artifizielle Abort = SS - Abbruch

Die Trauer um einen lieben Menschen, der gestorben ist, ist die Fortsetzung der Liebe, die diesem Menschen im Leben gegolten hat.
Andreas Waldher, Geschäftsführer der Bestattung Kärnten.

Wie herz- und lieblos - zum Gegenpol: wie liebevoll - Ärzte umzugehen im Stande sind mit Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starben darüber berichten wir.

Es kommt vor, daß ein Bote, der den "Klinikmüll" abholen sollte, in dem Sack ein Wimmern hörte. ...

Zum Thema „Aborte, Asservate, Leichenteile zwischen Klinikmüll und Friedhofszwang – vom rechtlichen Umgang mit menschlichen Überresten in der Pathologie“ hatte Frank Czerner, Kassel am 21.1.2011 eingeladen

Wir haben die Erde von unseren Eltern nicht geerbt, sondern wir haben sie von unseren Kindern nur geliehen. Indianische Weisheit.

Diese Seite ist unter http://schwangerschaftsabbruch.sternenkind.info verlinkbar!

Der Abbruch einer Schwangerschaft wird auch Interruptio genannt und beinhalten die Einnahmen von eine Schwangerschaft verhindernden oder austreibenen Tabletten als auch der Operativen = chirugischen Eingriff. 

Die Schar der Ärzte ist größer, welche den Abbruch einer Schwangerschaft vornehmen - als weitläufig angenommen -, denn das Verschreiben von eine bestehende Schwangerschaft beendeten Tabletten ist u.a. durch Allgemein, Innere und Gyn. Mediziner möglich, während die Chirugischen Eingriffe sich nur Gyn. vorbehalten wissen wollen. Zudem sind zunehmend mehr Medikamente Rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.

Die meisten Adressen eines chirugisch durchgeführten  Schwangerschaftsabbruchs befinden sich in Wien. Hier gibt es 13 Adressen, wo Abtreibungen vorgenommen werden, sieben davon sind öffentliche Kliniken.

In Niederösterreich werden solche Eingriffe in fünf Krankenhäusern vorgenommen, alle fünf sind öffentlich.

In Oberösterreich und Salzburg gibt es jeweils einen Standort in den Landeshauptstädten, bei beiden handelt es sich öffentliche Spitäler. In der Steiermark gibt es zwei Adressen, eine davon öffentlich, in Kärnten sind es vier, zwei davon öffentlich.

Die Ansage auf der Webseite von DDr. Fiala lautet "Sie haben das Recht auf Unterstüzung und Respekt." Für uns gehört dazu, auch das Kind/ die Leibesfrucht der Frau zu würdigen ist. DDr. Fiala sieht das anders. Er schrieb uns; das während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbener Kinder keine Kinder sind, denn die Definition "Kind" stehe erst ab der Entwicklungsstufe zu, das das Kind zu seinem Lebzeiten seine eigene Sozialversicherungsnummer bekommen hat. Erst ab diesem Zeitpunkt spricht, handelt, denkt er, wie Dr. Ruzicka vom Wiener Gesundheitsamt, das der verstorbene Mensch beerdigungswürdig sei.

Unser Satz heißt (wenn Angehörige es wie folgt sehen wollen): Mensch von Zeugung/ Empfängnis an & Aktion "Allen Menschen ein Grab" - insbesondere, wenn die Angehörigen dies wünschen!

Das Wiener Bestattungsrecht kennt im Mutterleib verstorben. Per Definition handelt es sich dabei um Leibesfrüchte, welche wie folgt unterschieden werden:

  • unter 500 Gramm schwer Fehlgeburt
  • über 500 Gramm Totgeburt

Dem entsprechend können Frauen, die den Abbruch einer Schwangerschaft hinter sich haben, der Familie gegenüber sagen ohne zu lügen, das sie eine Fehl- oder Totgeburt erlebt haben.

Da auch währen ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach Verstorbene selbst für die eigenen Begräbniskosten aufzukommen haben, können einfache Begräbnisse durch Angehörige bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag geben. Der Bestatter verrechnet direkt mit dem zuständigen Sozialamt, Wien: MA 40.

Nur wer vorher gut informiert worden ist, und wirklich selbst seine Entscheidungen treffen durfte, kann anschließend Entscheidungen treffen, welche er/ sie anschließend nicht bereut.

Verständnis für die Not jener Frauen, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft begehren wird vielleicht wachsen, wenn Sie den Film Die Hebamme - Auf Leben und Tod gesehen haben. Wenn Partner (Arzt/ Patient, aber auch Eltern) einander nicht gleichwertig, nicht Respektvoll sich selbst, ihrem Schöpfer und dem anderen Gegenüber begegnen, baut sich sehr rasch ein Klima auf, das z.B. der Frau die Luft zum atmen nimmt. 

im Film Die Hebamme - Auf Leben und Tod wird wunderbar dargestellt, was mit Frauen und Kindern geschieht, wenn einem behandelnden Arzt Druck von oben gemacht wird, um z.B. mit Wissenschaftlichen Arbeiten voranzukommen. Bei Bedarf wird rücksichtslos Frau und oder Kind geopfert. Anschließend sagen die Verbrecher: Die Betroffenen und ihre Angehörigen sollen stolz darauf sein, das ihr verstorbenes Familienmitglied dazu beitragen durfte, das Mediziner in ihren Forschungsarbeiten neue Erkenntnisse erlangen konnten.

eine in Finnland angefertigte Studie aus dem Jahr 2005 belegt: Suizidrate bei Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch massiv erhöht!

Finnland, einem Land dem sehr viel Fortschritt unterstellt wird, hat offenbar versagt - wenn es darauf ankommt, ausreichende Schutz- und Willkommensmechanismen für Schwangere und die Zeit nach der Geburt anzubieten. Dazu zählen nicht nur Frei- und Schutzräume, sondern auch das Thema: wie geht eine Gesellschaft mit ihren schwächsten Gliedern um. In dieser Betrachtunsgweise sind es jene Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt  und kurz danach (warum auch immer) starben. 

wenn es nach http://de.wikipedia.org/wiki/Kind geht, existiert ein Kind erst ab dem Zeitpunkt, das diesem Kind eine Geburtsurkunde oder Taufschein ausgestellt wurde. Diese Verleugnungsmeschanismus des Ungeborenen ...was empfängt die Frau? Was zeugt der Mann? Wenn es nach dieser Redensart geht: kein Kind.

Bestattungsrechtlich betrachtet ist ein verstorbenes Kind nach Ausstellung seiner Geburtsurkunde selbstverständlich zu beerdigen. Das ist vertraut als auch  gesetzlich vorgeschrieben. Wir wollen, das die gleichen Rechte/ Pflichten für Kinder zu Anwendung kommen, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben. Dem entsprechend kann unterschieden werden zwischen bestattungsfreundlichen und nicht bestattungsfreundlichen Ärzten/ Kliniken, z.B Dr. Fiala, Dr. Ruzicka, pro woman, und in der FIAPAC vernetzte Mediziner.

Die vielleicht wichtigste Nachricht: von Empfängnis an können Angehörige den Auftrag bei einem Bestatter Ihrer Wahl als auch Klinikintern dem Arzt ihres Vertrauens gegenüber den Auftrag zur Beerdigung mitteilen, denn lt. Wiener Bestattungsrecht sind Angehörige zur Beerdigung verstorbene Familienmitglieder verpflichtet.

Wichtig ist, das der Arzt ihres Vertrauens möglichst vor dem Eingriff erfährt von Ihrem Bestattungswunsch, denn nur dann ist er dazu angehalten (aber nicht verpflichtet!), Ihr verstorbenes Kind um seiner selbst Willen einzeln zu erfassen und für die Abholung durch den Bestatter bereit zu halten.

Die Kliniken benötigen Ihre Interessensbekundung schriftlich. Manches Kliniken benötigen es: Zeitgleich bitte die Klinik auch von ihrer Dokumentationspflicht entbinden.

Überlegen Sie gut, welchem Arzt Sie Ihr Kind anvertrauen!

Vielleicht haben besagte Ärzte aber in Wirklichkeit Angst, eine weitere Einnahmequelle zu verlieren: Alexandra M. Linder berichtet in Ihrem Buch "GESCHÄFT ABTR€IBUNG" ISBN: 9783867440844, dass durch Schwangerschaftsabbruch den Mutterleib verlassende Kinder u.a. für Transplantationzwecke und zur Zelltherapie Verwendung finden, das Kinderleichen zur Herstellung von Impfstoffen benötigt werden usw. Leseproben und ergänzende Informationen finden Sie hier = der menschliche Körper als Ware ".

Leseproben über publizierte Umgangsformen zum Thema Mensch als Ware finden Sie auf www.sternenkind.info. Leibesfrüchte in Strassenbelag oder Lärmschutzwände gehör(t)en - in Deutschland nachgewiesen - auch dazu, neben dem, was ich persönlich 1976 erlebt habe: Verbrennung meiner Fehlgeburt in der Müllverbrennungsanlage Linz Asten - ohne, dass ich diesem letzten Weg meines verstorbenen Kindes zugetimmt habe.

Lt. Bert Hellinger gibt es eine universell gültige "Ordnung der Liebe", unabhängig davon, in welcher Kultur oder Regligion wir aufwuchsen und aktuell leben, auch unabhängig davon, welcher Gesellschaftsschicht wir angehören. Und ich lud das Wiener Gesundheitsamt, das Wiener Sozialamt als auch Bert Hellinger selbst ein zu einem Schlichtungsgespäch

Wenn ein Kind Probleme schafft, müssen die Probleme beseitigt werden, nicht das Kind! steht auf einem Pickerl von www.arno-backhaus.de

 

DVD: Sam und Tim
Geboren an der Grenze zum Leben  http://www.umbreit-film.de/filme/fruehchen.htm

DVD: Laurin
Zwei Mütter kämpfen um ein Kind http://www.umbreit-film.de/filme/laurin.htm

DVD: Die Rabenmutter Aus Liebe zum Kind http://www.umbreit-film.de/filme/rabenmutter.htm

DVD: Ich habe abgetrieben Wie Frauen damit fertig werden http://www.umbreit-film.de/filme/abgetrieben.htm

DVD: Die leere Wiege I
Glücklose Schwangerschaft  http://www.umbreit-film.de/filme/wiege1.htm

DVD: Die leere Wiege II Frauen nach einer Abtreibung http://www.umbreit-film.de/filme/wiege2.htm

DVD: Seelenmord
Als Kind mißbraucht und mißhandelt http://www.umbreit-film.de/filme/seelenmord.htm

Preise & Zusendung auf Anfrage: info(at)umbreit-film.de

Grundsätzlich sind von Zeugung an zahlreiche Ärzte im Auftrag/ Sinne der Angehörigen bei Kindern, welche während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, als http://bestattungsfreundliche.sternenkind.info/ zu bezeichnen.

Körperlich = Organisch überleben 99% aller Frauen ihren Schwangerschaftsabbruch. Die meisten können anschließend - nach einer angemessen Trauerphase - wieder eine Beziehung zum anderen Geschlecht eingehen, Sex haben, ein Kind empfangen als auch austragen.

Doch nicht immer spielt die Seele so problemlos mit, weil die Seele den erlebten Schwangerschaftsabbruch als Trauma erlebt hat und dem entsprechend die Angehörigen in den USA an PAS & PASS, in Europa an PTBS leiden können. Mütter berichten uns dazu, was sie bedauern, betrauern, belastet. 

Das die Suizidrate bei Frauen nach Ihrem Schwangerschaftsabbruch erhöht ist, belegte im Jahr 2005 eine Studie aus Finnland http://www.lebensgeschichten.org/abtreibung/suizidrate_frauen_abtreibung.php

Ist anschließend noch ein gesundes Eltern & Kind verhalten möglich? Viele "Überlebende" Kinder" legen Zeugnis dafür ab, das Ihre Eltern zu keiner gesunden Reaktion fägig waren.

Für Ärzte wie Dr. Fiala, Dr. Ruzicka, könnte Dr. Bernhard Nathanson ein Vorbild sein: Das Mann - ganz ohne Gesichtsverlust - z.B. seine Bestattungsfeindliche Sichtweise ablegen und zu einer bestattungsfreundlichen Sichtweise/ Umgangsform wechseln könnte. siehe http://der-stumme-schrei.sternenkind.info/

Wir = Br. Klaus Schäfer SAC von www.kindergrab.de & der in Wien gegründete Verein Sonnenstrahl www.sternenkind.info sagen: beerdigungswürdiges Kind von Zeugung an, da jedes Kind um seiner selbst Willen von seiner Zeugung an ein Recht auf seinen Namen, die Anerkennung als auch die Würdigung um seiner selbst Willen haben sollte, Mensch von Zeugung/ Empfängnis an ist (insbesondere wenn Angehörige ihr Kind so wahrnehmen) ...

Das Bestattungsrecht unterscheidet von Zeugung/ Empfängnis an zwischen Leibesfrüchten = still geborenen Kindern und Leichen = außerhalb des Mutterleibes verstorbene Menschen. Bei den IVF & ICSI gezeugten, einer Frau nicht zur Austragung refundierten Kinder handelt es sich um die kleinsten beerdigungswürdigsten Leichen! Beachten Sie auch IVF & ICSI im Islam.

Unsere Einstellung teilen auch folgende Menschen/ Einrichtungen:

Seelisch als auch körperlich sehr belastend erlebt werden von Beginn an Folgeschwangerschaften, nachdem zuvor ein Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb. Es folgende Angebote: Hebammen für Folgeschwangerschaftenwww.hebammenzentrum.at ,

Mit der Bestätigung der Folgeschwangerschaft gehen Sie bitte zum Amtsarzt Ihrer Krankenkasse. Sie werden umgehend z.B. von AMS - Terminen entbunden und dürfen nicht mehr berufstätig sein und erhalten ersatzweise ihr Einkommen von ihrer Krankenkasse!

Mein kleines Kind: Pränatale Diagnostik - danach... Ein autobiografischer Dokumentarfilm auf Dt. /Engl. /Franz. /Span. /Ital. /Russ. /Tschech. /Poln.

Schwangerschaftsabbruch ist ein Überbegriff für die Tatsache, das mit einem medizinischen Eingriff eine Schwangerschaft aus den unterschiedlichenste Gründen beendet wurde. Dabei ist es unerheblich, ob das zum Schwangerschaftsabbruch dazugehörende Kind im Mutterleib, während der Geburt (wie der Prozeß genannt wird, während dessen das Kind den Mutterleib verläßt) oder kurz nach der Geburt starb.

Ihnen vertraut sind Schwangerschaftsabbrüche aus folgenden Gründen:

  • nach der Einnahme von künstlich zugeführten Substanzen wie Medikamente, Suchtmittel, die Einnistung einer Befruchteten Eizelle verhütende Pille, Umweltgifte, Stress, ....
  • Fristenlösung
  • nach Pränataler Untersuchung
  • nach gewaltsamen äußeren Eingriffen, etwa nach einer Schlägerei oder einem Unfall
  • auf Grund einer bestehenden Eileiter- oder Eierstock-, und Bauchhöhlenschwangerschaft
  • Kürretage, nachdem das Kind "von selbst" im Mutterleib starb (eine Kürretage ist selten medizinisch notwendig, denn das Kind kann auch natürlich über eine "kleine Geburt" den Mutterleib verlassen, was die Chance erhöht, das Angehörige ihr verstorbenes Kind ganz legal z.B. auf einem Friedhof beerdigen können.

Die Embryomodelle sind ideal zur Aufklärung Ihrer "Reproduktionsfähigkeit" als auch der Trauer- & Traumaaufarbeitung (ev. mit Unterstützung von Therapeuten), denn die Angehörigen können dreidimensional ein gesund angelegtes Kind betrachten, das entsprechend der 8. - 10. Schwangerschaftswoche zu sehen, zu (be-)greifen ist.

- 8 Wochen ab Zeugung gerechnet

- 10 Wochen ab dem ersten Tag der letzten Monatsblutung gerechnet

Fehlerhaft angelegte Kinder sind häufig kleiner als auch leichter im Vergleich zu gesund ausgebildeten Kindern. Embryomodell kann online bestellt werden!

Mediziner wie z.B. Dr. Fiala und Dr. Ruzicka befürworten, das die bei ihnen anfallenden Kinderleichen keiner Totenbeschau und keinem Begräbnis zuzuführen sind. Aus Sicht dieser Ärzte ist die Definition "Kind" nicht von Zeugung an anwendbar, sondern erst nachdem ein außerhalb des Mutterleibes überlebensfähiges Kind versicherungsrechtlich ein Krankenhaus verlassen hat. (Die Mutter mit ihrem Neugeborenen lebensfähigen Kind ein Krankenhaus verlassen hat, indem Sie sich und ihr Neugeborenes Kind abgemeldet hat)

Als Mutter von drei vorausgegangenen Kindern verwende ich den Begriff "Kind" von Zeugung an, denn der neue Mensch entsteht aus meiner Sicht mit der Verschmelzung der weiblichen Eizelle und des männlichen Samenfadens.

Da am Grabstein stehen kann, was Angehörige ansagen und jedes Kind ab der 10. Schwangerschaftswoche vollkommen auch mit äußeren Geschlechtmerkmalen ausgebildet ist , kann einem verstorbenen Kind ab diesem Zeitpunkt ohne schlechten Gewissens ein geschlechtsbezogener Vorname gegeben werden.

Die kleineste Einheit Mensch ist aus meiner Sicht eine befruchtete Eizelle: Ob die weibliche Eizelle im Körper einer Frau oder außerhalb des Mutterleibes z.B. in einer Glasschale ist aus meiner Sicht unerheblich.

Mit folgender Definitionsverschiebung wurde Ärzten die rechtliche Grundlage - unddamit in Verbindung zahlreiche gute Forschungs- und Einnahmequellen - geschaffen:

Vaterschaft: von Zeugung an... (ausgenommen, der Mann hat die Frau vorher geheiratet, dann wird er automatisch Vater, wenngleich er nicht der Erzeuger dieses Kindes sein muss. Ein Vaterschaftstest bringt die wirkliche Wahrheits ans Licht und kann in Österr. über das Amt für Jugend und Familie bzw dem Bezirksgericht beantragt werden.)

Mutter ist jene Frau, die ein Kind ausgetragen und geboren hat. Dabei muss es sich nicht um ihre Eizelle gehandelt haben.

Immer wieder erhalte ich z.B. Schreiben von Frauen, die den Abbruch ihrer Schwangerschaft bis heute nicht so einfach weg gesteckt haben.

Diese Frauen sind es, die z.B. eine Selbsthilfegruppe aufsuchen.

Auch das Extrem durfte ich kennen lernen: Frauen, die Ihren ersten Schwangerschaftsabbruch seelisch nicht gesund überlebt haben und seither wie ein Hamster im Rad sich verhalten: Sie sammeln eine um die andere Schwangerschaft gezielt bewußt ein, um anschließend diese wiederum durch einen Schwangerschaftsabbruch zu beenden.

Als Selbst von einem Schwangerschaftabbruch Betroffene sage ich:

  • die Türen müssen geöffnet werden, damit Trauer zugelassen werden kann
  • das Kinderleichen auch nach einem Schwangerschaftsabbruch beerdigt werden dürfen

Beispiel von Nachrichten wie ich Sie erhalte: Liebes Beepworld Mitglied, die folgende Nachricht wurde über das Autoren-Kontaktformular auf ihrer Homepage http://abtreibungen.beepworld.de, http://www.beepworld.de/members98/aktion-allen-menschen-ein-grab/, http://pro-life.beepworld.de/ usw. an sie gesandt.

Nun kommt der Text, den User mir hinterlassen haben z.B. Keine Frau macht es sich leicht abzutreiben. Und wo steht ihr??!! Vor der Klinik!! Nach meinem Eingriff wurde ich auf der Straße bis zum Auto verfolgt!!!! Ihr spinnt doch!!

meine Reaktionen darauf:

1. Ist unsere Gesellschaft nicht verrückt, das es gezielte, bewußt ausformulierte Gesetze braucht, damit auch unsere kleinsten verstorbenen Kindern würdevoll auf einem Friedhof beerdigt werden:

http://www.beepworld.de/members98/aktion-allen-menschen-ein-grab/lombardei.htm

2. zuerst einmal herzliches Beileid! ich gebe Ihnen vollkommen Recht, das man in der Vorbereitung eines Schwangerschaftsabbruchs die Frauen mit anderen Informationen versorgen müsste.

- Im Grunde genommen gehört jede Frau damit konfrontiert, sobald eine Schwangerschaft beginnt

- das diese Schwangerschaft auch mit einem verstorbenen Kind enden kann

- wobei aus meiner Sicht der Tod eines Kindes auch ein Segen sein kann

- denn damit wurde Raum, Zeit geschaffen

Alternative ist unter Umständen: einen lebenslänglich dauerhaften Pflegefall zu haben ....

Das ist die Tatsache, welche ich bei der Pro - Life Bewegung verurteile, denn darüber hinweg sehen diese - soll ich schreiben - Fanatiker?

Aus meiner Sicht sind die "Pro - Lifler" auf einer anderen Ebene sich ebenfalls dem Leben verweigernd. Denn wenn Sie an Gott inhaltlich wirklich glauben würden (wie es ja viele Pro - lifler von sich behaupten) - dann würden sie sehr viel eher dem Tod eines Kindes auch mal zustimmen, denn wo geht es schwer behinderten Kindern besser? Hier auf Erden in unserer Kinderfeindlichen Gesellschaft, die für nicht funktionierende Kinder noch weniger übrig hat oder dort beim himmlischen Vater?

Und wo bleiben die Eltern, die den Spagat zwischen Beruf und Kind/ er aufziehen schaffen müssen? Ohne Ganztages- Krabbelstube-, Kindergarten, -schule, die Inhaltlich den Namen verdient, denn kaum eine ist das Ganze Jahr über offen wie es der Arbeitsplatz der Eltern aber fordern würde.

Umgekehrt: die Eltern, die ihrem Kind zu liebe zu Hause bleiben, erhalten diese Eltern um ihrer selbst Willen eine Würdigung? Nein.

Wegen Ort des Trauerns für Familien, die den Leichnam Ihres Kindes nicht beerdigen konnten: wir sind daran, dafür einen Platz zu suchen.

Hat ihr verstorbenes Kind eigentlich schon einen Vornamen erhalten? Wenn nicht, dann holen Sie das im eigenen Interesse bitte nach! und wenn es Sie wirklich sehr magerlt, das der Arzt sie unzureichend aufgeklärt hat zum Wiener Bestattungsrecht, dann kann ich Ihnen einen Wiener Rechtsanwalt nennen, der ein offenes Ohr für solche Sorgen hat. Das erste Gespräch bei ihm ist Kostenfrei (und dient ihm als zur kostenfreien Fortbildung)...und so ein Gespräch hilft seelisch in jedem Fall. Ob sie anschließend wirklich rechtliche Schritte unternehmen möchten, ist ein zweiter Schritt ....

ab 120mm Kopf-Steißbein-Länge ist in Wien die Totenbeschau Pflicht, aber von abtreibungsfreudigen Ärzten wird das umgangen (1:1 Emails von Dr. Ruzika/MA 15 und Dr. Fiala/Gyn.med.) finden Sie auf sternenkind.info.

Ich könnte auch direkt die Links schicken, doch das Sie aktuelle gerade eine kindlichen Todesfall haben, will ich auch ein bisserl schonen. es liegt an Ihnen, wann Sie wie stark oder voller Wut sind, um das auszuhalten, was Sie dort zu lesen bekommen werden. Machen Sie mit Ihrer Wut etwas sinnvolles, denn in der berechtigten Wut liegt sehr viel Kraft .....

Übrigens: wenn es nach einer der zahlreichen Verwaltungen der Wiener Friedhöfe geht - dann gehören ausnahmslos alle Leibesfrüchte - wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht genannt werden - in Wien einer Beerdigung auf einem Friedhof zugeführt.

3.

wegen Ihrer Aussage " Aber ich glaube das sich viele Frauen das Recht zu Trauern selbst verweigern weil sie ( aus welchen Gründen auch immer) den Tod des Kindes ja selbst verursacht haben."

Viele Dinge müssen stellvertretend im Sinne der Angehörigen als auch im Sinne des seelisch gesunden Menschenverstandes geschehen.

Macht man auf der Strasse eine Umfrage, dann denken alle, das die Verstorbenen grundsätzlich auf einem Friedhof beerdigt werden, ausgenommen sie bestimmen zu Lebzeiten selbst, das ihr Körper nach ihrem Tod den anatomischen Institut und dem dazugehörenden Friedhof z.B. in Wien oder den Menschen für Körperwelten zur Verfügung gestellt werden.

Bei minderjährigen Kindern wird erwartet, das sie ausnahmslos alle auf einem Friedhof beerdigt werden.

Im Umkehrschluß bedeutet diese Erkenntnis, das sich die Frauen (+ Partner) erwarten, wenn Sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, das "die Klinik" oder "der Arzt" sich daran anschließend von sich aus um die Begräbnisfreigabe sich schon kümmern = und sorgen werden.

Und wenn die Angehörigen ab Ausstellung des Rosa Scheins = Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau sich binnen Frist (Wien: 5 Werktagen) keinen Bestatter ihrer Wahl mit dem Begräbnis ihres verstorbenen Kindes beauftragt haben, dann wird jeder Verstorbene - gilt für ganz Österreich - im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes (Wien: MA 15) auf Kosten des Sozialamtes (Wien: MA 40) Finanziert beerdigt. = bei Kinderleichen unter 110 cm /weil der Max. Sarg für die Gruppe 35b 120 cm vorgesehen sind, denn hier wird in 1/2 Erwachsenengräbern alle lebend geborenen und die still geborenen Kinder über 500 Gramm in 1/2 Erwachsenengräbern im Auftrag der MA 15, MA 40 Finanziert in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt.

Solange man den Frauen die Hand nicht reicht im Sinne von "Ich kümmere mich stellvertretend darum, dein verstorbenes Kind zu beerdigen, obwohl du dich gegen das Austragen deines Kindes Dich entschieden hast." Solange das nicht im Angebot ist, erlebt jede Frau, welche sich für den Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entscheidet - vermeidbare Zusatztraumatisierungen.

Und darum geht es mir: wollen Sie die vermeidbaren Zusatztraumatisierungen zu ohne weiteres hinnehmen? Dabei rede ich hier jetzt nur zu dem Thema, das man Ihnen nicht die Türe dafür geöffnet hat, stellvertretend statt Ihnen die Frucht Ihres Leibes würdig und angemessen auf einem Friedhof zu beerdigen. Ich rede hier noch nicht von dem, was Ärzte u.U. mit der Frucht ihres Leibes aktuell tun oder getan haben, denn lt. Herrn Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering werden aus Wiener Abtreibungskliniken (ausgenommen Wiener AKH z.B. nach Pränataler Diagnose) keiner Sammelbeerdigung in der Gruppe 35b zugeführt.

Über die bei Ihm eintreffenden Kinderleichen führt die ehemalige MA43 eine Liste.

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Bitte Überlegen Sie sich auch, welche unserer Textpassagen ich mit Ihrem Einverständnis in meinem Webseiten veröffentlichen darf....

Menschen, die berufsbedingt in der Öffentlichkeit stehen oder von den Firmen als Ansprechpartner genannt werden, frage ich nicht, ob ich deren Mail/

deren Reaktionen auf meine Fragen hin veröffentlichen darf.

Als Journalistin, Autorin ec. muss ich nicht alles. - Nur eines: genau hinsehen.

Im Sinne von Bert Hellinger teile ich mit: "Ich weiß, was Du/ Sie mir - und damit vielen Angehörigen und Ihren verstorbenen Kindern gegeben hast. Ich achte es, und es begleitet mich. Wir achten es und es begleitet uns."

abfallverzeichnisverordnung2004.pdf

Leibesfrüchte - wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht genannt werden, sowie Leichen (wie verstorbene Menschen genannt werden, welche nach ihrer lebend erfolgten Geburt starben) können sich teilweise oder als ganzes z.B. im Klinik- und Forschungsmüll oder im Abwasser der Haushalte sich befinden, weil das der Leichnam über die WC- Spülung dem Wasser übergeben wurde.

Auszüge aus der Abfallverordnung 2004 (entnommen am 2.5.2010 der Webseite www.killer.at ):

Seite 9 > Abfallcode 18., Klinikmüll

Seite 37 > Abfallcode 18  ABFÄLLE AUS DER HUMANMEDIZINISCHEN ODER TIERÄRZTLICHEN VERSORGUNG UND FORSCHUNG (OHNE KÜCHEN- UND RESTAURANTABFÄLLE, DIE NICHT AUS DER UNMITTELBAREN KRANKENPFLEGE STAMMEN)

Seite 37 > Abfallcode 18.01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

Seite 37 > Abfallcode 18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)

Seite 37 > Abfallcode 18 01 03 * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden

Seite 40 > Abfallcode 19  Abfälle a. n. g. Deponiesickerwasser

* Deponiesickerwasser, das gefährliche Stoffe enthält

Deponiesickerwasser mit Ausnahme desjenigen, das unter Abfallcode 19 07 02 fällt

Seite 40 > Abfallcode 19 08 Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g.

Seite 40 > Abfallcode 19 08 01 Sieb- und Rechenrückstände

Seite 40 > Abfallcode 19 08 02 Sandfangrückstände

Seite 44 >  * Holz, das gefährliche Stoffe enthält (ich vermute, seit dieses Gesetz in österr. Recht umgesetzt wurde, gibt es die silberfarbenen Särge nicht mehr, in welchem mein Sohn 1987 zur Grabe getragen wurde.

Seite 44 >  20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

Seite 44 > Abfallcode  20 02 01 kompostierbare Abfälle

Seite 44 > Abfallcode 20 02 02 29 Boden und Steine Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung 37

Seite 44 > Abfallcode 20 02 02 29 Boden und Steine Bodenaushubmaterial mit Hintergrundbelastung Klasse A1 38

Seite 44 > Abfallcode  20 02 02 30 Boden und Steine Klasse A2 38

Seite 44 > Abfallcode  20 02 02 31 Boden und Steine Klasse A2G 38

* sind seit 2004 gesetzliche Änderungen vorgenommen worden, indem EU weite Vorgaben in Nationales Recht (Österreich) umgesetzt wurden.

Bild wurde am 19.6.2008 aufgenommen von Gunnhild Fenia Tegenthoff

Leibesfrüchte/ Kinderleichen landen in Wien 

  • auf einem Friedhof, weil die Angehörigen die Bestattung bei einem Bestatter ihrer Wahl in Auftrag gegeben und die Ausgaben dafür bezahlt haben oder bezahlt bekamen (Beispiel Mathias, Ruslan, ...)
  • auf dem Wiener Zentralfriedhof, weil im Auftrag der MA 15 /MA 40 finanziert beerdigt wurde (Armengrab). Bei Kindern bis zu ca 110 cm bei max. 120 cm Sarglänge ist das seit Dez. 2000 die Gruppe 35b, sofern die Leibesfrüchte/ Leichen einer Totenbeschau zugeführt wurden.
  • Leibesfrüchte/Leichenteile, welche Klinikintern als Müll definiert und dem Müll zugeführt wurde, wird in Wien Simmering kremiert und an eigenen Gelände zur letzten Ruhe gebettet.
  • im Abwasser, weil über das WC das verstorbene Kind dem Wasser übergeben wurde.
  • in Wiener Grünanlagen, ...

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Das Geld verwenden wir für das Betreiben unserer Onlineangebote, der Versorgung von Sternenkindern und Angehörigen im Kampf darum, vermeidbare Zusatzverletzungen sichtbar zu machen, um damit Veränderungen zu ermöglichen ...

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seite 46 Gefahrenrelevante Eigenschaften 1. explosiv (H1) Das Kriterium H1 gilt als erfüllt für: - Abfälle, die der Klasse 1 des ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), BGBl. Nr. 522/1973 idF BGBl. III Nr. 36/2001) zuzuordnen wären.

2. brandfördernd Das Kriterium H2 gilt als erfüllt für: 2. (H2) - Abfälle, die der Klasse 5.1 des ADR zuzuordnen wären. - Abfälle, die der Klasse 5.2 des ADR zuzuordnen wären.

3. & 4. leicht entzünd- Das Kriterium H3-A gilt als erfüllt für: 3. bar (H3-A) - flüssige Abfälle mit einem Flammpunkt unter 21° C. - Abfälle, die in der Klasse 2 des ADR mit den Buchstaben F, TF oder TFC zu kennzeichnen wären. - Abfälle, die der Klasse 4.1 des ADR zuzuordnen wären. - Abfälle, die der Klasse 4.2 des ADR zuzuordnen wären. - Abfälle, die der Klasse 4.3 des ADR zuzuordnen wären.

5. entzündbar Das Kriterium H3-B gilt als erfüllt für: 4. (H3-B) - flüssige Abfälle mit einem Flammpunkt unter 55° C. reizend (H4) Das Kriterium H4 gilt als erfüllt für: 5. - Abfälle, die mehr als 10 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R41 als reizend zu kennzeichnenden Stoffen enthal- ten. - Abfälle, die mehr als 20 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R36, R37 oder R38 als reizend zu kennzeichnenden Stoffen enthalten.

6. gesundheits- Das Kriterium H5 gilt als erfüllt für: schädlich (H5) - Abfälle, die mehr als 25 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen enthalten.

7. giftig (H6) Das Kriterium H6 gilt als erfüllt für: - Abfälle, die mehr als 0,1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht als sehr giftig eingestuften Stoffen enthalten. - Abfälle, die mehr als 3 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht als giftig eingestuften Stoffen enthalten.

8. krebserzeugend Das Kriterium H7 gilt als erfüllt für: (H7) - Abfälle, die mehr als 0,1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht als krebserzeugend (Kategorie 1 oder Kategorie 2) ein- gestuften Stoffen enthalten. - Abfälle, die mehr als 1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht als krebserzeugend (Kategorie 3) eingestuften Stoffen enthalten.

9. ätzend (H8) Das Kriterium H8 gilt als erfüllt für: - Abfälle, die mehr als 1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R35 als ätzend zu kennzeichnenden Stoffen enthal- ten. - Abfälle, die mehr als 5 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R34 als ätzend zu kennzeichnenden Stoffen enthal- ten.

10. infektiös (H9) Das Kriterium H9 gilt als erfüllt für: - mit gefährlichen Erregern behafteten Abfall. - nicht desinfizierte mikrobiologische Kulturen der Risikogruppen 2, 3 und 4 gemäß Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. Nr. L 262 vom 17.10.2000 S 21. - Abfall, der mit gemäß Tierseuchengesetz und weiterer veterinärrechtlicher Vorschriften meldepflichtigen Erregern behaftet ist. - Abfall, der aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen als infektiös einzustufen ist.

11. teratogen (H10) 1 Das Kriterium H10 gilt als erfüllt für: - Abfälle, die mehr als 0,5 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend (Kate- gorie 1 oder Kategorie 2) eingestuften Stoffen enthalten. - Abfälle, die mehr als 5 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend (Kate- gorie 3) eingestuften Stoffen enthalten.

12. (H11) Das Kriterium H11 gilt als erfüllt für: mutagen- Abfälle, die mehr als 0,1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R46 als erbgutverändernd (Kategorie 1 oder Kategorie 2) eingestuften Stoffen enthalten. - Abfälle, die mehr als 1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß Chemikalienrecht mit R40 als erbgutverändernd (Kategorie 3) eingestuften Stoffen enthalten.

13. Das Kriterium H12 gilt als erfüllt für: Stoffe und Zubereitungen, die - Abfälle, deren Gehalt an bei pH 4 freisetzbaren Sulfiden und Cyaniden bei der Berüh- folgende Grenzwerte übersteigt:Stoffe und zubereitung mit Wasser, S2- freisetzbar 10 000 mg/kg TM Luft oder einer - Säure ein giftiges oder sehr Giftiges abscheiden - CN freisetzbar 1 000 mg/kg TM (H12)

14. - Das Kriterium H13 gilt als erfüllt für: Stoffe und Zubereitungen, die - Abfälle, deren Gesamtgehalt an Schadstoffen die folgenden Grenzwerte nach einer Be- übersteigt: seitigung auf irgendeine Art die 1 In der Richtlinie 92/32/EWG zur siebten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, ABl. Nr. L 154 vom 05.06.1992 S 1, wurde der Begriff „fortpflanzungsgefährdend“ eingefügt. Dieser Begriff ersetzt den Begriff „teratogen“ (Teratologie = Umwelt und ungeborenes Leben vergiftend) und hat eine genauere Begriffsbestimmung, ohne dass er am Konzept etwas ändert. Daher entspricht er der Eigenschaft H10 in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle, ABl. Nr. L 377 vom 31.12.1991 S 20. UBA-Monographie 157 „Österreichische Stoffliste 2001“, ausgegeben 2002, erhältlich bei der Umweltbundesamt GmbH, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien

Seite 46 > Gefahrenrelevante Eigenschaften

1. explosiv (H1) Das Kriterium H1 gilt als erfüllt für:

- Abfälle, die der Klasse 1 des ADR (Europäisches Übereinkommen über

die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR),

BGBl. Nr. 522/1973 idF BGBl. III Nr. 36/2001) zuzuordnen wären.

2. brandfördernd Das Kriterium H2 gilt als erfüllt für:

(H2) - Abfälle, die der Klasse 5.1 des ADR zuzuordnen wären.

- Abfälle, die der Klasse 5.2 des ADR zuzuordnen wären.

leicht entzünd- Das Kriterium H3-A gilt als erfüllt für:

3.

bar (H3-A) - flüssige Abfälle mit einem Flammpunkt unter 21° C.

- Abfälle, die in der Klasse 2 des ADR mit den Buchstaben F, TF oder TFC

zu kennzeichnen wären.

- Abfälle, die der Klasse 4.1 des ADR zuzuordnen wären.

- Abfälle, die der Klasse 4.2 des ADR zuzuordnen wären.

- Abfälle, die der Klasse 4.3 des ADR zuzuordnen wären.

entzündbar Das Kriterium H3-B gilt als erfüllt für:

4.

(H3-B) - flüssige Abfälle mit einem Flammpunkt unter 55° C.

reizend (H4) Das Kriterium H4 gilt als erfüllt für:

5.

- Abfälle, die mehr als 10 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R41 als reizend zu kennzeichnenden Stoffen enthal-

ten.

- Abfälle, die mehr als 20 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R36, R37 oder R38 als reizend zu kennzeichnenden

Stoffen enthalten.

6. gesundheits- Das Kriterium H5 gilt als erfüllt für:

schädlich (H5) - Abfälle, die mehr als 25 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht als gesundheitsschädlich eingestuften Stoffen enthalten.

7. giftig (H6) Das Kriterium H6 gilt als erfüllt für:

- Abfälle, die mehr als 0,1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht als sehr giftig eingestuften Stoffen enthalten.

- Abfälle, die mehr als 3 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht als giftig eingestuften Stoffen enthalten.

8. krebserzeugend Das Kriterium H7 gilt als erfüllt für:

(H7) - Abfälle, die mehr als 0,1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht als krebserzeugend (Kategorie 1 oder Kategorie 2) ein-

gestuften Stoffen enthalten.

- Abfälle, die mehr als 1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht als krebserzeugend (Kategorie 3) eingestuften Stoffen

enthalten.

9. ätzend (H8) Das Kriterium H8 gilt als erfüllt für:

- Abfälle, die mehr als 1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R35 als ätzend zu kennzeichnenden Stoffen enthal-

ten.

- Abfälle, die mehr als 5 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R34 als ätzend zu kennzeichnenden Stoffen enthal-

ten.

10. infektiös (H9) Das Kriterium H9 gilt als erfüllt für:

- mit gefährlichen Erregern behafteten Abfall.

- nicht desinfizierte mikrobiologische Kulturen der Risikogruppen 2, 3 und 4

gemäß Richtlinie 2000/54/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen

Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, ABl. Nr. L 262

vom 17.10.2000 S 21.

- Abfall, der mit gemäß Tierseuchengesetz und weiterer veterinärrechtlicher

Vorschriften meldepflichtigen Erregern behaftet ist.

- Abfall, der aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen als infektiös

einzustufen ist.

11. teratogen (H10) 1 Das Kriterium H10 gilt als erfüllt für:

- Abfälle, die mehr als 0,5 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R60 oder R61 als fortpflanzungsgefährdend (Kate-

gorie 1 oder Kategorie 2) eingestuften Stoffen enthalten.

- Abfälle, die mehr als 5 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R62 oder R63 als fortpflanzungsgefährdend (Kate-

gorie 3) eingestuften Stoffen enthalten.

12. mutagen (H11) Das Kriterium H11 gilt als erfüllt für:

- Abfälle, die mehr als 0,1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R46 als erbgutverändernd (Kategorie 1 oder Katego-

rie 2) eingestuften Stoffen enthalten.

- Abfälle, die mehr als 1 vH der Masse an einem oder mehreren gemäß

Chemikalienrecht mit R40 als erbgutverändernd (Kategorie 3) eingestuften

Stoffen enthalten.

13. Stoffe und Zube- Das Kriterium H12 gilt als erfüllt für:

reitungen, die - Abfälle, deren Gehalt an bei pH 4 freisetzbaren Sulfiden und Cyaniden

bei der Berüh- folgende Grenzwerte übersteigt:

rung mit Wasser,

S2- freisetzbar 10 000 mg/kg TM

Luft oder einer

-

Säure ein gifti- CN freisetzbar 1 000 mg/kg TM

ges oder sehr

giftiges Gas ab-

scheiden (H12)

14. Stoffe und Zube- Das Kriterium H13 gilt als erfüllt für:

reitungen, die - Abfälle, deren Gesamtgehalt an Schadstoffen die folgenden Grenzwerte

nach einer Be- übersteigt:

seitigung auf ir-

gendeine Art die

1

In der Richtlinie 92/32/EWG zur siebten Änderung der Richtlinie 67/548/EWG zur Angleichung der Rechts- und

Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe, ABl. Nr. L 154

vom 05.06.1992 S 1, wurde der Begriff „fortpflanzungsgefährdend“ eingefügt. Dieser Begriff ersetzt den Begriff

„teratogen“ und hat eine genauere Begriffsbestimmung, ohne dass er am Konzept etwas ändert. Daher entspricht er

der Eigenschaft H10 in Anhang III der Richtlinie 91/689/EWG über gefährliche Abfälle, ABl. Nr. L 377 vom

31.12.1991 S 20.



UBA-Monographie 157 „Österreichische Stoffliste 2001“, ausgegeben 2002, erhältlich bei der Umweltbundesamt

GmbH, Spittelauer Lände 5, 1090 Wien

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