Fehl- & Totgeburt

Der Begriff "Fehlgeburt" wird im Bestattungsrecht wie folgt verwendet: still = Tot geboren und unter 500 Gramm schwer.

Alle Still = Tot geborenen Kinder werden im Bestattungsrecht (wenn diese einzeln ausgewiesen werden) "Leibesfrüchte" genannt.

Laut Bestattungsrecht gehört zum still geborenen Kind:

  • das Kind selbst
  • seine Nabelschnur
  • sein Mutterkuchen
  • das aufgefangene Fruchtwasser

Grundsätzlich handelt es sich beim Bestattungsrecht um uralte Gesetze und daher sind sie in jedem Bundesland/ Kanton anders ausformuliert, eingeordnet ...Wo alle Bestattungrechte gleich sind, ist der Faktor, wenn der/ die Verstorbene nach Ausstellung seiner Geburtsurkunde, Sozialversicherungsnummer starb (nachdem er als wenisgtens einmal versicherungsrechtlich betrachtet - die Klinik (Ort seiner Geburt) lebend verlassen hat und anschließend erstmal als eigenständiger Patient mit seiner eigenen Sozialversicherungsnummer ins med. System zurückgekehrt ist. Hier sind alle Bestattungsrechte sich einig: besteht Bestattungspflicht.

Ganz anders verhält sich das Bestattungsrecht bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben. In manchen Bundesländern verwendet/e man die für Menschen mit eigener Sozialversicherungsnummer bestehende Rechtssprechung individuell auch für Kinder, welche vor ihrer eigenständigen Aufnahme als Patient (eigene Krankenakte mit der Sozialversicherungsnummer des verstorbenen Patienten). Grundsätzlich hat man Kinder- welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danch starben immer beerdigt - bis es aufkam, das Ärzte Kliniken, Forschungszentren "brauchten" und erhielten. Diesem Regelwerk entsprechend entstand "E - Müll", weil entzündete Blinddärme und Co in zunehmend größeren Mengen entnommen wurde und daher nicht mehr einer zeitgleich anstehenden Beerdigung einfach mit in den Sarg gelegt werden konnte/ durfte. Doch auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter.

Der modernen Zeit entspringen EU weit gültige Rechte, die in Nationales Recht umgesetz werden müssen. Darunter fällt, das silber beschichtete Särge plötzlich "Sondermüll" sind. Oder das verstorbene Menschen (ausgenommen Mehrlinge) nicht mehr in einem Sarg/ Grab beerdigt werden dürfen. Mit dieser geänderten Rechtssprechung wurde (in Wien) nicht nur das Ende von "Schachtgräber" eingeläutet, sondern auch die Beilegung von Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben in einen Sarg eines zeitgleich verstorbenen Erwachsenen, obwohl letzterer einer anderen Familien angehörte.

Behandlungsunterschiede seitens der Medizin mit den lebenden und verstorbenen Menschen gab es schon immer. Damit ist nicht nur der Unterscheid bei den Medizinern gemeint auf Grund ihrer Ausbildung, handwerklichen Fähigkeiten, Moralischen Einstellung ec - auch gibt es u.U. große Unterscheide zwischen der privaten Meinung/ Sichtweise eines Arztes und dem, was sein Arbeitgeber oder Fördergeldgeber für ein Forschungsprojekt fordert. Zudem kommt der Faktor, Gesellschaftlich unterstellen wir den Ärzten gerne - weil wir darauf Hoffen, Bauen und vertrauen - das Ärzte seelisch gesund sind, sehr Gut mit sich selbst umgehen können, zu inhaltlich wahrer Nächsten und Eigenliebe fähig sind usw. Doch Zahl an Burn-out und Suizidraten unter Ärzten zeichnet ein vollkommen anderes Bild - beginnend bei der Tatsache, das Kinder zum gehen auf das Gymnasium durch Eltern gezwungen werden, obwohl dieses oder jenes Kind damit vollkommen überfordert ist bzw. vollkommen andere Interessen, Begabungen, Neigungen hat. Oder die große Zahl an Studenten in Fächern, weil der Papi oder die Mami das so will - also fern davon, das jene seelisch erwachsen wurden und es geschafft haben, von den Eltern abzunabeln. Je mehr Geld in einer Familie im Umlauf ist, desto verschleierter sind die Formen von Missbrauch (z.B. Marken - Sex, Fauler Zauber Fügsamkeit, Der Kult mit der Schuld, Seelenblind aus Angst vor Verlassen werden, vom Drang (nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus) zu stehlen und der (emotionalen) Vernachlässigung.

Ärzte verschleiern gerne, indem Sie für unterschiedliche (z.B. zeitlich bedingte Entwicklungszustände eines ungeborenen Kindes oder unterschiedliche Gründe, warum ein Kind im Mutterleib, während seiner Geburt oder kurz danach starb, oder wie das Kind den Mutterleib verlassen hat (etwa durch die Mutter zum Termin geboren, mit oder ohne Beisein einer Hebamme, die Ärzte gerene gering schätzen, um sich selbst zu erhöhen) - oder wenn es um Fakten geht, dass das Kind/ die Eizelle mit Unterstützung eines Arztes den Mutterleib verlassen hat. Dabei gilt das Verschreiben eiens Medikamentes schon als Medizinische Behandlung, denn heiß Umkämpft: Ärzte sehen es sehr gerne, das nur Ihnen - und niemanden anderen sonst - das verschreiben eines Medikamentes erlaubt sein darf. Ärzte haben daran nur so lange ein Interesse, solange die Verschreibung für einen Arzt z.B. wirtschaftliche Vorteile bringt. Dabei muss es nicht um die nebenbei an der Verschreibung eiens Medikamenten verdiensten Pinuts sein, sondern das sich an Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben - zumindet in Kollegenkreisen - noch sehr viel mehr Geld und Ansehen/ Anerkennung verdienen läßt. Je nachdem wo der einzelne Arzt seine Prioritäten hat und haben darf (also von der dem Arzt Geld gebenden Quelle zugelassen wird) hängt es ab, das Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, geburt und kurz danach starben tatsächlich auch den Angehörigen (problemlos oder nach Aufwand) zum Begräbnis überlassen werden.

Je nach medizinischer Schulung sind weltweit die Definitionen in der Medizin nicht einheitlich, sondern unterliegen einem Entwicklungs- und Wandlungsprozeß. Nicht aus medizinischer Richtigkeit - sondern die Vielfalt versuche ich sichtbar zu machen, denn Ärzte leiten u.U. daraus ihr eigenes weiteres Verhalten davon ab, wie Ärzte z.B. mit Kindern umgehen, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben.

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