken die kleinen verstorbenen Kinder in der Feuerhalle ein, denn es gibt verschiedene Ursachen für medizinische Eingriffe ....

Von Hebammen, mit den Angehörigen mitfühlenden Ärzten, Krankenschwestern ec. erhalte ich nach erfolgter Zusendung der ausgedruckten Unterlagen folgende Reaktion: danke vielmals für die Broschüren die voll unseren Erwartungen entsprechen und ein Dankeschön für ihr Engagement für Eltern die mit dieser Trauer konfrontiert werden! Liebe Grüße ...

Mit anderen Worten: es gibt in Wiener Kliniken zahlreiche Menschen, die im Sinne der Angehörigen und ihrer verstorbenen Kinder sich dringend eine Vereinheitlichung und Veränderung im Umgang mit während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern sich wünschen, unabhängig davon wie groß das verstorbene Kind wurde, unabhängig davon ob das Kind durch die Mutter oder in Verbindung mit einem med. Eingriff den Mutterleib verlassen hat.

Zunehmend mehr Ärzte reagieren wie folgender Arzt - was eine Mutter uns heuer im Feb. berichtet hat: bei der ersten Ultraschalluntersuchung wurde klar, das ihr Kind ohne Arme und Beine zur Welt kommen würde...und die Mutter entschied sich zum Abbruch ihrer Schwangerschaft. Sie wurde im KFJ betreut und vor dem Eingriff sagte diese Mutter dem Arzt, welcher sie betreut hat für den med. Eingriff, das sie ihr verstorbenes Kind gerne beerdigen würde. Darauf hin bot der Arzt ihr einen Schwangerschaftsabbruch mit Tabletten an, welche Sie zu Hause einnehmen sollte.... die Mutter sollte so lange zu Hause bleiben, bis sie zu Hause ihr Kind allein zur Welt gebracht habe... der beschriebene Arzt sagte zur Mutter: wenn sie zur Geburt zu mir in die Klinik kommen, bin ich gerne bereit sie bei der Geburt zu begleiten, doch Klinikintern bin ich anschließend gezwungen, den Leichnam aus der Hand = einem anderen Arzt zu übergeben. Ob mein Kollege dann ihrem Wunsch entspricht, und ihr verstorbenes Kind der Totenbeschau zuführt, damit sie ihr Kind beerdigen können - kann ich dann nicht mehr beeinflussen oder dafür garantieren. Schaut so ein Verantwortungsvoller Umgang im Auftrag der Div. MA Abteilungen mit Angehörigen und Ihren verstorbenen Kindern aus?

MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff

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