Eigentum von Patient oder Klinik?

österreichische Rechtssprechung: Wenn Angehörige still schweigend die Entscheidung/ Meldungen eines Arztes zu Kenntnis nehmen, heißt dass, das die Angehörigen mit der Meldung/ Entscheidung des Arztes einverstanden sind!

Das durch mich in meinem Blog und auf m e i n e n  W e b s e i t e n veröffentlichte darf Ihnen zur Information dienen (etwa über die ersten 8 Wochen eines Kindes, über emotional wichtige Rechte von Eltern und Kindern, über Auswirkungen von Fremd- und Selbsttötung - in Europa bekannt als Posttraumatische Belastungsstörungen - und das jeder 5. an seiner Trauer zerbricht, denn wir müssen trauern, weil wir unser verstorbenes Kind geliebt haben! Juristisch betrachtet können und dürfen meine Texte Ihnen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt ihrer Wahl ersetzen, denn jede Situ ist anders, trifft auf andere Menschen, wird unterschiedlich wahrgenommen, unterschiedlich verstanden, sind andere Bedürfnisse und individuell andere Ziele wichtig! Wie wichtig es ist, in welcher Kultur wir aufwuchsen, weiß ich nicht. Fakt ist, das unterschiedliche Religionen & Kulturen unterschiedliche Umgangsformen entwickelt haben und daher unterschiedliche Sichtweisen ermöglichen: Judentum, Christentum, Buddhismus, Islam, röm. kath. Kirche, Islam, Mormonen bzw indianische Weisheiten kennen einen uns allen übergeordenten Plan des Lebens, Dr. Senger blickt auf das (Fehl-) verhalten von Paaren - und ich habe Auszüge daraus veröffentlicht, denn auch das Verhalten als Paar kann Auswirkungen auf unseren /Ihrem Umgang mit ihrem Kind haben. Mein Vater lehrte mich, das es immer auch auf scheinbare Kleinigkeiten drauf ankommt, wenn etwas gut werden soll und nicht nur die Esotherik fragt sich, ob es Schutzengel gibt? Ehrlichkeit ist allen der wichtigte Wert.

Alle gesammelten Informationen sollen Ihnen und mir helfen bei der Orientierung, damit jede/r seinen individuellen Weg für sich finden kann im Umgang mit erlebten Traumatischen Erlebnissen wie dem Tod des eigenen Kindes, denn letzten Endes zählt nur ihre Seele, ihr Herz.

Vertrauen ist gut, doch Kontrolle ist besser, denn Rechte entwickeln sich - etwa auf Grund von EU vorgaben kommt es laufend zu Veränderungen in der aktuell gültigen Rechtssprechung! Bedenken Sie auch: Recht haben und Rechte zugesprochen zu erhalten sind zwei verschiedene Schuhe! Kontrolieren Sie im eigenen Interesse inhaltlich wirklich jedes einzelne Körnchen, denn wenn bei Ihnen auch nur ein Puzzleteil anders ist, hat das Auswirkungen auf alle nachfolgenden Entscheidungen! Beispiel: liegt bei einem außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kind dem Standesamt nicht die "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" vor, wird ihr lebend geborenes Kind von den Behörden und dem Bestatter als Fehl- oder Totgeburt (als im Mutterleib verstorben) geführt und beim Standesamt als auch durch den Bestatter entsprechend behandelt!
In diesem Sinn schauen Sie bitte genau, lieber zwei mal oder mit dem 4 Augenprinzip hin, denn nachfolgende Würfen können nur dann anders fallen, wenn Fehler
(z.B. die oben erwähnte fehlende Anzeige einer lebend erfolgten Geburt) vor dem nächsten Schritt korrigiert werden.

Es gibt Entscheidungen, die wenn sie umgesetzt wurden, nicht mehr verändert werden können. Beispiel: Eine vollzogene Kremierung kann nicht mehr zurückgenommen werden
, eine in Auftrag gegeben Kremierung schon, solange die Kremierung nicht umgesetzt wurde.

Gewebe, Zelle oder beerdigungswürdiges Kind?
Forschung
Biotechfirmen
Klinikmüll
Müllverbrennungsanlagen
Dokumentation
Patientenaufklaerung
Klinik. Sondermüll
Wissen Patienten aus Spitälern/Kliniken in Griechenland vor dem Zeitpunkt bewußt war, da sie ihr Kind dem Arzt anvertrauen, das die Frucht ihres Leibes (Leibesfrucht nach einem Schwangerschaftsabbruch, Leibesfrucht, die in Verbindung mit einer Kürretage das Licht der Welt erblickt hat, nach einer außerhalb vom Mutterleib stattgefundenen künstlichen Befruchtung, wenn die befruchtten Eizellen keiner Frau zum austragen refundiert wurden) statt in Griechenland auf einem Friedhof, eine Reise über mehrer Grenzen hinweg machen werden, um in Österreich bei einer Polizeikontrolle ...
Angehörige suchen den letzten Weg ihres verstorbenen Familienmitgliedes
In Erinnerung an ihre in der 6. Schwangerschaftwoche verstorbenen Tochter entwarf eine Mutter diese Grafik, nach dem Sie zur Kenntnis nehmen mußte, das sie ihr verstorbenen Kind nicht hat beerdigen können, weil der Arzt eigenmächtig die Fehlgeburt bereits dem Klinikmüll zugeführt hatte.

Klinikmüll oder mein während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind?

Ehrlichkeit ist der wichtigste Wert: Ärzte vergessen oft den Angehörigen zu sagen, das es ausschließlich die Sicht des Mediziners ist, das es sich bei einem Kind, welches während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starb, um ein der Mutter entnommenes (nicht beerdigungswürdiges) Gewebe handelt! Ärzte vergessen auch häufig darauf hinzuweisen, dass es Ihnen nicht zusteht, von den Angehörigen zu erwarten, das Angehörige die Sichtweise des Arztes zu übernehmen haben. Ärzte vergessen gerne darauf, die Angehörigen darauf hinzuweisen, das Angehörige ganz bei sich und ihren Bedürfnissen bleiben sollen, denn es handelt sich bei diesem während seiner Schwangerschaft, geburt und kurz danach verstorbenes Kind um das Familuienmitglied dieser Familie. Und das im Bestattungsrecht ausdrücklich die Bedürfnisse von Angehörigen Vorrang haben vor den Bedürfnissen des Gesundheitsamtes in der Bestimmung, wie der letzte Weg dieses Verstorbenen auszusehen hat, wo entlang der letze Weg führen soll: Friedhof, Forschung, verwertung (etwa um Impfstoff erstellen zu können)

Doch das Bestattungsrecht sieht die Rechte der Angehörigen in Bezug auf Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern anders:
Was für außerhalb des Mutterleibes verstorbene Familienmitglieder gilt, gilt auch - gewichtunabhängig ! - für im Mutterleib verstorbene Familienmitglieder, denn von Zeugung/ Empfängnis an (wenn Angehörige es so sehen wollen: beerdigungswürdiger) Mensch.
Kaum ein Mediziner sagt klar den Angehörigen, das Angehörige (z.B. auch bei einem med. Eingriff, wie es z.B. ein Schwangerschaftsabbruch auf Grund der Fristenlösung darstellt) vorrangig vor dem zuständigen Gesundheitsamt es zusteht, den letzten Weg eines verstorbenen Familienmitgliedes bewußt, selbstbestimmt gestalten dürfen.

 

Nicht persönlich von einem verstorbenen Kind Betroffene (Laien als auch berufliche Fachleute) schauen anderst als Ärzte auf das Thema "Klinikmüll der während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind und seinem Umgang, seinem letzten Weg.

Hebammen sehen anders (und begleiten daher auch Bestattungsfreundlicher) als Ärzte. Bestatter agieren nach dem, was das Standesamt sagt und agieren nach dem für jedes Bundesland anders ausformulierte aktuell gültige Bestattungsgesetz, unabhängig von der Todesursache oder warum ein Kind mit medizinischen Eingriff den Mutterleib hat verlassen müssen und ein anderes das durch die Mutter "also der Natur folgend" den Mutterleib verlassen hat.

Und zu guter letzt trifft es die, die es inhaltlich wirklich betrifft: die Angehörigen, deren Kind "gestern" während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb. Vorrangig vor dem Gesundheitsamt haben Angehörige das Recht dazu, ihr verstorbenes Familienmitglied einem Begräbnis zuzuführen! schrieb der Rechtsanwalt Mag. Konlechner im Sinne einer Mutter, die ihre Fehlgeburt im eigenen Auftrag, MA 40 Finanziert beerdigt wissen wollte. Die Mutter wolte ihr Kind unkremiert ...

Gunnhild Fenia am Grab ihres am Muttertag 1987 außerhalb des Mutterleibes - nach Ausstellung seiner Sozialversicherungsnummer - verstorbenen Kindes.

Was für Verstorbene, die nach Ausstellung ihrer Sozialversicherungsnummer starben, selbstverständlich ist, nämlich ein Begräbnis auf einem Friedhof, in einem Friedewald, in kremierter Form zu Hause im Wohnzimmer, im eigenen Garten oder die Asche verstreut über einer Wiese, See, Meer, Bergen oder als Schmuckstein verarbeitet oder ins Universum geschossen ec. - diese Vielfalt ist für Kinder, die während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach = (vor Ausstellung Ihrer Sozialversicherungsnummer starben) nicht selbstverständlich. Ursache sind jene Ärzte, die an während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern z.B. als Forschungs- und Vermarktungsgut ein Interesse haben. Daher kann es vorkommen, das Angehörige auf Ärzte treffen, wo der Arzt behauptet, das nur jene kleine Gruppe von während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern das Recht auf ein würdiges Begräbnis hätte, die durch die Mutter (mit oder ohne Unterstützung einer Hebamme) geboren wurden.

Es kann vorkommen, das Angehörige auf einen Arzt treffen (der seinen Kollegen in den Rücken fällt), in dem er die Angehörigen vor dem med. Eingriff dazu aufklärt, was Klinikinterne Praxis ist: wenn eine Frau sich für einen medizinschen Eingriff entscheidet, entscheidet sich die Frau - laut klinikinterner Praxis - zeitgleich gegen das ihr zustehende Bestattungsrecht, sondern dafür, das ihr Kind als Gewebe definiert in Gewebebanken, zur Herstellung vom Impfstoffen, als Forschungsgut, im Klinikmüll ec. landen kann (so sehen es die Ärzte!)

Beispiel Ruslan: Ruslan ist - von Zeugung/ Empfängnis weg betrachtet - das 4. Kind einer Familie.

Ärztefehler 1: Weil seine ältere Schwester mit Mukoviszidose zur Welt kam, raten Ärzte der Frau zur Fruchtwasseruntersuchung - ohne das sich die Ärzte im klaren darüber wahren, das diese Mutter auch ein weiteres behindertes Kind selbstverständlich ausgetragen hätte.

Drei Tage nach der Fruchtwasseruntersuchung stellt ein Arzt bei der Ultraschalluntersuchung fest, dass Ruslan im Mutterleib gestorben ist, noch bevor Befunde von der Fruchtwasseruntersuchung selbst der Mutter gegenüber vorliegen.

Ärztefehler 2: Die Frau wird in die gleiche Klinik überwiesen, wo Ärzte den Tod ihres Kindes verursacht haben, weil in 2 - 3 % die Fruchtwasseruntersuchung selbst den Tod des Kindes auslöst.

Straftat eines Arztes: Ein mit der Mutter fühlende Arzt genehmigt der Mutter, ihren außerhalb des Mutterleibes befindlichen Ruslan mit nach Hause zunehmen. Der Arzt verpackt die Fehlgeburt Ruslan in eine Styroporbox und er übergibt der Mutter die Box inkl. ihrem Kind. zeitgleich hat der Arzt mit seine Aktion eine Verwaltungsstrafe begangen, denn in Wien dürfen den Angehörigen keine während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbene Kinder ausgehändigt werden. Doch wo keine Kläger, da ist auch kein Richter. Dem entsprechend geben gar nicht so wenige Ärzte den Angehörigen ihr während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind mit nach Hause.

Wieso es Klinikintern bei Ruslan zu folgendem Reaktionsverhalten kam, kann nicht nachvollzogen werden, hängt ev. damit zusammen, das ein Arzt den Körper des kleinen Ruslan zu Forschungszwecken haben wollte. Nachgewiesen werden konnte: das - kaum war die Mutter ein paar Stunden zu Hause - eine Telefonterror begann: zuerst rief ein Arzt (mehrfach?) an und er bat (zuerst noch freundlich, in den Folgetelefonaten zunehmend übergriffiger und fordender) die Mutter darum, das sie ihre Fehlgeburt wieder ins Krankenhaus bringen soll. Da die Mutter Zeugen hatte sich keines Fehlers bewußt war, verweigerte sie die Rückführung ihres Kindes ins oben erwähnte Spital.

Auch die Direktion des Krankenhauses nahm Kontakt mit der Frau auf und wollte die Rückführung und Strafandrohung erpressen. (Ein Mitarbeietr der Klinikdirektion unterstellte der Mutter, das sie unerlaubt ihre Fehlgeburt mit nach hause genommen hätte und erlärte der Mutter, das damit die Mutter strafrechtlich belangbar gehandelt hätte. Das man Seitens der Direktion von einer Anzeige abzusehen bereit wäre wenn die Mutter ihr Kind ins Krankenhaus zurück bringt. Wiederum: Da die Mutter Zeugen hatte und sich keines Fehlers bewußt war, verweigerte sie die Rückführung ihres Kindes ins oben erwähnte Spital.

Anschließend meldet sich eine Zeugin bei uns (Tag und Nacht ist unsere Telefonnummer 0043 720 503742 erreichbar! Band ist geschalten und zeichnet den Notruf auf. Als .wav Datei kann der Notruf per e-mail versendet werden)

20 Min später erreicht uns der Anruf einer Ärztin vom KAV (Mit 12 Spitälern und 11 Geriatriezentren zählt der KAV zu den größten Gesundheitseinrichtungen in Europa. Insgesamt 32.000 MitarbeiterInnen kümmern sich 365 ...) Dieser Ärztin gegenüber konnte ich bereits beim 1. Gespräch berichten, das ich seit 20 Min. Kenntnis von Ruslan habe, und das bereits Gespräche stattgefunden haben, um in Erfahrung zu bringen, wie die Angehörigen sich den letzten Weg ihres Kindes sich wünschen. Ergenis: Zu Hause willkommen heißen durch einen Seelsorger, anschließend Zuführung zur Prosektur in einem anderen zum KAV gehörenden Klinik, denn nicht die gleiche Klinik ist wichtig, sondern aus Verrechnungsgründen nur die Zuführung in den KAV - Verrechnungsverband. Anschließen unkremiert ein einfaches Begräbnis.

Nachdem mir der Nachweis vorlag, das der KAV die Begräbniskosten für Ruslan übernommen hat, fragte ich die KAV - Ärztin, dass im Auftrag der Angehörigen dieses Kind MA 40 Finanziert außerhalb der Gruppe 35b ganz reguär hätte beerdigt werden können. Die Ärztin bekannte, das Sie davon nichts gewußt habe. Ich werte das als weiteren Beleg dafür, das jene, welche die Gesetze inhaltlich kennen sollten, oft nicht allumfassend (wirtschaftlich betrachtet: nicht zu Ihren Vorteil!) kennen.

Mieten werden MA 40 finanziert, ohne das die MA 40 deswegen Eigentümer der Mietwohnung wird. Doch bei MA40 finanzierten Begräbnissen verhält es sich dzt wie folgt: wer die Rechnung für ein Begräbnis bezahlt (Name, der auf dem Zahlschein steht), dem wird das Grabnachnutzungsrecht angeboten. Da Verstorbene selbst für sein Begräbnis die Kosten zu übernehmen hat, kann der Name des Verstorbenen auf dem Zahlschein stehen. Die Rechnung wird durch den Bestatter dem zuständigen Sozialamt übermittelt, wenn die finzierung über das zuständige Sozialamt durch Angehörige gewünscht wird. Wenn die Rechnung bezahlt ist, müssen die Angehörigen anschließend mit der für das Grab zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufnehmen und die Daten dahingehend umschreiben lassen, damit Angehörigen die Information zufließen kann, wenn mit dem Grab etwas ist oder wenn die Gebühr für die Grabnachnutzung fällig wird. Rechtlich unklar ist mir, ob die Friedhofsverwaltung bzw. der Bestatter für die Überschreibung eines bereits durch das zuständige Sozialamt bezahlten Begräbnisses mehr als 50 Euro Geld verlangen darf.

so mancher Arzt ist beleidigt und gekränkt, weil der Kollege den Angehörigen ihr verstorbenes Kind zur Beerdigung übergeben hat.

Pro-Choice (engl. "für die Wahlmöglichkeit") ist ein aus den USA stammender politischer Begriff für die Auffassung, dass eine schwangere Frau sich frei und legal für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruchs entscheiden können sollte. Die gegenteilige Auffassung wird Pro-Life genannt.

Im Oxford English Dictionary taucht der Begriff Pro-Choice erst seit 1975 auf, also zu einer Zeit, in der die Frage nach der Legalität eines Schwangerschaftsabbruchs in verstärkter Form diskutiert wurde. Dies ging auf das Urteil von 1973 des Obersten Gerichts der USA im Fall Roe vs. Wade zurück. In diesem Falle entschied der Supreme Court, dass während des ersten und zweiten Trimesters einer Schwangerschaft, also bis zur Lebensfähigkeit des Kindes außerhalb des Körpers der Frau, die Frau das Entscheidungsrecht über einen Schwangerschaftsabbruch hat, dass jedoch ein Bundesstaat Abtreibung während des dritten Trimesters verbieten darf, außer wenn das Leben der Frau oder ihre Gesundheit gefährdet wären.

Pro - Choise (also Lebens- und Liebesfeindlich) steht mittlerweile auch für jenen Arzt, der Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben - keinem Begräbnis zuführen möchten, sondern das verstorbene Kind als Zelle oder Gewebe definiert für eigene Zwecke (Forschung, Herstellung vom Impfstoffen, Handel treiben, ec.) haben möchte. Pro- Life sind jene Ärzte, die den Angehörigen vorrangig das Recht auf Begräbnis einräumen, und damit seinem Pro - Choise Kollegen in den Rücken fällt.

Ruslan war vielleicht dahingehend ein Einzelfall, das die Direktion einer Klinik als auch der KAV davon Kenntnis erhalten hat, das ein Arzt der Mutter ihr während ihrer gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind mit nach Hause gegeben hat.

Da die Sicht/ Bedürfnisse der Ärzte bei während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern (entnommendes Gewebe) oft nicht ident ist mit den Bedürfnissen der Angehörigen, die ihr während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kindes würdigen, auf einem Friedhof verabschieden und anschließend häufig auch dort beerdigen wollen - kommt es bei Ärzte auch zu folgendem (rechtlich betrachtet: Fehl-!) Verhalten: das Ärzte den Angehörigen ihr während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind mitgeben, weil diese Ärzte nicht wissen, was der Kollege auf der Pathologie/ Prosektur mit diesem verstorbenen Kind macht, ob der Kollege das Kind einer Totenbeschau zuführt oder einer anderen (von den Eltern eventuell nicht gewünschten) Weg wählt.

Es geht um das Verwaltungsrecht: Wenn der Arzt den Angehörigen ihre verstorbenes Kind mit nach Hause gibt, könnte der Arzt wegen einer Verwaltungsstrafe belangt werden. Der Arzt vertraut auf die Faktenlage: wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Da die Angehörigen ja die Leibesfrucht = ich im Mutterleib verstorbenes Kind mit nach Hause haben wollen, gibt er den Angehörigen ihr während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kind mit - bevor die Eltern um das Ihnen vorrangig zustehende Bestattungsrecht fallen, weil ev. ein übereifriger, engstirniger Kollege das den Angehörigen versauen könnte.

Zum Begräbnis meines 3. Kindes war eine Familie gekommen, welche ich bis dahin nicht kannte. Ihr eigenes Kind war 2 Jahre zuvor am plötzlichen Kindstod gestorben. Sie haben mir zum Begräbnis eine Ausgabe von oben angeführten Buch gebracht, liebevoll innen gestaltet mit Erinnerungen an ihr eigenes verstorbenes Kind. In ewiger Erinnerung wird mir das bleiben ...

Im Bestattungrecht heisst es eindeutig: Angehörige haben bei der Versorgung von verstorbenen Familienmitgliedern Vorrang vor den Bedürfnissen des zuständigen Gesundheitsamtes!

Das betrifft z.B. die Entscheidungen, wenn es darum geht zu entscheiden, wie denn den letzte Weg des verstorbenen Familienmitgliedes aussehen soll und wohin dieser zu führen hat. Zudem steht in den meisten Bestattungsrechten (so auch in Wien) das im Mutterleib verstorbene = Leibesfrüchte den gleichen Bestattungsvorgaben unterliegen wie außerhalb des Mutterleibes verstorbene = Leichen.

Als Angehörige von Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben kommen wir nicht weiter, wenn wir behaupten, das Ärzte sich an das bestehende Bestattungsrecht inhaltlich nicht halten - wenngleich wir es so eventuell zu recht wahrnehmen. Zudem: wenn die Frau auf "natürlichen Wege" - also nur mit oder ohne Unterstützung einer Hebamme ihr Kind tot oder lebend geboren hat, dann haben es die Angehörigen dieses verstorbenen Kindes leicht, ihr verstorbenes Familienmitglied zur Beerdigung zu bekommen.

Die Mutter erhält für ihr Kind eine lebensverkürzende Diagnose. Anschließend gilt es zu wählen zwischen dem Angebot des Arztes: Abtreibung oder der Hebamme: der Natur ihren Weg gehen lassen. Die Mutter entscheid sich für das austragen Ihres Kindes, begleitet durch eine Hebamme ihrer Wahl, in dem Wissen, das ihr Kind ev. die Geburt nicht überleben wird. Doch ein Wunder geschah. Das Kind starb außerhalb des Mutterleibes Stunden nach seiner Geburt ohne Schmerzen, ohne Leiden zu müssen, einfach, indem dieses Kind friedlich im Kreis der Familien einschlief - Zu Hause, fern von Ärzten, im Beisein von Familie und einer Hebamme.

Curretage oder kleine Geburt: Anders verhält es sich bei Angehörigen, deren Kind in Verbindung mit einem med. Eingriff den Mutterleib verließ. Hier kann / wird zusätzlicher Einsatz gefordert. Hinterfragen Sie ob z.B. eine Currettage medizinisch gesehen wirklich bei Ihnen notwendig ist. 72 Frauen aus 7 Ländern berichten im Projekt Bubu über ihre persönlichen Erlebnisse und das eine Curretage für den Arzt bequem ist, weil es das einzige ist, was er noch der Patientin anbieten kann. Zudem kann der Arzt die Patientin mit einer Curretage rasch durch das Gesundheitssystem durchschleusen. Weiterer Zusatznutzen: er kann durch den Eingriff an Ihr noch Geld verdienen. Aber medizinisch für Frau und Kind wirklich notwendig sind die allerwenigsten der von Ärzten vorgeschlagenen Curretagen! Siehe Projekt Bubu und die daraus entstanden auf A4 Format ausdruckbaren Flyer!

österr. Rechtssprechung: still schweigen heißt mit der Entscheidung eines Arztes einverstanden sein!

Hat sich die Frau (wieder besseren Wissens, still schweigen heißt mit der Entscheidung eines Arztes einverstanden sein) den medizinischen Eingriff an ihrem Körper zugestimmt und zugelassen, demzufolge ihr Kind den Mutterleib verließ, stehen die Chancen gut dafür, das die Frucht ihres Leibes entweder Eingang in eine Gewebebank findet oder gleich im Operationsraum im Klinikmüll landet. Einmal im Klinikmüll gelandet, kann das Kind nicht mehr der Frau zugeordnet und daher nicht zur Bestattungs frei gegeben werden (sagt man/ sagt meistens MANN, aber wo ein Wille, da ist auch dafür immer noch ein Weg) Fand ihr verstorbenes Kind Aufnahme in einer Gewebebank, ruht es hier für dzt. meines Wissens 10 Jahre. In dieser Zeit können Angehörige formlos um Freigabe ansuchen, um anschließend ihr verstorbenes Kind einer Totenbeschau (Grundlage für ein Begräbnis) zuführen zu können, sofern Ärzte zur weiteren Verwendung noch nicht in der Gewebebank auf ihr Kind zugegriffen haben. Das kann ganz Formlos geschehen, etwa indem Angehörige Kontakt mit der Klinikleitung aufnehmen und formlos schreiben, das sie (Name & Sozialversicherungsnummer der Mutter, Ort, Datum, wann das Schreiben geschrieben wurde, Datum/Zeitraum, was das Kind den Mutterleib verlassen hat, Auftragserteilung: dass das Krankenhaus die Frucht ihres Leibes der Totenbeschau zuführen soll, damit anschließend ein Begräbnis stattfinden kann, Unterschrift der Mutter) die Klinik von der Dokumentationspflicht entbinden und schon wird Ihnen Ihr verstorbenes Kind aus der Gewebebank genommen und einer Totenbeschau zugeführt. Es kann aber auch sein, das Angehörige dafür einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen müssen, etwa wenn Kliniken nicht binnen 14 Tagen in der einen oder anderen Form reagieren. Lieget ein negativer Brief des Arztes/Krankenhauses vor, dann mit diesem Schreiben ebenfalls binnen 14 Tagen einen Rechtssanwalt ihrer Wahl kontaktieren! Einen Rechtsanwalt aufzusuchen muss nicht zwangsläufig Geld kosten, denn manche Rechtsanwälte kann man telefonisch Anrufen und erhält so eine erste Beratung, bei anderen Rechtsanwälten ist das erste Beratungsgespräch in der Kanzlei ev. kostenfrei. Andere Rechtsanwälte verlangen vorher eine überschaubare Summe, die in das Verfahren - sofern eines angestrebt wird - hineinverrechnet werden usw.

Folgende Adressen gelten aus Sicht der Angehörigen als Bestattungsfreundlich im Umgang mit Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben: Wiener AKH, Hanusch Krankenhaus, Goldenes Kreuz, KH Hietzing (ehemals Lainz), KH Göttlicher Heiland, Frauenklinik Semmelweis, St. Josef Krankenhaus, St. Anna, KFJ, SMZ - Ost, Rudolfstiftung, Wilhelminenspital, ...

Mitarbeiter der Feuerhalle Wien Simmering haben bestätigt, das Fehlgeburten aus oben erwähnten Kliniken in der Feuerhalle eintreffen für Ihre Kremierung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes - Verabschiedung in der Halle 3 und Urnenbeisetzung in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof inkl.

Es wird den Angehörigen kein reibungsloser bestattungsfreundlicher Umgang in den oeben erwähnten Kliniken garantiert, aber die Chancen stehen gut, das die Klinik im Auftrag der Angehörigen deren verstorbenes Kind einer Totenbeschau zuführt, was die Grundlage zur Beerdigung ist!

ausserhalb des Mutterleibes befruchtet Eizelle

Das gleiche Bestattungsrecht gilt für außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizellen, die keiner Frau zum austragen refundiert wurden: da sie außerhalb des Mutterleibes starben, kann es sich aus Sicht der Abgehörigen um die kleinste Einheit beerdigungswürdiger Mensch = Leiche handeln!

die Pille danach ist unkompliziert in fast jeder Apotheke und in zahlreichen Beratungsstellen für Schwangere erhältlich. Ausnahme: Pro - life eingestellte Eigentümer

Frau & Kind befinden sind vor oder ev. zu Beginn ihrer Schwangerschaft: Die Pille danach zur Austreibung eines Ungeborenen hat viele Namen. Manche "danach wirkende Pillen" werden gleich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen, andere Pillen werden bei bestehender frühen Schwangerschaft zur Austreibung eines Ungeborenen zur Anwendung gebracht.

Wenn Ärzte der Frau Tabletten zur Austreibung des Kindes geben, raten bestattungsfreundliche Ärzte den Frauen: überlegen Sie sich genau, ob Sie die Einname der Tabletten wollen. Einmal begonnen gibt es kein Zurück. So ferne sich nicht wirklich hoch fiebern, keine Bauchschmerzen haben, nicht über eine normale Monatsblutung hinausgehende stark Blutung haben, bleiben sie bitte zu Hause, bis sie ihr Kind geboren haben, denn nur dann können Sie als Angehörige selbst bestimmen, wie der letzte Weg Ihres verstorbenen Kindes auzusehen hat! Bringen sie die Frucht Ihres Leibes ev. nicht in die Klinik, wenn sie ihr Kind beerdigt wissen wollen, sondern rufen sie einen Bestatter ihrer Wahl, der den Verstorbenen einer Totenbeschau zuführen wird. Denn Klinikintern führen meine Kollegen so kleine Leibesfrüchte dem Klinikmüll zu. Manche Ärzte sagen auch "Ich bin gezwungen, die Frucht ihres Leibes dem Klinikmüll zuzuführen, weil es Klinikintern so die Vorgabe ist, an die ich als Arzt mich halten muss)

im Folgenden reden wir über die Macht des Wortes, und was diese inhaltlich unterschiedliches bedeuten:

Beispiel das Wort Fehlgeburt (bzw. Totgeburt) also im Mutterleib verstorben:

1. So lange keine persönliche Betroffenheit vorliegt, spreche ich von "Laien", unabhängig von ihrer Schul- und Beruflichen Ausbildung. Aus Sicht der "Laien" werden mit dem Begriff "Fehlgeburt" ausnahmslos alle Kinder gemeint die während ihrer Schwangerschaft starben. "Laien" gehen auch davon aus, das es selbstverständlich ist, das im Mutterleib, während der Geburt und kurz danach verstorbene Kinder selbstverständlich einem Begräbnis auf einem Friedhof zugeführt werden. Das es in der Praxis (dank diverser Entscheidungen der Ärzte) überhaupt nicht so ist, wird hinterher u.a. als zusätzlich traumatisierend erlebt.

2. Für Krankengeschichten/ Sozialversicherungsnummern/ Ärzte/ Sozialversicherungsanstalten gibt es keine Kinder, welche während ihrer Geburt, Schwangerschaft und kurz danach starben. "Kurz danach heißt: ohne dass das Kind jemals - versicherungstechnisch gesehen - lebend das Krankenhaus verlassen hat. Ohne dass das Kind zu seinen Lebzeiten seine Geburtsurkunde bzw. Sozialversicherungsnummer bekommen hat." Und trotzdem sind alle Kinder, welche während ihrer Geburt, Schwangerschaft und kurz danach starben mit der Sozialversicherungsnummer und auf den Namen der Mutter registriert! Schwangerschafttest bei einem Arzt oder in einem Labor gemacht? Ultraschallaufnahmen vom ungeborenen Kind bei einem niedergelassen Gyn, Internisten oder praktischen Arzt oder in der Klinik gemacht? Wenn ja, dann hat ihr Kind schon zu seinen Lebzeiten eine Spur in der Krankenakte der Mutter hinterlassen.

Das folgende ist auch so ein Ärztlicher Kunstgriff, der - seelisch betrachtet - nicht allen Betroffenen gerecht wird: Mutter ist jene Frau, die das Kind ausgetragen hat, dabei muss es sich nicht um ihre Eizelle handeln.

3. Aus Sicht der Medizin handelt es sich bei Fehlgeburten und Totgeburten ausschließlich nur um Kinder, die durch die Mutter (wie die Natur es vorgesehen hat) geboren wurden, ohne das es zu einem chirugischen = Medizinischen Eingriff durch einen Arzt kam. Wenn eine Hebamme die Geburt unterstützt hat, wird das aus Sicht der meisten Ärzte nicht als medizinische Unterstützung gewertet.

4. Aus Sicht des Bestattungsrechtes gibt es Leibesfrüchte (im Mutterleib verstorben) und Leichen (ausserhalb des Mutterleibes verstorben). Im Mutterleib verstorben wird unterteilt in Fehl- und Totgeburten:

  • gewichtabhängig in Österreich und Deutschland = unter 500 Gramm = Fehlgeburt, über 500 Gramm ist eine Totgeburt
  • größenabhängig in der Schweiz. Weiterführend Info dazu unter http://schweiz.sternenkind.info/

5. lebend geboren: hat das Herz deines Kind außerhalb des Mutterleibes einmal geschlagen oder einmal seine Nabelschnur außerhalb des Mutterleibes pulsiert (auch wenn die Nabelschnur noch mich dem im Mutterleib befindlichen Mutterkuchen verbunden ist - so wurde dein Kind lebend geboren.

Ärzte verwenden diese Sichtweise eines lebend geborenen Kindes nicht gerne bei Kindern, die auf Grund eines chirugischen Eingriffes den Mutterleib verlassen haben. Selbst wenn das Kind bei einem chirugischen Eingriff lebend den Mutterleib verlassen hat, werden diese Kinder unversorgt (im Nebenraum) zum sterben abgelegt und leider nicht einmal mit Sauerstoff versorgt, in extrem selten Fällen der Mutter zum Willkommen heißen und verabschieden gereicht, obwohl genau diese Gesten kein Geld kosten, und die unvergesslichsten Minuten im Leben von Mutter und Kind sein werden, unabhängig davon ob diese Minuten durch mitfühlende Freunde liebevoll (Baby der Mutter auf den Busen legen, der Mutter Sauerstoff reichen, damit sie ihrem sterbendes Kind aktiv helfen kann) oder ob diese Minuten durch Hebammen, Schwestern, Ärzte, Klinikpersonal rücksichtslos, lieblos gestaltet werden.

In jeder Klinik ist es formal anders geregelt, aber gesetzlich angesagt ist, das vorrangig der anwesende Arzt oder die anwesende Hebamme ein Formblatt auszufüllen hat, das sich "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" nennt.

Nicht mit der Post, sondern mit einem eigenen Transportdienst (und daher für Ärzte, Hebammen kostenfrei) wird dieses ausgefüllte Dokument jenem Standesamt übermittel, was der Klinik Sprengelmäßig zugeteilt ist. Ohne dieses ausgefüllte Formblatt kann/ darf das Standesamt bei einem lebend geborenen Kind keine Geburtsurkunde ausstellen! Das ausgefüllte Formblatt darf nach dzt. Regelung weder gefaxt noch anderwertig per PC vom Krankenhaus zu Standesamt gelangen. Daher werden Eltern gebeten, wenn diese Anzeige dem Standesamt noch nicht vorliegt, am nächsten Tag - meistens um die Mittagszeit - noch einmal zu kommen oder wenigstens beim Standesamt anzurufen, ob inzwischen dieses Formblatt eingetroffen ist.

Anschließend erfolgt in Österreich kostenfrei die Ausstellung der Geburtsurkunde (kostenfreie Zusatzleistung: es kann gleichzeitig am Standesamt um die Ausstellung der Internationalen, das heißt mehrsprachig ausgefertigten Geburtsurkunde angesucht werden). Dazu muss man keine Ausländer sein, sondern nur gleich zu Anfang den Mund aufmachen.

Das nun folgende gilt vermutlich nicht oder nur beschränkt für Kinder, die in Verbindung mit einem medikamentösen und/ oder chirugischen Eingriff den Mutterleib verlassen haben, sicher aber aus Sicht des Arztes für alle Kinder, die tot oder lebend durch die Mutter geboren wurden.

Aus Sicht so mancher Ärzte: wurde ein Kind lebend geboren und starb dieses Kind vor Ausstellung seiner Geburtsurkunde, so ist oder kann dieses Kind auch als tot geboren dem Standesamt gemeldet werden. Dem entsprechend sah ich beim Standesamt eintreffende "Anzeigen eines Todesfalles" mit den Angaben eine lebend geborenen und wenige Minuten später außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kindern.

Hebammen haben (in dem sie dem Arzt in den Rücken gefallen sind und andere Gesetze zu Gunsten der Mutter versuchten in Anwendung zu bringen) die Daten der Geburt und die Daten des außerhalb des Mutterleibes verstorbenen Kindes auf ein und die selbe Anzeige geschrieben - für Standesbeamte ist das zwar eine Zeichensetzung, das hier etwas nicht "in Ordnung" ist - doch ohne das ausgefüllte Formblatt "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt" kann das Standesamt den Angehörigen keine Geburtsurkunde ausstellen, auch wenn dem Standesamt alle Informationen vorliegen!

Seit Herbst 2007 kommt eine weiße Urne mit goldenen Ornamenten bei Sammelkremierungen im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes zur Anwendung.

Gesetzlich geregelt ist den Angaben der Angehörigen, das eine Geburt von einem lebend geborenen Kind erfolgt ist, mehr Glauben zu schenken als den Angaben der Klinik - weil man weiß, das die Sicht eines Arztes sein darf, das für ihn (den Arzt) der neue Patient erst ab jenem Zeitpunkt besteht, nachdem der lebend geborene Erdenbürger nach Ausstellung seiner eigenen Sozialversicherungsnummer als Patient zu einem Arzt (erneut) gekommen ist.

Im Bestattungsrecht wird auf Grund der Dokumentation am Standesamt unterschieden zwischen Fehlgeburt (weil tot geboren und unter 500 Gramm schwer), Totgeburt (weil tot geboren und über 500 Gramm schwer) und weil dem Verstorbenen (ev. post mortem, also rückwirkend) eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, der Verstorbene also - nachgewiesen durch die ausgestellte Geburtsurkunde - lebend geboren wurde.

Beerdigungen von Fehlgeburten: Fehlgeburten werden beim Standesamt schlechter dokumentiert und in Wien (wenn Eltern dem Arzt es gesagt haben) "offiziell im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes = dzt MA 15" in folgender Art und Weise zum Friedhof gebracht. Seit Sept 2007 bringt die Bestattung Wien die Fehlgeburt - welche im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes beerdigt werden sollen - z.B. von der Klinik immer zur Feuerhalle Wien Simmering, welche sich gegenüber vom Wiener Zentralfriedhof/ Tor 2 sich befindet.

Die Adressdaten der Aufnahme (Ort wo die Bestattung Wien die Leibesfrucht zum Transport übernommen hat), die Sozialversicherungsnummer der Mutter, der Vor- und Familienname der Mutter sowie Ort und Datum der Überfuhr inkl Abgabeadressedaten ec. werden erfasst und sind bei Fehlgeburten eingeschränkt, bei Totgeburten und außerhalb des Mutterleibes Verstorbenen vollkommen offen einsehbar, denn die Daten von Toten unterliegen fast keinem Datenschutz!

Seit September 2007 wird in einem großen Feuersarg in der Feuerhalle Wien Simmering die Fehlgeburten gesammelt, wenn eine Kremierung im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes vorgesehen ist.

So lange keine Kremierung stattfand, kann jeder eu - weit zugelassener Bestatter auf die unkremierte Leiche im großen Feuersarg zugreifen.

Totgeburten und außerhalb des Mutterleibes verstorben wurde schon immer in Leichensäcken transportiert. Fehlgeburten werden seit Sept. 2007 in einem Leichensack in der Klinik eingebracht - davor gab es diesbezüglich bei Fehlgeburten keine Vorschriften, sodass es zur Anlieferung von Fehlgeburten in zweckentfremdeten anderen Verpackungsmaterial kam, etwa in Gurkengläsern, Tupperwaredosen ec.

Vor dem Sept. 2007 wurden Fehlgeburten in Lainz (heute KH Hietzing), in der Pathologie des Wiener AKH sowie in der Gerichtspathologie in 1010 Wien, Sensengasse gesammelt sowie von manchen Kliniken, privat Adressen ec. direkt zur Feuerhalle Wien Simmering transportiert.

Im röm. kath. Kirchenkalender ist der 28.12. der Tag der unschuldigen Kinder. Am 28.12.2002 hat der Klinikseelsorger Br. Klaus Schäfer SAC die Aktionen allen Menschen ein Grab gegründet.

Von Deutschland weiß ich - wie es sich in Österreich verhält weiß ich noch nicht (stand 23.8.2011) - auch Krankenhäuser können Kremierungsöfen haben!

Br. Klaus Schäfer SAC hat persönlich erlebt, wie es in vielen Familien geschieht: da Ärzte einem Kind, das während seiner Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starb keinen Raum geben, dagegen sich aussprechen, so eine "Zelle" oder "Gewebe" einem Begräbnis zuzuführen, damit innerhalb von Familien und vor Freunden und Arbeitskollegen sichtbar werden kann, was dieser Frau widerfahren ist - da der Mutter also der Raum genommen und zur Verdrängung geraten wurde, was seelisch krank machend Depressions- , Sucht- & Suizidfördernd ist. Daher schaffen es die Frauen auch nicht, in der Familie darüber zu reden, was sie persönlich erlebt haben mit ihrem während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kind. Ausnahme: Angehörige werden in stiller Zwiesprache entdeckt, etwa weil ein weiteres Familienmitglied den Weg allen Lebens gegangen, also gestorben ist.

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Das letzte Wort hat die Liebe

„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede.
Opfer schweigen aus Scham, doch die österr. Rechtssprechung sagt "Schweigen heißt zustimmen".  Ich befürchte, das Ärzte die Grundsteine legen für unangemessene Trauerreaktionen: Neben dem Tod eines Familienmitgliedes, der gesunden angemessenen Trauer kommt es auch zu Haftungsrelevanten Fragen (etwa in Bezug auf Ärzte, indem diese die Angehörigen nicht fristgerecht, inhaltlich nicht richtig, nicht allumfassend hingeweisen haben auf das den Angehörigen zustehende Bestattungsrecht, z.B. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, z.B. in Bezug auf die Tatsache, das in Bezug auf MA 40 finanzierte Begräbnisse auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b durchgeführt hätte werden können. Außerhalb der Gruppe 35b lautet das Grab als Nutzungsberechtiger dann der Name des Familienangehörigen (meist der Mutter) der vor Ablauf der Mindestruhezeit das Nachnutzungsrecht durch die Friedhofsverwaltung angeboten werden kann - im Gegensatz zu den Begräbnissen in der Gruppe 35b! Nach Ablauf der Mindestruhezeit wird die Oberfläche in der Gruppe 35b geräumt ....
Mag. Elisabeth Widensky schrieb mir 2003 von ihrer persönlich in Wien erlebten Not der Frauen. Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Bedenklich scheint mir seine Sicht zu folgendem Thema: "Die Opferform sei die raffinierteste Form der Rache."
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
Und dann wird verwundert darüber berichtet, das so viele trauernde Angehörige an PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder gar Suizid begehen.
Meine Töchter starben 1976 in OÖ, 1979 in Tirol im Mutterleib. Nicht weil ich das wollte: Sie blieben ohne Begräbnis, weil ich auf falsche Informationen hereingefallen bin! Ergebnis: Meine Tochter landete in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten. 1987 starb in OÖ einer meiner Söhne 2 Monate nach seiner Geburt, mit Begräbnis. In meiner Trauerarbeit gab es dadurch große Unterschiede, weshalb ich mich für andere verstorben Kinder einsetze. Dabei kann schon immer (Wien: MA 40 finanziert) von Zeugung/ Empfängnis weg jedes verstorbene Familienmitglied (auch im Auftrag der Angehörigen!) einem einfachen Begräbnis zugeführt werden!

Kein Einzelfall: Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib", aber auch Hinweise auf die Aktion "Allen Menschen ein Grab".

Rechtsberatung ist nie umsonst, aber ev. frei von Kosten: RA Dr. Gärner begleitete eine Mutter zum Thema Schmerzensgeld wegen ihrer vor der Geburt verstorbenen Tochter und RA Mag. Konlechner unterstützte eine Mutter und ihre fehlgeborenen Kinder bei einem MA 40 finanzierten Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b. Die oben erwähnte Rechtssprechung ist keine neue und gilt auch für mj. verstorbene Kinder und für Kinder welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt ...starben: Da der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat - und er es nicht kann - kommt in Wien die MA 40 dafür auf, indem der Bestatter direkt mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet. Da Fehlgeburten keinen eigenen Namen und keine eigene Sozialversicherungsnummer haben, wird mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter verrechnet, dzt. ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen der Mutter bzw. des Vaters ist. Lediglich in Bezug, ob der Verstorbene ein Erbe hinterläßt, geht das zuständige Sozialamt in Vorkasse und meldet ihre getätigten Ausgaben beim Nachlassgericht an. Sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird der Verstorbene von behördlich angeordneter Seite mit einer Abhandlung beim Nachlassgericht verabschiedet. 

Dr. David Dosa: "Wenn wir sterben, zählt alleine die Wärme, die uns begleitet."

Danken möchte ich allen auf meinen Webseiten veröffentlichten während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern und den dazu gehörenen Angehörigen z.B. im GB, denn alle Dokumentationen helfen mit, damit auf die Ahnen nicht zu vergessen und für die Zukunft: damit zukünftig liebevoller, Respektvoller, würdevoller mit verstorbenen Kindern umgegangen werden kann, z.B. zum Thema Kürretage oder kleine Geburt oder im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", insbesondere wenn Angehörige sich dieses wünschen.  Erfasste Leibesfrüchte/ Leichen können mit Verspätung einem Begräbnis zugeführt werden: Angehörige müssen die Klinik schriftlich entbinden von der Dokumentationspflicht der Gewebeprobe, damit anschließend die Frucht ihres Leibes beerdigt werden kann.

Ein kleiner Trost: Jesus sagte: "Ich vergesse Dich nicht. Sieh her: ich habe Dich eingezeichnet in meine Haende." 

Trauerhilfe: „Mensch oder Müll? - Deponie oder Friedhof? Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Es folgt eine Auswahl der bereits erreichten Verbesserungen, in dem Vorhandenes z.B. der röm. kath. Kirche und des Islam ausgegraben & sichtbar gemacht wurde oder aber echte Veränderungen bereits erreicht wurden: