Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz – WLBG
Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz – WLBG
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2004/html/lg2004038.htm
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2007/html/lg2007012.html
1990: http://www.begraebnis.at/begraebnis/seitelinks.php?nkat=Friedhof&dok=57
Über äußere und innere Obduktion/ Autopsie in Östereich:
http://www.sedivy.net/cmspatho/pathoinfo/obduktionsformen.html
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst für Angehörige:
betrifft eine klinische Obduktion, sog. Spitalsobduktion
Angehörige können in Österreich die Bitte äußern, auf die Obduktion zu verzichten. Sofern dies gesetzlich möglich ist, wird diesem Wunsch vom Pathologen entsprochen. WICHTIG: Nicht der klinische Arzt, sondern der Pathologe entscheidet darüber - daher muss auch der Pathologe vom Wunsch eines Obduktionsverzichtes wissen!!!!