ca 50.000 Fehl- & Totgeburten jährlich

Schwangerschaftsabbruch in Österreich, die meisten davon in Wien:

lt. Verantwortlichem der Webseite http://abtreibung.at/ = Dr. Fiala, Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung

er schreibt 2009 auf Seite http://abtreibung.at/fur-fachkrafte/hintergrundinformationen/abbruch-in-osterreich

Eine Zahl von derzeit 30-40.000 Abbrüchen pro Jahr scheint realistisch und würde bedeuten, dass im Durchschnitt 3 von 4 Frauen einmal in ihrem Leben einen Abbruch hatten. Dies bestätigt auch die Erfahrung in der gynäkologischen Praxis.

Meine Gedanken dazu: Rechnet man Zwillings- & Mehrlingsschwangerschaften, alle anderen Todesursachen dazu und zieht man jene Zahlen ab, die derzeit laut Kremierungs-, Bestattung- & Friedhofsunterlagen (siehe Bestattungskalender der Bestattung Wien, Toten- bzw. Grabsuche auf der Webseite der Verwaltung der Wiener Friedhofe, Feuerhalle Wien Simmering: Liste der Fehlgeburten, welche im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes) beerdigt werden, werden dzt. viele Leibesfrüchte/ Leichen keinem Begräbnis zugeführt! Wärend die Angehörigen damit einverstande, wäre das kein Problem. In den Selbsthilfegruppen merken wir, das viele mehr Angehörige sehr gerne ihr verstorbenes Familienmitglied beerdigen würden oder beerdigt wissen wollen.

MA 40 finanziert: Es scheint nicht an der Finanzierung des Begräbnisses zu scheitern, aber ev. daran, das Ärzte die während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder nicht immer einzeln erfassen und zur Abholung durch einen Bestatter bereit stellen.

Unklar scheint auch die Rechtslage in Bezug auf folgenden Punkt zu sein: müssen Ärzte die Angehörigen zum Ihnen zustehenden Bestattungsrecht allumfassend, zeitnah zum Tod ihres Familienmitgliedes aufklären, auch dann, wenn es sich dabei um ihr während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind sich handelt? Ärzte wie Dr. Roman Ruzicka, DDr. Fiala sind dagegen ...

Der Wiener Patientenanwalt bestätigt - nachdem ihm selbst ein strafrechtlich belangbarer Fehler passiert ist, indem, er Begräbnisunterlagen über die 2008 aufgelöste MA 43 weitergegeben hat und zudem den Angehörigen gesagt hat, das sie eine Schaufel sich besorgen und ihre Fehlgeburt in Wien außerhalb des Friedhofs Begraben dürfen. Ergebnis: Ärzte als auch Patientenanwälte scheinengrundsätzlich nicht zum Bestattungsrecht ausgebildet!

Das und warum Ärzte ev. kein Interesse am Begräbnis von Kindern haben, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, können Sie z.B. in folgenden Büchern /Filmen entnehmen: Geschäft Abtreibung & Lebensrecht: Abtreibung, Euthanasie, PID, Stammzellenforschung ... & Union of Mankind - Wahrheit zwischen den Zeilen & Die Todesengel: Euthanasie auf dem Vormarsch, Film "Wenn der Tod am Anfang steht - Babygrabfeld auf dem Zentralfriedhof", Die Hebamme - Auf Leben und Tod, ec.

Sie befinden sich hier:

Das letzte Wort hat die Liebe

„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede.
Opfer schweigen aus Scham, doch die österr. Rechtssprechung sagt "Schweigen heißt zustimmen".  Ich befürchte, das Ärzte die Grundsteine legen für unangemessene Trauerreaktionen: Neben dem Tod eines Familienmitgliedes, der gesunden angemessenen Trauer kommt es auch zu Haftungsrelevanten Fragen (etwa in Bezug auf Ärzte, indem diese die Angehörigen nicht fristgerecht, inhaltlich nicht richtig, nicht allumfassend hingeweisen haben auf das den Angehörigen zustehende Bestattungsrecht, z.B. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, z.B. in Bezug auf die Tatsache, das in Bezug auf MA 40 finanzierte Begräbnisse auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b durchgeführt hätte werden können. Außerhalb der Gruppe 35b lautet das Grab als Nutzungsberechtiger dann der Name des Familienangehörigen (meist der Mutter) der vor Ablauf der Mindestruhezeit das Nachnutzungsrecht durch die Friedhofsverwaltung angeboten werden kann - im Gegensatz zu den Begräbnissen in der Gruppe 35b! Nach Ablauf der Mindestruhezeit wird die Oberfläche in der Gruppe 35b geräumt ....
Mag. Elisabeth Widensky schrieb mir 2003 von ihrer persönlich in Wien erlebten Not der Frauen. Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Bedenklich scheint mir seine Sicht zu folgendem Thema: "Die Opferform sei die raffinierteste Form der Rache."
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
Und dann wird verwundert darüber berichtet, das so viele trauernde Angehörige an PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder gar Suizid begehen.
Meine Töchter starben 1976 in OÖ, 1979 in Tirol im Mutterleib. Nicht weil ich das wollte: Sie blieben ohne Begräbnis, weil ich auf falsche Informationen hereingefallen bin! Ergebnis: Meine Tochter landete in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten. 1987 starb in OÖ einer meiner Söhne 2 Monate nach seiner Geburt, mit Begräbnis. In meiner Trauerarbeit gab es dadurch große Unterschiede, weshalb ich mich für andere verstorben Kinder einsetze. Dabei kann schon immer (Wien: MA 40 finanziert) von Zeugung/ Empfängnis weg jedes verstorbene Familienmitglied (auch im Auftrag der Angehörigen!) einem einfachen Begräbnis zugeführt werden!

Kein Einzelfall: Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib", aber auch Hinweise auf die Aktion "Allen Menschen ein Grab".

Rechtsberatung ist nie umsonst, aber ev. frei von Kosten: RA Dr. Gärner begleitete eine Mutter zum Thema Schmerzensgeld wegen ihrer vor der Geburt verstorbenen Tochter und RA Mag. Konlechner unterstützte eine Mutter und ihre fehlgeborenen Kinder bei einem MA 40 finanzierten Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b. Die oben erwähnte Rechtssprechung ist keine neue und gilt auch für mj. verstorbene Kinder und für Kinder welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt ...starben: Da der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat - und er es nicht kann - kommt in Wien die MA 40 dafür auf, indem der Bestatter direkt mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet. Da Fehlgeburten keinen eigenen Namen und keine eigene Sozialversicherungsnummer haben, wird mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter verrechnet, dzt. ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen der Mutter bzw. des Vaters ist. Lediglich in Bezug, ob der Verstorbene ein Erbe hinterläßt, geht das zuständige Sozialamt in Vorkasse und meldet ihre getätigten Ausgaben beim Nachlassgericht an. Sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird der Verstorbene von behördlich angeordneter Seite mit einer Abhandlung beim Nachlassgericht verabschiedet. 

Dr. David Dosa: "Wenn wir sterben, zählt alleine die Wärme, die uns begleitet."

Danken möchte ich allen auf meinen Webseiten veröffentlichten während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern und den dazu gehörenen Angehörigen z.B. im GB, denn alle Dokumentationen helfen mit, damit auf die Ahnen nicht zu vergessen und für die Zukunft: damit zukünftig liebevoller, Respektvoller, würdevoller mit verstorbenen Kindern umgegangen werden kann, z.B. zum Thema Kürretage oder kleine Geburt oder im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", insbesondere wenn Angehörige sich dieses wünschen.  Erfasste Leibesfrüchte/ Leichen können mit Verspätung einem Begräbnis zugeführt werden: Angehörige müssen die Klinik schriftlich entbinden von der Dokumentationspflicht der Gewebeprobe, damit anschließend die Frucht ihres Leibes beerdigt werden kann.

Ein kleiner Trost: Jesus sagte: "Ich vergesse Dich nicht. Sieh her: ich habe Dich eingezeichnet in meine Haende." 

Trauerhilfe: „Mensch oder Müll? - Deponie oder Friedhof? Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Es folgt eine Auswahl der bereits erreichten Verbesserungen, in dem Vorhandenes z.B. der röm. kath. Kirche und des Islam ausgegraben & sichtbar gemacht wurde oder aber echte Veränderungen bereits erreicht wurden: