bestattungsfreundlich

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Folgende Adressen gelten als Bestattungsfreundlich im Umgang mit Kindern, welche während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben: Wiener AKH, Hanusch Krankenhaus, Goldenes Kreuz, KH Hietzing (ehemals Lainz), KH Göttlicher Heiland, Frauenklinik Semmelweis, St. Josef Krankenhaus,  St. Anna, KFJ, SMZ - Ost, Rudolfstiftung, Wilhelminenspital, ...

Mit diesem Hinweis wollen wir ausdrücken, das auf die Bestattungswünsche der Angehörigen - wo immer es geht - grundsätzlich gerne eingegangen wird. Das geht u.U. auch so weit, das Klinikangestellte uns anrufen. Ausgesuchte Vorkommnisse wurden/ werden von uns in unter "Sternenkindernotdienst" veröffentlicht.

Still geboren Menschen werden im Bestattungsrecht "Leibesfrucht" genannt und unterliegen in Wien der Bestattungspflicht - Beerdigung auf einem Friedhof inkl. Angehörige haben von Zeugung an das Recht dazu, ihr - von Zeugung weg betrachtet - Familienmitglied einem Begräbnis zuzuführen.

betrifft die Versorgung von still geborenen unter 500 Gramm schweren Verstorbenen im Auftrag der MA 15: seit 6.12.2000 werden diese in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof nahe Tor 3 zeitlich befristetet zur letzten Ruhe gebetet, nachden die Angehörigen auf das Ihnen vorrangig zustehende Bestattungsrecht verzichtet haben.

Die Verwaltung der Feuerhalle Wien Simmering www.krematoriumwien.at als auch die Verwaltung der Wiener Friedhöfe www.friedhoefewien.at  führt seit 1.1.2000 eine dazu gehörende öffentlich nicht - aber durch Angehörige schon - einsehbare Liste. Erfasst werden dabei die Vor- und Familiennamen der Mutter sowie ihre Versicherungsnummer, das Geschlecht/ Gewicht des still geborenen Kindes und entweder die (Fund-)Adresse, z.B. wo das Kind den Mutterleib verlassen hat oder in welcher Pathologie/ Prosektur die Totenbeschau statt fand. 

Aus den Adressen dieser Liste ergibt sich, welche Klinik/Pathologie/Prosektur/ Arzt bestattungsfreundlich agiert, indem der Mediziner/ die Medizinerin:

1. Vor dem med. Eingriff die Angehörigen zum Bestattungsrecht aufklärt (welche Rechte/ Pflichten die Angehörigen ihrem verstorbenen Familienmitglied gegenüber haben.)

2. der Arzt von Zeugung weg jedes Kind um seiner selbst Willen einzeln z.B. in einem Fötensarg aus Karton erfasst und beschriftet, u.a. mit dem Namen/ Daten der Mutter. Fötensärge aus Karton gibt es in 5 Größen, im Auftrag von Ärzten/ Klininen individuell form- als auch bedruckbar bei http://www.kartonfritze.de/Foetensarg.html

3. sollten die Angehörigen dem Arzt/ der Klinik schriftlich mitteilen, das sie ihr Kind beerdigt wissen wollen, aber dazu selbst nicht bei einem Bestatter ihrer Wahl den Bestattungsauftrag geben möchte, hat jeder Mediziner die Möglichkeit, selbst eine Bestattung bei einem Bestatter seiner Wahl "im Auftrag der MA15" in Auftrag zu geben. Beerdigungen "im Auftrag der MA 15 wurden bislang immer über die MA 40 abgerechent, indem der Bestatter der MA 40 die Ausgaben meldet (Direktverrechnung zwischen Bestatter und der MA 40 > http://ma40.sternenkind.info/

4. Damit still geborene Kinder unter 120 mm Scheitel - Steißbein - Länge beerdigt werden können, müssen die Angehörigen die Klinik/ den Arzt von der "Archivierungspflicht"  mit Unterschrift entbinden.

5. Müssen wirtschaftlich arme Angehörige der Sammelkremierung "im Auftrag der MA 15" zustimmen? Antwort: nein! sagt u.a. der unabhängige Verwaltungssenat Wien nach einer im Herbst 2010 stattgefundenen Anhörung. Begräbnisort außerhalb der Gruppe 35b: Auch einfache Begräbnisse, die im Auftrag der Angehörigen stattfinden, kann der Bestatter direkt mit der MA 40 gegen verrechnen > http://ma40.sternenkind.info/

6. außerhalb vom Mutterleib Verstorbene werden im Bestattungsrecht "Leiche" genannt. Leichen unterliegen in Wien der Bestattungspflicht/ Bestattungsrecht und sind von Ihrer Zeugung weg gewichtsunabhängig auszustatten mit einer "Anzeige einer lebend erfolgten Geburt". Diese ist an das Standesamt zu senden entsprechend der Tatsache / Adresse, wo die Eizelle den Mutterleib verlassen hat - und (vermute ich) die künstliche Befruchtung stattfand. Künstlich befruchtete Eizellen, welche keiner Frau zur Austragung refundiert werden, ist vom Arzt die "Anzeige eines Todesfalles" auszufüllen und an das Standesamt zu übermitteln. Wenn der Arzt von der "Archivirungspflicht" der künstlich befruchteten Eizellen entbunden wurde, steht der Zuführung zur Totenbeschau mit einem anschließenden Begräbnis nichts mehr im Wege. Im Auftrag der MA 15 werden außerhalb des Mutterleibes verstorbene Menschen nicht kremiert - sondern bis zu einer Größe von 110 cm in einem 1/2 Erwachsenegrab = Kindergrab in der Gruppe 35b beerdigt.

7. Zwilinge/ Drillinge, ... welche zeitgleich oder zeitnah starben, gelten als eine Schwangerschaft, eine Beerdigung, ein Sarg, ein Grab, und werden - still geboren - zusammen auf die Waage gelegt. Denn über 500 Gramm wird im Auftrag der MA 15 beerdigt, unter 500 Gramm kremiert.

 

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Das letzte Wort hat die Liebe

„Ein Volk wird daran gemessen, wie es seine Toten bestattet“, postulierte Perikles 430 Jahre vor Christus in seiner Trostrede.
Opfer schweigen aus Scham, doch die österr. Rechtssprechung sagt "Schweigen heißt zustimmen".  Ich befürchte, das Ärzte die Grundsteine legen für unangemessene Trauerreaktionen: Neben dem Tod eines Familienmitgliedes, der gesunden angemessenen Trauer kommt es auch zu Haftungsrelevanten Fragen (etwa in Bezug auf Ärzte, indem diese die Angehörigen nicht fristgerecht, inhaltlich nicht richtig, nicht allumfassend hingeweisen haben auf das den Angehörigen zustehende Bestattungsrecht, z.B. bei Kindern, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, z.B. in Bezug auf die Tatsache, das in Bezug auf MA 40 finanzierte Begräbnisse auch Begräbnisse im Auftrag der Angehörigen außerhalb der Gruppe 35b durchgeführt hätte werden können. Außerhalb der Gruppe 35b lautet das Grab als Nutzungsberechtiger dann der Name des Familienangehörigen (meist der Mutter) der vor Ablauf der Mindestruhezeit das Nachnutzungsrecht durch die Friedhofsverwaltung angeboten werden kann - im Gegensatz zu den Begräbnissen in der Gruppe 35b! Nach Ablauf der Mindestruhezeit wird die Oberfläche in der Gruppe 35b geräumt ....
Mag. Elisabeth Widensky schrieb mir 2003 von ihrer persönlich in Wien erlebten Not der Frauen. Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Bedenklich scheint mir seine Sicht zu folgendem Thema: "Die Opferform sei die raffinierteste Form der Rache."
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
Und dann wird verwundert darüber berichtet, das so viele trauernde Angehörige an PTBS posttraumatischen Belastungsstörungen leiden oder gar Suizid begehen.
Meine Töchter starben 1976 in OÖ, 1979 in Tirol im Mutterleib. Nicht weil ich das wollte: Sie blieben ohne Begräbnis, weil ich auf falsche Informationen hereingefallen bin! Ergebnis: Meine Tochter landete in der Müllverbrennungsanlge Linz - Asten. 1987 starb in OÖ einer meiner Söhne 2 Monate nach seiner Geburt, mit Begräbnis. In meiner Trauerarbeit gab es dadurch große Unterschiede, weshalb ich mich für andere verstorben Kinder einsetze. Dabei kann schon immer (Wien: MA 40 finanziert) von Zeugung/ Empfängnis weg jedes verstorbene Familienmitglied (auch im Auftrag der Angehörigen!) einem einfachen Begräbnis zugeführt werden!

Kein Einzelfall: Hier finden Sie Berichte aus Deutschland zum Thema "Schlachtfeld weiblicher Unterleib", aber auch Hinweise auf die Aktion "Allen Menschen ein Grab".

Rechtsberatung ist nie umsonst, aber ev. frei von Kosten: RA Dr. Gärner begleitete eine Mutter zum Thema Schmerzensgeld wegen ihrer vor der Geburt verstorbenen Tochter und RA Mag. Konlechner unterstützte eine Mutter und ihre fehlgeborenen Kinder bei einem MA 40 finanzierten Begräbnis außerhalb der Gruppe 35b. Die oben erwähnte Rechtssprechung ist keine neue und gilt auch für mj. verstorbene Kinder und für Kinder welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt ...starben: Da der Verstorbene selbst für seine Begräbniskosten aufzukommen hat - und er es nicht kann - kommt in Wien die MA 40 dafür auf, indem der Bestatter direkt mit dem zuständigen Sozialamt verrechnet. Da Fehlgeburten keinen eigenen Namen und keine eigene Sozialversicherungsnummer haben, wird mit dem Namen und der Versicherungsnummer der Mutter verrechnet, dzt. ohne Rücksicht darauf, wie hoch das Einkommen der Mutter bzw. des Vaters ist. Lediglich in Bezug, ob der Verstorbene ein Erbe hinterläßt, geht das zuständige Sozialamt in Vorkasse und meldet ihre getätigten Ausgaben beim Nachlassgericht an. Sobald eine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, wird der Verstorbene von behördlich angeordneter Seite mit einer Abhandlung beim Nachlassgericht verabschiedet. 

Dr. David Dosa: "Wenn wir sterben, zählt alleine die Wärme, die uns begleitet."

Danken möchte ich allen auf meinen Webseiten veröffentlichten während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern und den dazu gehörenen Angehörigen z.B. im GB, denn alle Dokumentationen helfen mit, damit auf die Ahnen nicht zu vergessen und für die Zukunft: damit zukünftig liebevoller, Respektvoller, würdevoller mit verstorbenen Kindern umgegangen werden kann, z.B. zum Thema Kürretage oder kleine Geburt oder im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab", insbesondere wenn Angehörige sich dieses wünschen.  Erfasste Leibesfrüchte/ Leichen können mit Verspätung einem Begräbnis zugeführt werden: Angehörige müssen die Klinik schriftlich entbinden von der Dokumentationspflicht der Gewebeprobe, damit anschließend die Frucht ihres Leibes beerdigt werden kann.

Ein kleiner Trost: Jesus sagte: "Ich vergesse Dich nicht. Sieh her: ich habe Dich eingezeichnet in meine Haende." 

Trauerhilfe: „Mensch oder Müll? - Deponie oder Friedhof? Überlegungen zur Bestattungspraxis von Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind.

Es folgt eine Auswahl der bereits erreichten Verbesserungen, in dem Vorhandenes z.B. der röm. kath. Kirche und des Islam ausgegraben & sichtbar gemacht wurde oder aber echte Veränderungen bereits erreicht wurden: