Überblick

Die von mir zusammengestellten Texte enthalten viele rechtliche Informationen. Sie dienen der orientierung, sollen aber nicht so Verstanden werden, das ich Ihnen den (kostenfreien Erst-) Besuch bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Richter ersetzen kann und will, denn Gesetze sind beständig im Wandel - im Fluß. Manchesmal beeinflussen Gesetze als auch menschliche Sichtweisen und Bedürfnisse in ihrem individuellen Situation, über welche ich kein Wissen habe - vielleicht, weil in ihrem Bundesland eine Sache ganz anders betrachtet als auch bewertet wird.

Kluge Menschen haben begriffen: Schaust du heute auf den Fluß und kommst du morgen wieder vorbei, so schaust du morgen auf einen anderen Fluß. Ebenso kann das Glas halb voll als auch zeitgleich halbleer sein, und doch reden beide vom gleichen Glas samt gleichem Inhalt. Manchesmal kommen noch andere Parameter zum tragen, etwa wo man Krankenversichert ist oder ob man selbst versichert oder nur mit jemendem mitversichert ist usw. Somit wird die Rechtssprechung in jeder Situation anders angewendet.

Das kann mit den Mitarbeitern des Standesamtes oder einer anderen Behörde zusammenhängen, aber auch mit der unterschiedlichen Leseweise in den verschiedenen Bundesländern.

Beispiel: Mein eigener Staatbürgerschaftsnachweis wurde in OÖ kostenfrei ganz selbstverständlich nur mit einem Stempel versehen, weil ich durch eine Eheschließung den Wandel meines Familiennamens erlebt habe. Das gleiche wäre in Wien nicht möglich, wurde ich Jahre später in Wien belehrt. In Wien musste in vergleichbarer Situation der Partner "schon immer" sich einen neuen Staatsbürgerschaftsausweis ausstellen lassen. Was dem Staat einen Einkommen bringt, ist dem Staatsbürger seine Ausgabe.

Nachdem ich User möglichweise aus "der ganzen Welt" habe, kann und will ich nur ein grob umrissenes Bild zeichnen und alle mir bekannten Fallen/ Auffälligkeiten erwähnen. Das soll Ihnen einen Hinweis/ Idee darauf geben, wie was rechtlich ev. in Ihrem Land ticken/ laufen/ so Vorschrift sein könnte.

  • Das Stichwort " Personenstandsgesetz" gibt es in vielen Ländern und regelt z.B. den Vor- und Familienname. Es gilt jeweils über das gesamte Staatgebiet.
  • Das Stichwort " Geburtsort" und die damit zusammenhängenden Definitionen gelten auch jeweils für das gesamte Staatgebiet.
  • Die Wortwahl "still geboren" entspricht der bestattungsrechtlich definierten Leibesfrucht und entspricht am ehesten den Wahrnehmungen der Angehörigen und ist zu verstehen als Gegenstück zu "lebend geboren" Doch inhaltlich bergen beide Worte in der Anwendung explosives, denn z.B. wurde nicht jedes Kind still geboren (obwohl es so in den Dokumenten steht) 
  • Die Stichworte "Klinikmüll" & "Müllverbrennungsanlagen" gibt es in jedem Staat, aber die Müllentsorgung ist vielfach in jedem Bundesland anders geregelt und splittet sich auf z.B. in Haushaltsmüll,  Industrieabfälle z.B. Klinikmüll (in D als Ethikmüll) definiert. Wirtschaftliche Überlegungen von Betreibern der Müllverbrennungsanlagen gehen Hand in Hand mit gesundheitlichen Aspekten. Ganz zum Schluß kommen - wenn es "der Staat/ die Kommune" bezahlen soll - die Ethik.
  • Viele Angehörige werden häufig "aus versehen" oder inhaltlich wirklich wider besseren Wissens durch Bestatter; Klinikangestellte ec falsch informiert. So steht Angehörigen es als Rechte/Pflichten zu, ihre verstorbenen Familienmitglieder im eigenen Auftrag zu beerdigen, auch wenn die Angehörigen kein Geld für die Kostenübernahme haben. der Staat muss für ein einfaches Begräbnis wirtschaftlich aufkommen, auch dann, wenn die Angehörigen eine einfache Bestattung in Auftrag gaben - wobei nicht das Billigste gewählt werden muss, sondern nur im unteren ortüblichen Preissegment. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Bestattungsauftrag vergeben ".
  • Stichwort "Meldepflichtige Erkrankungen"
  • Tot-und Fehlgeburten können lebend zur Welt gekommen sein. Auf Grund von gesetzlich definierte Meldepflicht wird gerne den Angehörigen in der Seele weh getan, denn das diese sich wehren, wird nicht erwartet.
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