21., Stammersdorfer Z. F.
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Betreff: Wiener Kronenzeitung vom Mo 23.8.2010 Seite 16
Titel: Die Friedhofsverwaltung "Thujen sind nur Unkraut"
An Herrn Tichacek und Herrn Patrik Blackmore,
persönlich gebe ich seit Jahren meinen Einsatz für einen besseren Durchblick aus Sicht der Angehörigen Verstorbener ...
Im folgenden geht es um folgende konkrete Problemstellung (fehlerhafte Kommunikation mit Nutzungsberechtigten von Grabanlagen durch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe & Fehlerhafte Auflösung der ehemaligen MA 43 sichtbar in der Kommunikation und in der Auftragsvergabe):
Die Wiener Krone berichtet heute darüber, das eine Wienerin die Welt nicht mehr versteht, weil die für den Stammersdorfer zuständige Friedhofsverwaltung (Ehemalige MA 43) sie aufgefordert hat, die beiden Thujen zu entfernen - offenbar auf einem Grab, wo besagte Wienerin Nutzungsberechtigte ist, denn sonst wäre die Verwaltung der Wiener Friedhöfe nicht an besagte Wienerin herangetreten.
Besagte Verwaltung der Wiener Friedhöfe gibt offenbar nicht automatisch jedem Nutzungsberechtigten folgende Broschüre in die Hand: über die Gestaltung eines Grabes lt. aktuell gültiger Wiener Friedhofsverordnung.
Darin steht ganz klar beschrieben, was gepflanzt werden darf und was nicht.
Hätte die Nutzungsberechtigte besagte Broschüre erhalten, wäre ihr vor Kauf der Thujen bewußt gewesen, dass sie mit der Thujenpflanzung auf das Grab etwas verbotenes tut.
Ein namentlich nicht näher benannter Mitarbeiter der ehemaligen MA 43 soll u.a. gesagt haben "Thujen seinen nur Unkraut".
Hier fehlt es eindeutig um mangelhafte berufliche Qualifikation, ...zudem um fehlendes Feingefühl gegenüber Angehörigen eines kürzlich erlebten Todesfalles, ev. um eine persönliche Ansicht des ehemaligen MA 43 Mitarbeiters, der nichts zwangsläufig ein Mitarbeiter der Verwaltung der Wiener Friedhöfe sein muss ....
betrifft Mitarbeiter der ehemaligen MA 43: Ich bin dafür das Personen bezogen sich outen müssen, so das die Angehörigen auf den 1. Blick an der Berufskleidung sehen können, ob Sie einem Mitarbeiter der Wiener Friedhofsgärtner, der Verwaltung der Wiener Friedhöfe ec. gegenüber stehen, denn nur dann kann man sich an der richtigen Stelle zur Wehr setzen, wenn man Auskünfte erhalten hat, welche man nicht verstanden hat.
Besagte Wienerin hat sich aus purer Verzweiflung an den Bezirksrat Hans Jörg Schimanek gewandt, der - lt. Wiener Kronenzeitung - wie folgt darauf reagiert hat: "Für manche Bedienstete der Friedhofsverwaltung wäre ein Gärtnerkurs vorteilhaft." Mein Tipp: Bitte auch gleich einen Benimmkurs anschließen...
Was viele Nutzungsberechtigte übersehen: Alles, was Sie auf das Grab aufbringen, z.B. Grabstein, Bepflanzung ...wenn das in die Jahre kommt, kann es Umfallen und etwas auf dem eigenen Grab, aber auch an Nachbargräbern beschädigen....für diese Kosten muss der Nutzungsberechtigte aufkommen!
So gesehen hat jener Mitarbeiter der Wienerin gegenüber sogar ein gutes Werk getan, weil er die Grabnutzungsberechtigte Wienerin vor beträchtlichen Folgekosten bewahrt hat ....
Besagte Wienerin hatte Angst, das Grabnutzungsrecht zu verlieren, wenn Sie die Thujen nicht entfernt.... Ich weiß nicht, wie die Verwaltung der Wiener Friedhöfe im Einzelfall wirklich agiert hätte, aber ich gehe davon aus: das die Verwaltung der Wiener Friedhöfe den eigenen Gärtnern (Pardon einer anderen Firma)* den Auftrag erteilt und auf eigene Kosten entfernt, und dann der Nutzungsberechtigten diese Ausgaben in Rechnung gestellt hätte, was zweifelsfrei die Wienerin teurer gekommen wäre.
* hier wird wieder sichtbar, das es für die Vielzahl an Friedhofsgärtner keine Ausschreibung gegebenen hätte für diesen Auftrag, sondern der Auftrag natürlich an die ehemaligen MA 43 Gärtnereien gegangen wäre.
Das ist aus meiner Sicht wieder ein Indiz dafür, das die ehemalige MA 43 nicht durchgehend aufgelöst wurde - obwohl es so seit 1.1.2008 sein müßte.
Mich wundert es nicht, das die Angehörigen Verstorbener keinen Durchblick haben. Wie immer wird mein Schreiben und Ihre Reaktionen darauf in den von mir betreuten Webseiten online veröffentlicht und ev. auch als Leserbrief in der Krone ...
MFG Gunnhild Fenia Tegenthoff
