Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz – WLBG

Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz – WLBG

https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2004/html/lg2004038.htm

http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/landesgesetzblatt/jahrgang/2007/html/lg2007012.html

1990: http://www.begraebnis.at/begraebnis/seitelinks.php?nkat=Friedhof&dok=57

Über äußere und innere Obduktion/ Autopsie in Östereich:

http://www.sedivy.net/cmspatho/pathoinfo/obduktionsformen.html

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst für Angehörige:

betrifft eine klinische Obduktion, sog. Spitalsobduktion

Angehörige können in Österreich die Bitte äußern, auf die Obduktion zu verzichten. Sofern dies gesetzlich möglich ist, wird diesem Wunsch vom Pathologen entsprochen. WICHTIG: Nicht der klinische Arzt, sondern der Pathologe entscheidet darüber - daher muss auch der Pathologe vom Wunsch eines Obduktionsverzichtes wissen!!!!

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