Dokumentation
Hinweis für Patienten & Angehörige: ich versuche - rechtlich unverbindlich - für "Laien" sichtbar zu machen, das und wie gesetzlich der Umgang geregelt sein kann in Ihrer Klinik, wo Ihnen der Blinddarm oder die Leibesfrucht entnommen wurde und z.B. an ein Foschungszentrum weitergeschickt wurde. Ich fand für D auf www.gewebenetzwerk.de den Umgang mit Verstorbenen: Gewebebanken, Hornhautbanken, Herzklappenbanken, muskulo-skelettalen Banken und den Umgang mit Lebenden, z.B. die Amnionspende: Das Amnion wird als Teil der Fruchtblase kurz nach der unkomplizierten Geburt gespendet. Vor der Geburt wird eine gesunde Frau dazu angesprochen und um die Spende gebeten. Möchte Sie spenden, bestätigt Sie das schriftlich durch Ihre Unterschrift vor der Geburt.
aus einem Vortrag von Bernd Unterkofler vom 3.9.2008:
Es geht um "Die Entnahme von Organen und Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation. Sie hat Vorrang vor der Entnahme von Zellen und Gewebe zur Anwendung beim Menschen." Und: "Der Bedarf an Organen und Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation darf nicht durch eine Entnahme von Zellen und Gewebe zur Anwendung beim Menschen beeinträchtigt werden."
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen hat ein Register über alle zertifizierten Entnahmeeinrichtungen und bewilligten Gewebebanken, in dem jedenfalls auch Angaben darüber enthalten sein müssen, für welche Tätigkeiten die
Zertifizierung bzw. die Bewilligung erteilt wurde, zu führen.
Dieses ist im Internet auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen www.basg.at öffentlich zugänglich zu machen.
Die Materie ist auf Grund div. Gesetze (Fortpflanzungsmedizingesetz, Arzneimittelgesetz, Arzneiwareneinfuhrgesetz, Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, sehr kompliziert, weshalb es Firmen gibt, die einserseits mit der Rechtslage supergut sich auskennen und andererseits Kliniken zu einem weißen Mäntelchen helfen. Diese Firmen Unterstützen bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für die Zertifizierung einer Gewebebank gemäß Gewebesicherheitsgesetz (GSG) - und die Krankenanstaltverweisen auf die Firma X: wir haben den Geld gegeben für unser weißes Mäntelchen.
Ausgangslage für diese Firmen ist folgende Ausgangssituation: Aufgrund des Gewebesicherheitsgesetzes inkl. Gewebebankenverordnung (GBVO), Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung (GEEVO) und Gewebevigilanzverordnung (GVVO) ist ein Qualitätsmanagementsystem inkl. SOP (Standard Operation Procedures) zu entwickeln und zu implementieren.
Ziel: Die Umsetzung einer gesetzeskonformen Lösung lt. Gewebesicherheitsgesetz. Ergebnis: Entwicklung eines Qualitätshandbuchs, sowie SOPs, die gewährleisten, dass die Prozessabläufe standardisierten ablaufen und entsprechend dokumentiert werden wie es im Gewebesicheitsgesetz verlang wird.