Trauermahl
Trauermahl
Felix Taxinger krone.at schreibt dazu im August 2011:
Für Kinder bestehe eine gesetzliche Verpflichtung zur Tragung der (im Nachlass nicht gedeckten Kosten) des Begräbnisses ihrer Eltern (sofern das Einkommen der erwachsenen Kinder über dem Existenzminimum + allfälliger Alimente ec. liegt! Müssen - gerichtlich angeordnet - Gelder an lebende Familienangehörige gezahlt werden, so haben diese Zahlungen vorrang*)
Fallen nun Begräbniskosten an, die nicht durch Nachlassaktiva gedeckt sind, können Aufwendungen für Traueranzeigen und Beileidsdanksagungen, für einen Kranz und ein Sarggesteck sowie auch für ein einfaches ortsübliches Trauermahl als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden (Vwgh vom 31.05.2011, 2008/15/0009) Auf Grund einer erlassmäßigen Regelung hatte der Fiskus die ertragsteuerliche Absetzbarkeit der Kosten für die Bewirtung von Trauergästen zuvor verneint.
* Einfügung von Gunnhild Fenia