ca 50.000 Fehl- & Totgeburten jährlich
Schwangerschaftsabbruch in Österreich, die meisten davon in Wien:
lt. Verantwortlichem der Webseite http://abtreibung.at/ = Dr. Fiala, Gynmed Ambulatorium für Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung
er schreibt 2009 auf Seite http://abtreibung.at/fur-fachkrafte/hintergrundinformationen/abbruch-in-osterreich
Eine Zahl von derzeit 30-40.000 Abbrüchen pro Jahr scheint realistisch und würde bedeuten, dass im Durchschnitt 3 von 4 Frauen einmal in ihrem Leben einen Abbruch hatten. Dies bestätigt auch die Erfahrung in der gynäkologischen Praxis.
Meine Gedanken dazu: Rechnet man Zwillings- & Mehrlingsschwangerschaften, alle anderen Todesursachen dazu und zieht man jene Zahlen ab, die derzeit laut Kremierungs-, Bestattung- & Friedhofsunterlagen (siehe Bestattungskalender der Bestattung Wien, Toten- bzw. Grabsuche auf der Webseite der Verwaltung der Wiener Friedhofe, Feuerhalle Wien Simmering: Liste der Fehlgeburten, welche im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes) beerdigt werden, werden dzt. viele Leibesfrüchte/ Leichen keinem Begräbnis zugeführt! Wärend die Angehörigen damit einverstande, wäre das kein Problem. In den Selbsthilfegruppen merken wir, das viele mehr Angehörige sehr gerne ihr verstorbenes Familienmitglied beerdigen würden oder beerdigt wissen wollen.
MA 40 finanziert: Es scheint nicht an der Finanzierung des Begräbnisses zu scheitern, aber ev. daran, das Ärzte die während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder nicht immer einzeln erfassen und zur Abholung durch einen Bestatter bereit stellen.
Unklar scheint auch die Rechtslage in Bezug auf folgenden Punkt zu sein: müssen Ärzte die Angehörigen zum Ihnen zustehenden Bestattungsrecht allumfassend, zeitnah zum Tod ihres Familienmitgliedes aufklären, auch dann, wenn es sich dabei um ihr während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind sich handelt? Ärzte wie Dr. Roman Ruzicka, DDr. Fiala sind dagegen ...
Der Wiener Patientenanwalt bestätigt - nachdem ihm selbst ein strafrechtlich belangbarer Fehler passiert ist, indem, er Begräbnisunterlagen über die 2008 aufgelöste MA 43 weitergegeben hat und zudem den Angehörigen gesagt hat, das sie eine Schaufel sich besorgen und ihre Fehlgeburt in Wien außerhalb des Friedhofs Begraben dürfen. Ergebnis: Ärzte als auch Patientenanwälte scheinengrundsätzlich nicht zum Bestattungsrecht ausgebildet!
Das und warum Ärzte ev. kein Interesse am Begräbnis von Kindern haben, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, können Sie z.B. in folgenden Büchern /Filmen entnehmen: Geschäft Abtreibung & Lebensrecht: Abtreibung, Euthanasie, PID, Stammzellenforschung ... & Union of Mankind - Wahrheit zwischen den Zeilen & Die Todesengel: Euthanasie auf dem Vormarsch, Film "Wenn der Tod am Anfang steht - Babygrabfeld auf dem Zentralfriedhof", Die Hebamme - Auf Leben und Tod, ec.
