Totenkult in archaisch geprägten Kulturen

Früher wie heute existiert zumindest unterschwellig ein archaisches System von Ritualen im Umgang mit Verstorbenen. Tod und Leben werden im Volkglauben nicht klar getrennt; vielmehr wird der Verstorbene zunächst noch eine Zeitlang lebendig gedacht.

In der Mentalitätsgeschichte spricht man vom „lebenden Leichnam“. Dieser bleibt wirkende Kraft und nimmt Anteil am Umgang mit seinen sterblichen Resten und seiner Bestattung. Dementsprechend existiert eine besondere Fürsorge für den Toten.

Einzelne Praktiken sind heute noch bekannt: Augen und Mund der Leiche werden geschlossen; so lange die Leiche im Haus ist, wird Ruhe bewahrt, damit die Seele nicht verscheucht wird; die Leiche wird mit „Weihwasser“ besprengt zur Abwehr von bösen Geistern.

Zweitens: Es gibt eine Fürsorge für die Lebenden, denn der Tote kann durch Kontamination oder durch seine Rückkehr als Wiedergänger Schaden anrichten.

Maßnahmen zum Schutz des Toten sind also gleichzeitig Maßnahmen zum Selbstschutz. Hierher gehört das historische Zusammenbinden von Händen und Füßen, damit der Tote nicht jemanden nachholt.

Auch der Brauch der Leichenwache hat hier seinen Ursprung.

Drittens trägt der Verstorbene das Potential für Magie und Zauberei in sich: Was zum Leichnam gehört hat oder mit ihm in Berührung gekommen ist, hat Zauberkraft – sowohl im Guten als auch im Bösen. Auch hieraus ergibt sich ein vorsichtiger Umgang mit der Leiche. Bei im Mutterleib verstorbenen Kindern bestand in allen Kuluturen seit alter her das Bedürfnis, das man neben der Leibesfrucht selbst auch deren Mutterkuchen, Nabelschnur und das aufgefangene Fruchtwasser zusammen oder getrennt zu beerdigen wünscht. Lebend geborene Kinder, welche vor ihrem 1. bzw. 3. Lebensjahr starben, werden in allen Kulturen als etwas besonderes betrachtet, besondern behandelt, als Heilige betrachtet, als besondere Wege weisende verehrt. Daher auch der Begriff "Sternenkinder" für Kinder die zwischen Zeugung/ Empfängnis und den 4 Jahren danach starb. *

Aus den vorgenannten Gründen hat die Leichenöffnung im Volksglauben keinen Platz; sie wird vielmehr mit Leichenschändung verknüpft.

Zu diesen archaischen volksgläubischen Vorstellungen traten religiöse Vorbehalte hinzu, deren Einflüsse auf die Sektionspraxis von Anfang an beträchtlich waren.

Das islamische Recht z. B. erkannte und erkennt Lebenden wie Toten körperliche Unversehrtheit zu. Nach der rituellen Waschung und Reinigung des Leichnams darf der Tote von keinem Gläubigen mehr berührt werden.

Das orthodoxe Judentum wiederum sieht die Sektion unter Verweis auf den Talmud als Entweihung an. Dementsprechend sind die Sektionsquoten in Israel sehr gering und in der Regel auf unklare Todesfälle beschränkt.

Auch das Christentum erwies sich zunächst als Hemmschuh der Sektion. Die vorgebliche Ablehnung der Sektion beruhte dabei allerdings auf einem Missverständnis.

Bereits Papst Bonifatius VIII. wurde falsch interpretiert. Er trat 1299 mit einer Bulle an die Öffentlichkeit, die gegen die Zerteilung und Abkochung von Leichen gerichtet war (‚De sepulturis‘), wie man sie vor allem auf Kreuzzügen praktizierte.

Trotz mehrerer Klarstellungen durch nachfolgende Päpste wie Clemens VII. blieb in den Köpfen der Christen die Vorstellung haften, dass die Sektion als Leichenschändung zu begreifen sei.

Mittlerweile wird die Sektion von christlichen Kirchen mit röm. kath. Prägung offiziell als Akt der Nächstenliebe interpretiert; sie zählt zu den fines boni, den guten Absichten.

Zwischenfazit: Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass das gegenwärtige Akzeptanzproblem der Sektion kein neues Phänomen darstellt, sondern eine historische Dimension aufweist:

Zum ersten war es der Konnex von Sektion und Strafverschärfung, der sich tief in das Bewusstsein der Bevölkerung eingrub. Sie stand scheinbar im Gegensatz zu dem alten römischen Grundsatz: crimen morte finitur.

Bei jenen Sektionsleichen war das Verbrechen eben nicht mit dem Tod gesühnt. Zum zweiten standen volksgläubische Praktiken einer breiten Akzeptanz der Sektion entgegen und zum dritten spielten religiöse Vorstellungen eine Rolle.

Dennoch konnte sich die Sektion im 19. Jahrhundert auf breiter Basis etablieren. Was waren die Gründe? Zum einen breitete die Aufklärung einem rationaleren Umgang mit der Sektion den Weg. Dadurch verlor sie zumindest tendenziell den Ruf einer strafverschärfenden Maßnahme. Wesentlicher aber war wohl der Siegeszug der naturwissenschaftlichen Medizin seit der Mitte des 19. Jahrhunderts.

Entscheidenden Anteil an dieser Entwicklung hatten Pathologen wie Xavier Bichat als eigentlicher Begründer der Gewebepathologie, Carl von Rokitansky, der 1828 in Wien als einer der ersten mit systematischen Leichenöffnungen betraut wurde, und vor allem Rudolf Virchow, der seit 1856 als Professor für Pathologie in Berlin tätig war und als Prosektor der Charité fungierte. Virchow entwickelte das Prinzip der Cellularpathologie, das die Zelle als Träger der Krankheit beschrieb, und etablierte den routinemäßigen Einsatz des Mikroskops.

Die Pathologie wurde zur Deutungsmacht über Krankheit und Gesundheit, und es kam zur flächendeckenden Gründung pathologischer Institute mit einem entsprechenden Bedeutungszuwachs des Sektionswesens.

Die Pathologie wurde im Verlauf des 20. Jahrhunderts zudem in den interdisziplinären Kontext verwoben. Physiologie, Biochemie, Pathobiochemie wurden neue Subdisziplinen. Durch die zunehmende Untersuchung bioptisch gewonnenen Materials und die Durchführung von Labortests wurden der Pathologe zum Partner des Klinikers und der Rechtsmediziner zum Partner des Kriminologen.

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