med. selbstkritische Betrachtungsweise

Welchen Anteil hatten/haben Vertreter der Ärzteschaft an der mangelhaften Aufklärung zum Thema Sektion & Begräbnisrechten aus Sicht der Angehörigen?

Klärungsbedarf besteht des Weiteren hinsichtlich der Frage, inwieweit die deutsche Ärzteschaft in den letzten 50 Jahren selbst durch ein verändertes Verhalten Einfluss auf die Entwicklung der Sektionsquote bzw. auf die Akzeptanz der Sektion genommen hat.

Die systematische Auswertung historischer und rezenter Expertenbeiträge unter diesem Aspekt könnte hierbei aufschlussreich sein. Eine erste orientierende Sichtung derartiger Schriften liefert bereits mehrere Hinweise auf einen solchen Zusammenhang: So schreckt ein Teil der Ärzte offenbar stärker als früher davor zurück, im Rahmen eines aufklärenden Gesprächs die Obduktionszustimmung der Angehörigen einzuholen.

Auch hinsichtlich der eigentlichen Gesprächsführung bestehen in zunehmendem Maße Unsicherheiten und Defizite.

Keinesfalls neu ist demgegenüber das Argument, die Angst vor dem Nachweis eines Behandlungsfehlers stünde dem ärztlichen Interesse an klinischen Sektionen entgegen.

Auch von traditionellen Defiziten der äußeren Leichenschau ist die Rede.

Hierzu mag die in Deutschland historisch gewachsene, im internationalen Maßstab jedoch umstrittene Regelung beitragen, Hausärzte in die Leichenschau einzubinden. Die Vorstellung, als langjähriger Arzt der Familie gegen die Erwartungen der Hinterbliebenen zu handeln und eine Obduktion zu veranlassen, bereitet vielen Leichenschauern Schwierigkeiten.

Darüber hinaus ist der faktische Stellenwert der Obduktion in den wissenschaftlichen Publikationen der Pathologen von Interesse: Spiegelt sich das vermeintlich abnehmende Prestige der Tätigkeit als Obduzent auch in einer veränderten methodischen Ausrichtung der wissenschaftlichen Arbeiten wider?
Wie viele Fachveröffentlichungen bedienen sich heute noch der Autopsie als Materialquelle? Lässt sich diesbezüglich eine Veränderung gegenüber der Situation um die Mitte des 20. Jahrhunderts nachweisen? Lohnend wäre es auch, der Frage nach dem Verhältnis und der Zusammenarbeit zwischen dem Pathologen und dem Kliniker, der die Obduktion in Auftrag gibt, nachzugehen.

Des Weiteren wären Meinungsumfragen, die sich mit der Rolle und Akzeptanz des Arztes beschäftigen, zu erstellen und einzubeziehen.

Dabei werden unter Zuhilfenahme der Methoden der empirischen Sozialforschung qualitative und quantitative Forschungsstrategien verfolgt.

Lohnend wäre wiederum der vergleichende Blick ins Ausland. Wichtige Einblicke über die gesellschaftliche Wahrnehmung des Pathologen und der von ihm durchgeführten Sektion im In- und Ausland könnte aber auch die Untersuchung der belletristischen Literatur liefern.

Die gesellschaftliche Akzeptanz medizinischer Maßnahmen korreliert in der Regel maßgeblich mit der geleisteten Aufklärung bzw. dem erzielten Informationsgrad. Gerade in Ländern wie Deutschland, in denen die Durchführung der klinischen Sektion im Regelfall von der Zustimmung des einzelnen Patienten bzw. dessen Interessenvertreter abhängig gemacht wird, bedarf es – auch vor dem Hintergrund abschreckender Medienberichte über den Handel mit Leichenteilen – einer fundierten Öffentlichkeitsarbeit.

Worauf Pro - Choise eingestellte Ärzte bauen, vertrauen und hinsteuern: Nur derjenige Bürger, der alle relevanten Fakten vor der Entscheidung kennt, verfügt über eine solide Entscheidungsgrundlage. Fehlen dem Bürger = den Angehörigen von verstorbenen Familienmitgliedern inhaltlich richtige bzw wichtige Informationen z.B. zu Ihnen zustehenden Totenfürsorge- & Bestattungsrecht,  so entscheidet die Zeit = Systembedingt also das was Mediziner z.B. in Form des zuständigen Gesundheitsamtes vorgeben. Dazu gehört das  Einlagern von befruchteten Eizellen und dem Mutterleib entnommende Kinder - als entnommenes Gewebe definiert - der einen oder anderen Gewebebank/ Bank für Nabelschnurblut, Bank für eingefroenen männlich Samenfäden und weiblichen befruchteten und unbefruchteten Eizellen ec. zugeführt.

Pro - life eingestellte Ärzte klären Angehörige dahingehend auf, was im Bestattungsrecht den Angehörigen zusteht. Da kein Kollege dem Anderen vertrauen kann, kommt es vermehrt dazu, das während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder (Ausnahme: infektöse Leiche/Leibesfrucht) den Angehörigen durch den behandelnden Arzt übergeben werden, damit die Angehörigen  ihr verstorbenes Familienmitglied selbst mit nach Hause oder zum Friedhof nehmen können. Anschließend gibt es aus Sicht der Angehörigen zwei Möglichkeiten:

  • Ein Bestatter muss bei der Versorgung von Leibesfrüchten (im Mutterleib verstorbenen Kindern) nicht zwingend eingebunden werden, da der Friedhofsgärtner/Totengräber für das Öffnen/ schließen eines Grabes zuständig ist. Angehörige reden mit ihm. Verstorbene bzw. Familien benötigen kein eigenes Grab. Bei einem bestehenden Grab muss der Grabnutzungsberechtigte mit der Beilegung einverstanden sein. Zwischen dem Verstorbenen und dem Grabnutzungsberechtigten muss keine Verwandtschaft, keine Bekanntschaft, keine Freundschaft bestehen. In ein "volles" Grab kann jederzeit noch ein Verstorbener hinein, der vor seinem 1. Geburtstag starb. Ohne Wissen/ Zustimmung eines Totengräbers/ Friedhofgärtners raten wir ab von einer Beisetzung.
  • Bestatter sind verbindlich für den Leichentransport inkl dem Transport von  infektöse Leiche/Leibesfrucht zuständig, also insbesondere bei Menschen, welche nach Ausstellung ihrer Geburtsurkunde/ Sozialversicherungsnummer starben.
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