Angehörige suchen den letzten Weg ihres verstorbenen Familienmitgliedes

Wenn Angehörige von Fehl- oder Totgeburt berichten, dürfen solche Angaben nicht im Sinne des Bestattungsrechtes (Fehlgeburt = Totgeboren und unter 500 Gramm schwer, Totgeburt = still geborenen und über 500 Gramm schwer) oder aus Sicht des Arztes, der alle Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kinder, also Kinder, welche vor Ausstellung ihrer Geburtsurkunde und ihrer Sozialversicherungsnummer starben unterschiedlich behandelt auf Grund der Faktenlage, wie oder warum das Kind den Mutterleib hat verlassen müssen. Daher kommt es in vielen Fällen nur dort zu der Zuführung zu einer Totenbeschau, wo die Mutter von sich aus das während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kind geboren hat (die Unterstützung von Hebammen bewerten Ärzte nicht als medizinischen Eingriff, wohl aber die Gabe von Tabletten (wenn diese eine Austreibende Wirkung haben), oder chirugische Eingriffe wi z.B. Curretage, Schwangerschaftsabbruch auf Grund von Fristenlösung, weil das Kind außerhalb des Mutterleibes = Uterus sich befand z.B. auf Grund von Fehlbildungen des Uterus, oder das Kind im Eileiter oder im Eierstock stecken blieb. Schwangerschaftsabbrüche auf Grund medizinischer Indikation (wo der Arzt also damit einverstanden ist, das die Frau ihre Schwangerschaft abbricht, dort erhalten zunehmend mehr Frauen auch das Recht durch den behandelnden Arzt zuerkannt, das sie ihr verstorbenes Kind beerdigen darf.

Entsprechen der medizinischen Beschreibung vom Kind, welches während seiner Schwangerschaft. Geburt oder kurz danach starb defieren Ärzte Gynäkologie/ Geburtshilfe u. Perinatalmedizin.

Die Tore sind in der Nacht offen zwischen der Welt der hier auf Erden Lebenden und jener Welt der Verstorbenen. Daher kommt es nicht selten in der Nacht zum Outing von Seelischen Bedürfnis, Fragen, die nach Antwort suchen:

18.06.10 00:33 Meine Mutter hatte eine Totgeburt vor ca 20 Jahren..... ihr wurde auch nach mehrmaligen Fragen nicht gesagt was für ein Geschlecht ihr Kind hatte oder ob es behindert war etc.... jetzt frag ich mich wo das Kind hin ist.... man kann es doch nicht einfach so ( so hart wie es klingt) in den Sondermüll schmeißen?? Mein Papa sagt er glaubt solche Kinder werden zu Toten in ein Sarg gelegt..... aber weiter will ich ihn nicht drauf ansprechen weil es den beiden immer noch sehr weh tut!!

Tatsächlich wurden - laut Reg. Rat Tichacek - eu weit bis ca 1998 Leibesfrüchte - wenn Sie denn an geliefert wurden - wenn Sie im Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes einem Begräbnis zugeführt wurden - einem durch das Sozialamt bezahlten sozialen Begräbnis einer vollkommen anderen Familie beigefügt. EU weit wurde 1998 verboten, zweitgleich zwei Leichen in einen Sarg zu legen.

Somit wurde auch verboten eine Leibesfrucht eine Leiche beizulegen. Ausnahme Schwangerschaft: verrechnungstechnisch handelt es sich immer um einen Sarg, eine Verabschiedung, ein Grab.

  • die Verstorbene Leiche ist die Mutter der Leibesfrucht.
  • Oder es starben Zwillinge/ Drillinge/ Mehrlinge während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach. 
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