Forschung
Nicht für jeden - z.B. weibl./ männl. Mediziner - existiert ein Kind von Zeugung an, daher werden nicht alle anfallenden Leibesfrüchte(wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht heißen) und nicht alle anfallenden Kinderleichen (wie außerhalb des Mutterleibes verstorbene Kinder heißen) - einer Totenbeschau mit anschließendem Begräbnis zugeführt.
Etwa bei einem Schwangerschaftsabbruch, wobei die Begründung, warum der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt wird - etwa auf Grund der Fristenlösung, auf Grund einer medizinischen Indikation beim Kind oder der Mutter oder auf Grund von Eileiterschwangerschaft, Bauchhöhlen- oder Ovarienschwangerschaft selten einen Unterschied ausmacht beim Umgang mit den dabei anfallenden verstorbenen Kindern (denn für mich ist ein Kind von Zeugung an existent)
Stellungsnahmen dazu von Dr. Ruzicka/MA15 und Dr. Fiala/Abtreibungsspezialist.
Ohne die Verwendung der "Ware Mensch" wäre folgendes auch nicht möglich: Ersatzteillager Mensch, Biopatent, Transplantation & Zelltherapie, Impfstoffe, Ausbildung und Forschungsarbeit der Ärzte, ...
Die Forschung vergreift sich selbstverständlich auch an Leichen, welche zum Todeszeitpunkt volljährig waren. Dazu müssen die Betroffenen zu Lebzeiten keine Einverständniserklärung unterschreiben und die Angehörigen sind diesem Treiben zu 100% vollkommen ausgeliefert, weil sie - gesetzlich definiert - keine Rechte zugestanden erhalten.
Beispiel: geben Sie in eine Suchmaschine Ihrer Wahl z.B. www.google.at folgende Wortkombinationen ein: "Menschenköpfe in Paket entdeckt". Dahinter verbirgt sich die Tatsache vom Juni 2010, dem zufolge ein Gerichtsmediziner bestätigt - welcher den grauslichen Fund untersuchte - "das es einen weltweit sehr gut florierenden Schwarzmarkt für Leichenteile gibt, die an die medizinische Forschung gehen. Das dürfte hier der Fall sein."
Was mich wirklich stört, ist die Tatsache, das Angehörige nicht einmal von minderjährig verstorbenen Kindern damit nicht einverstanden sein müssen!
Im Gegenteil, Ärzte klären vielfach die Angehörigen dazu nicht rechtzeitig auf, bevor etwa die Entscheidung zu einer "kleinen Geburt" oder Küretage fallen soll.
Wir versuchen mit Hilfe des Projektes BUBU informell die Angehörigen vor dem medizinischen Eingriff mit folgender Broschüre zu erreichen, denn auf Grund der Tatsache, ob Sie sich für eine Küretage oder eine kleine Geburt sich entscheiden, entscheiden Sie sich dzt. immer auch für oder gegen die Durchführung einer Totenbeschau. Da der Bestatter zum Transport/ zur Verrechnung der Leibesfrucht/ Leiche das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau benötigt, können Verwalter von Friedhöfen gerne darauf Hinweisen, das Sie das Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau nicht benötigen.
