Klinikmüll

"Man wollte Lukas in der 19. SSW im Klinikmüll entsorgen" schrieb am 22.4.2009 eine Mutter auf folgender Webseite www.eltern.de und zahlreiche andere Angehörige mit ebenfalls im Klinikmüll entsorgen Kindern (oder wo eine solche Entsorgung drohte) haben sich gemeldet.

 

Kliniken dürfen mit Ihnen anvertrauten Gütern nicht machen, was sie wollen - wie u.a. Gerichtsurteile zeigen:

Daraufhin ordnete die Beklagte an, diesen Müll ihrem Abfallwirtschaftsbetrieb zu überlassen, weil er in der Müllverbrennungsanlage nicht verwertet, sondern beseitigt werde.

Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, insbesondere von Krankenhausabfällen http://www.medizinfo.de/quality/html/klinikabfall.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Abfallartenkatalog

Dezember 1993 wurde der Europäische Abfallkatalog - E A K - (englisch European Waste Catalogue - E WC), bekannt gegeben:

http://iss.umwelt-campus.de/iss/index.php?id=126

Österreich: Klinikmüll = Operationsmüll

Klinikmüll, Etik Müll, E-Müll, E- Abfälle sind Begriffe für jenen Müll, welcher in Verbindung mit einer Operation entstanden ist. Die Operation muss deswegen nicht zwangsläufig in einer Klinik stattgefunden haben, denn Ärzte ordinieren in Kliniken, Spitäler, Ambulatorien, Ordinationen mit und ohne Kassenverträgen, aber auch in Hotelzimmer und auf Wunsch machen Ärzte einen Hausbesuch ec. Lediglich die durch einen Zahnarzt ec gezogenen Zähne dürfen über den Hausmüll entsorgt werden und zählen daher nicht zum Klinikmüll/ E- Abfall.

Wenn Ärzte in Österreich eine Operation in Verbindung mit einem ungeborenen Kind durchführen (Schwangerschaftsabbruch, Kürretage, ec.), kann gesetzlich definiert hinten Operations- bzw. Klinikmüll bei herauskommen, welcher zusammen mit Blinddarm und Co als Klinikmüll ge- und behandelt wird.

Ein und der selbe Arzt kann auch ein als Klinikmüll definierten Kinderleichnam zur Bestattung freigeben - das Bestattungsgesetz kennt grundsätzlich keinen Unterschied zwischen jenen Kindern, die "natürlich" (also Vaginal) von selbst zur Welt kamen und jenen, die mit einem medizinischen Eingriff den Mutterleib verließen. Auch wenn die Bestattungsgesetze in jedem Bundesland anders definiert sind, besteht seit jeher grundsätzlich Österreichweit Bestattungspflicht für alle greifbaren Leibesfrüchte. Allerdings muss ihr Arzt den Leichnam ihres Kindes nicht zwingend zur Beerdigung freigeben, weil das jeweils gültige Bestattungsgesetz ein Rangniedereres Landesgesetz ist und die Klinikintern wirkenden Gesetze automatisch jeweils für ganz Österreich gelten, somit als Gesetze von höherem Rang angesehen werden. 

Es liegt grundsätzlich jedem Arzt frei zu entscheiden, welchem Gesetz er sich beugen will, denn grundsätzlich ist er "nur" verantwortlich für eine seuchenfreie Entsorgung. Dem entsprechend werden in zunehmend mehr Kliniken alle greifbaren Kinderleichen einer Beerdigung zugeführt - unabhängig davon, ob die Kinder natürlich oder mit medizinischer Unterstützung geboren wurden. Ob die anschließende Beerdigung im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes stattfindet, ist hierbei nicht die Frage.

Die Verbrennung von Klinikmüll in (klinikinternen oder Klinikexternen)Müllverbrennungsanlagen ist ebenso möglich wie die Weitergabe zu Forschungszwecken oder als Material für die Ausbildung von Jungärzten oder als Schaugut in einem Museum ec. Die Feuerhallen sind österreichweit ebenfalls bereit, Klinikmüll gemäß den gesetzlich Vorschriften zu kremieren und zur letzten Ruhe zu betten, was meist in einem gesonderten Urnenschacht - ev. am eigenen Grundstück - geschieht.

Wenn den Angehörigen es nicht recht ist, das der Leichnam ihres Kindes beim Klinikabfall landet, dann müssen die Angehörigen das vor dem Eingriff mit dem Arzt zum Thema machen! In der Feuerhalle erfahren Sie, welche Klinik/ Ordination in der Vergangenheit einen Auftrag zur Leichenabholung gab.

Seite 1995 besteht das Urnengrab für Klinikabfälle am Grundstück der Feuerhalle Wien Simmering gegenüber dem Wiener Zentralfriedhof/ Tor 2 in 1110 Wien

betrifft Foto: Seit Sommer 1995 kann in Wien der Klinikmüll (bestehend aus Gliedmassen, dem Menschen entnommenes Gewebe ec.) an das Krematorium Wien Simmering angeliefert werden, wo es würdig kremiert und ohne die Anwesenden die Urnen am Grundstück zur letzten Ruhe gebettet. 2003 berichtet Mag. Elisabeth Widensky aus eigenem Erleben über die Not der Frauen in Wien, was 2006 in einer heute noch einsehbaren Fernsehdoku Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof - der heute noch online ansehbar ist! durch eine Mitarbeiterin des SHG Regenbogen Wien bestätigt wird. Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib".

DDr. Christian Fiala spricht 2009 von jährlich 35.000 - 45.000 Schwangerschaftsabbrüchen für ganz Österreich, wobei die meisten in Wien den Mutterleib verlassen. Laut Bestattungsrecht handelt es sich dabei um still = tot geborene Leibesfrüchte, also um Fehlgeburten (wenn unter 500 Gramm schwer) und um Totgeburten, wenn über 500 Gramm schwer. Die wenigsten werden einem Begräbnis zugeführt, weil Ärzte z.B. behaupten, das Sie Gewebe und kein Kind entnommen haben. Das und warum Ärzte kein Interesse am Begräbnis von Kindern haben, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, können Sie z.B. in folgenden Büchern nachlesen: Geschäft Abtreibung & Lebensrecht: Abtreibung, Euthanasie, PID, Stammzellenforschung ... & Union of Mankind - Wahrheit zwischen den Zeilen & Die Todesengel: Euthanasie auf dem Vormarsch

Dr. Roman Ruzicka vom Wiener Gesundheitsamt bestätigt 2006 die Sichtweise von DDr. Fiala: Ungeborene sind keine (beerdigungswürdigen) Kinder  - die Definition (beerdigungswürdiges) Kind gilt erst ab dem Stadium, da einem Menschen zu seinem Lebzeiten eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde.

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