Kostenübernahme durch KAV

An einem Freitag erreichte mich der "Notruf" durch eine Ärztin -angestellt beim KAV , welche mir nachfolgend per e-mail schrieb:

Von: @wienkav.at

An: office@sternenkind.info Kopie: vaa@volksanw.gv.at

Betreff: Ruslan  X Datum: Mon, 7 Sep 2009 07:44:42 +0200

Sehr geehrte Frau Tegenthoff!

Danke für Ihre E-Mails vom 6.9.2009. Zu unserer Zusage, das Begräbnis von dem still geborenen Kind Ruslan  X für die Mutter Frau  X und ihren Lebensgefährten zu bezahlen und durch Ausstellung eines Totenscheines bzw. Leichenbegleitschein ein Begräbnis zu ermöglichen, ist Folgendes erforderlich:

1. Zur Ausstellung eines Leichenbegleitscheines ersuchen wir Sie ehebaldigst das still geborene Kind an die Pathologie des SMZ-Ost zu bringen. Damit kann der Leichenbegleitschein ausgestellt werden. Die Leiche des still geborenen Kindes selbst kann, sowie bei jedem Verstorbenen, dann durch das beauftragte Bestattungsinstitut an der Pathologie abgeholt werden.

2. Bezahlung des Begräbnisses: Ich ersuche raschest mitzuteilen, welches Institut mit der Organistation des Begräbnisses beauftragt wurde, damit wir bezüglich der Kosten Kontakt aufnehmen können.

3. Bezüglich ihrer vielen Anregungen für den Umgang mit still geborenen Kindern werde ich mir erlauben, mit der MA 40 Kontakt aufzunehmen, da dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des Wiener Krankenanstaltenverbundes fällt.

Mit freundlichen Grüßen

Wiener Krankenanstaltenverbund - Generaldirektion

Leiterin der Stabsstelle Besondere administrative Angelegenheiten und Sofortmaßnahmen .

Thomas-Klestil-Platz 7/1 A-1030 Wien www.wienkav.at

Da der Krankenanstaltenverbund (KAV) ein Zusammenschluss aller Wiener Städtischen Spitäler und des Hanuschkrankenhauses ist, wußte ich von der gemeinsamen Verrechnungsmöglichkeit.

Daher fragte ich im Sinne der Kindesmutter um eine Veränderung des Angebotes an - mit folgendem Ergebnis - geschrieben von einer anderen Ärztin:

Sehr geehrte Frau Tegenthoff!

Selbstverständlich können Sie die Leiche in der Prosektur des Wilhelminenspitals abgeben. Um für die Kindesmutter keine beziehungsweise nur eine äußerst geringe Wartezeit gewährleisten zu können, ersuche ich das still geborene Kind Vormittags in die Prosektur des Wilheminenspitals zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen Wiener Krankenanstaltenverbund - Generaldirektion Stv.Leiterin der Stabsstelle

Besondere administrative Angelegenheiten und Sofortmaßnahmen Thomas-Klestil-Platz 7/1 A-1030 Wien www.wienkav.at

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