Vorsorge

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Bestattung zu Lebzeiten mit Würde regeln:

Für alle kommt der Tag des Abschieds. Schon zu Lebzeiten können die wichtigsten Dinge genau geregelt werden - das gilt schon für minderjährige Kinder.

  • Nennen Sie "das Kind" beim Namen. Keine gute Formulierung ist "Mein Geld erhält meine Tochter." Je genauer die Fakten genannt werden, desto klarer sehen Unbeteiligte z.B. der Notar, die Mitarbeiter vom Nachlass- oder Bezirksgericht auf Ihren Nachlass. Beispiel: Das Geld aus der Versicherung (Versicherungsanstalt, Adressse der Versicherungsanstalt und die Versicherungsnummer nennen) überlassen ich meiner Tochter (Vorname & Geburtsdatum nennen) Gesetzliche Vorgabe: und Ihren Nachkommen.
  • Bedenken Sie: die kritische Zeit - das mit Ihrem Eigentum nicht das gemacht wird, was Sie vorgesehen haben - ist jene, in welcher Sie sich nicht mehr in Ihrer Wohnung sich befinden bzw. selbst nicht mehr das Bett verlassen können - also solange Sie leben, aber hilf- als auch wehrlos sind. Das ist jene Zeit, in der mit Ihrem Eigentum/ Nachlass am meisten Schindluder getrieben werden kann. So kann zu Ihren Lebzeiten bereits ihre Wohnung nach Wertgegenständen durchsucht und diese entwendet werden. Hilfreich dagegen ist das rechtzeitige anlegen einer Inventarliste mit Foto und Einkaufsbeleg. Diese Inventarliste hilft nicht nur den rechtmäßigen Erben, sondern auch Ihnen selbst! Anhand der Inventarliste können Sie leichter anschließend Ihr Testament abfassen.
  • Dokumente in einer Mappe verwahren (Auch Fotos & Brief z.B. vom zu vererbenden Haus sind "Dokumente". Als "Dokument" gelten auch z.B. Ultraschallbilder, denn Sie sind in der Regel das erste Dokument eines kürzlich gezeugten/ empfangenen Kindes. Ungeborene Kinder können schon vor Ihrer Entstehung im Testament erwähnt werden! Auch still geborene Kinder zählen! Beispiel: Wer meiner Kinder mich zuerst zum Opa macht, erbt....Wichtig sind auch Unterlagen für offene Gerichtsrelevante Themen, denn es gibt Dinge, die auch Erben noch ausfechten können oder müssen, etwa wenn Ihnen in der Kriegs- und Nachkriegszeit Ihr Haus oder Bilder enteignet wurden.
  • Wer es mag: Rechtzeitig an eine Patientenverfügung denken
  • Ablauf der Trauerfeier gestalten. Hinterfragen Sie, was an alten Traditionen bei Ihnen Anwendung finden soll und was nicht z.B. Wer aller soll zu Ihrer Trauerfeier eingeladen werden? Welche Musik soll gespielt werden? Soll es eine Religiöse Verschiedung werden? Welche Schriftstellen sollen verlesen werden? Wer soll diese vorlesen? Was soll es zum Trauerschmaus geben? Sollen Totenbilder erstellt und Zeitungsanzeigen geschalten werden?
  • Bestattungsart & - Ort fixieren (z.B. ob Urne oder Sarg in Erde), auf welchem Friedhof, in welches Grab, Wahl der Urne und des Sarges, Wahl des Blumenschmuck beim Begräbnis als auch für die Zeit nach dem Begräbnis z.B. während der Mindestruhezeit.
  • Kostenübernahme klären (der Tote hat selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen, auch wenn es sich dabei um ein minderjährig Verstorbenen handelt oder um ein Kind, das während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb) Kann der Verstorbene selbst für ein einfaches Begräbnis wirtschaftlich nicht aufkommen, hat das zuständige Sozialamt die Kosten zu übernehmen. Angehörige haben von Zeugung an für verstorbene Familienmitglieder die Pflicht = das Recht dazu, ein Begräbnis beim Bestatter Ihrer Wahl in Auftrag geben zu können, sollte der Verstorbene noch keine diesbezügliche Bestattungsvorsorge getroffen haben. Der Bestatter verrechnet direkt mit dem Sozialamt ab. Achten Sie auf die freie Wahl ihres Bestatters, denn nicht jeder Bestatter hat die direkte Kostenverechnung mit dem zuständigen Sozialamt in seinem Angebot.
  • Sie wollen Ihr Bestattungsgeld keiner Versicherung bzw. keinem Sparbuch anvertrauen? Recht haben Sie! Die Ausgaben für ein Begräbnis kann beim Bestatter bzw. Friedhofserhalter schon zu Lebzeiten hinterlegt werden. Auch die Ausgaben für einen Grabstein sollten schon zu Lebzeiten in Auftrag geben als auch bezahlen werden! Schmerzhafte Erfahrung: ein 93 jähriger hatte zu seinen Lebzeiten Geld für seinen Grabstein auf ein Sparbuch getan. Für die letzten Lebenstage hatte der gute Mann einen Sachwalter, der es zuerst auch nicht besser wußte. Der Besachwaltete starb - damit hört die Sachwalterschaft auf. Da das Geld zum Todeszeitpunkt noch am Sparbuch und nicht beim Steinmetz sich befand, ist das Grab ohne Grabstein geblieben, worüber der Sachwalter medial sich aufregte, weshalb ich Kenntnis vom Vorgefallenen erhielt. Rechtlich korrekt: der Staat darf zuvor getätigte Sozialausgaben vom Erbe einbehalten.
  • Sinnvoll ist auch, sich Kostenvoranschläge von mehreren Bestattern, Blumenbindern, Friedhofsgärtnern, Steinmetzen ec kommen zu lassen, denn es bestehen große Preis- als auch Leistungsunterschiede! Alles aus einer Hand muss nicht zwangsläufig günstiger oder zuverlässiger sein!
  • Den Nachlass zu Lebzeiten regeln. Dabei geht es nicht nur um die Vermögensweitergabe, sondern auch um die Weitergabe von Inventar.
  • Testament, Er- und Ablebensversicherungen ec. sicher und auffindbar verwahren. Das muss nicht immer in der Wohnung sein! Denken sie auch an jene Zeit, das sie z.B. in der Klinik, Pflegeheim liegen, das Krankenbett nicht mehr verlassen können. Immer daran denken, wer aller einen Schlüssel zu Ihren Wohnung zu Recht oder Unrecht sein Eigen nennt, denn der Überbringer der Versicherungsunterlagen kann sich das Geld überweisen lassen - unabhängig davon, was im Testament steht. Die Erbberechtigten können - wenn eine strafbare Handlung vermutet wird - z.B. zur Polizei oder zum Bezirksgericht gehen!
  • Achten Sie darauf: gesprochene Worte sind Schall und Rauch! Dem entsprechend alles schriftlich abklären bzw. schriftlich und vor Zeugen sich bestätigen lassen! Modern: Bild- & Ton aufnahmen machen.

Gute Freunde, ein Notar oder Rechtsanwalt Ihres Vertrauens hilft Ihnen bei der Aufstellung der Inventarliste, bei der Formulierung des Testamentes, überprüft auf Rechtswirksamkeit, begleiten nach Ihrem Ableben die Umsetzung gerne und zuverlässig. Erwarten Sie sich nicht, das scheinbar oder tatsächlich erbberechtigte Familienmitglieder mit Ihnen Angesichts ihres bevorstehenden Ablebens würdevoll umgehen werden. Gehen Sie mit sich selbst liebe- als auch würdevoll um!

Bestattungsvorsorge

Wüstenrot www.wuestenrot.at: Im Bereich der Ablebens-Vorsorge (mit fixer Ablebenssumme) bieten wir Versicherungsschutz nur für Personen ab 15 Jahren an.

WIENER VEREIN www.wienerverein.at Eine Bestattungsvorsorge für eine schwangere Frau abzuschließen ist natürlich möglich, das ungeborene Kind ist aber nicht mitversichert. Erst nach der Geburt ist es möglich ein Kind zu Versichern.(vorausgesetzt: das Kind wurde lebend geboren und kann eine Geburtsurkunde auf seinen Namen vorweisen)

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