Mathias
die Seite sollte auch unter http://mathias.sternenkind.info erreichbar sein.
Wiener Ärzte hatten die zu Matthias schwangere Frau nach OÖ überwiesen, weil ein Herzfehler festgestellt wurde. Man hatte eine OP am ungeborenen Kind versucht, während dessen das ungeborene Kind starb.
Die Schwangere hätte nach Wien fahren und hier in einer Wiener Klinik ihr totes Kind auf die Welt bringen können, doch darauf wiesen die Ärzte in OÖ die Schwangere nicht hin.
Sie gebar im Jahr 2008 ihren im Mutterleib verstorbenen Sohn in OÖ still zur Welt - und erhielt anschließen durch die dort berufstätige Klinikseelsorgerin die Telefonnummer des Verein Sonnenstrahl. Die Mutter rief mich vom Klinikbett aus an - selbst noch am Tropf hängend.
Ihre ersten Worte waren "Sie wollte nicht ohne ihr Kind nach Hause kommen, aber sie habe kein Einkommen."
Später erfuhr ich "Sie sei selbstständig (Onewomanbetrieb), wisse aber noch nicht, wann sie wieder ein Einkommen erziele, dass sie davon auch leben kann geschweigeden die Rechnung für Überführung und Beerdigung ihres Kindes bezahlen könne."
Sie hatte als EU - Bürgerin der neu hinzugekommenen EU - Staaten einen extrem eingeschränkten Zugang zum Österr. Arbeitsmarkt, sodas ein Job im Angestelltenverhältnis realistischer Weise nicht in Aussicht stand.
Ich begleitete die Mutter und den Leichnam ihres Kindes in der Form, wie die Mutter es sich gewünscht hat.
Die Angehörigen hätten vor Ort die Leiche ihres Kindes kremieren lassen können und die Asche in einer Urne versenden lassen können (was der billigere Leichentransport darstellt).
Anschließend wäre die Wiener Friedhofsverwaltung bereit gewesen, diese Urne - kostenfrei für die Angehörigen - mit in das Urnengrab der unter 500 Gramm schweren Kinderleichen in der Babygruppe 35b zu geben, obwohl die Leiche von Matthias über 500 Gramm gehabt hat. Demnach befinden sich nicht nur unter 500 Gramm schwere Kinderleichen im Urnenschacht der Babygruppe 35b.
Der Urnenschacht wird nicht extra geöffnet, aber bei einer der jährlich 4 Sammelbeerdigungen werden eben 2 statt einer Urne zur letzten Ruhe gebettet.
Die Angehörigen von Matthias wollten eine Erdbestattung, wie es - wäre das Kind in Wien still geboren worden - ohnehin vorgesehen ist, denn das sind die Einzelgräber in der Babygruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof.
Die Überführung einer unverbrannten Leiche kann nur stattfinden, wenn der Bestattung ein rechtsverbindlicher Auftrag vorliegt.
Rechtsverbindlich wird ein Auftrag, wenn die Anzahlung nachweisbar gezahlt wurde oder das Geld auf dem Konto des Bestatters eingetroffen ist.
In der Versorgung von Matthias hat die Bestattung Wien auf die Anzahlung umsonst gewartet, und die Leiche auf der Rückfahrt - in Verbindung mit einem bezahlten Auftrag - mitgenommen. Diese Leichenüberführung von Matthias wurde den Angehörigen nicht in Rechnung gestellt.
Matthias wurde beerdigt. Anschließend erledigte die Mutter ihre Wege, indem Sie zuerst zu ihrer Krankenkasse ging, den Tod ihres Kindes dort meldete und abklären ließ, in wie weit ihr noch Mutter - Kind - Pass bezogene Geldleistungen zustehen.
Vielen Müttern steht ab dem Folgetag nach dem Todestag eines still geborenen Kindes kein Geld mehr zu.
Anschließend ging die Mutter zum zuständigen Sozialreferat - mit dem Ergebnis: wir übernehmen keine Begräbniskosten (dabei steht - meines Wissens - in den österr. Sozialgesetzen etwas anderes)
Den Angehörigen steht der Klageweg offen über das zuständige Bezirksgericht. Bei einem lebend geborenen und später verstorbenen Kind ist klar, das wirtschaftlich betrachtet - Vater und Mutter für die Begräbniskosten aufkommen müssen. Zu welchen Teilen kann das Amt für Jugend und Familie ausrechnen, können Eltern sich beim Bezirksgericht im Zuge einer Verhandlung abklären lassen.
Wenn nicht klar ist, wer wen klagt, der ist ausdrücklich dazu eingeladen sich an den Volksanwalt zu wenden, schrieb mir Volksanwalt Kostelka. Die Angehörigen von Matthias wandten sich an den Volksanwalt und mußten in seinem Auftrag noch einen Antrag - ich weiß nicht welchen - ausfüllen und abgeben, was Freitag Vormittag geschah. Noch am selben Tag um ca 14 uhr hatte die Mutter den Anruf erhalten: wir übernehmen die Kosten. 4 Werktage später bestätigte mir gegenüber Herr Laager von der Bestattung Wien: Geld ist eingetroffen.
Dieser Mutter wurde ein einfaches Begräbnis gezahlt, welches sich zusammenstellte aus folgenden&
- einfache Sargwahl (es muss nicht der billigste Sarg genommen werden, aber aus der unteren Preisklasse)
- zuständigen Friedhof (Wien ist anderes: hier können die Angehörigen fast jeden Wiener Friedhof wählen)
- Grab inkl. den gebühren für die Mindestdauer, welche in Wien 10 Jahre beträgt.
- Das Kind Matthias erhielt ein Glaubenszeichen in die Hände, eine Glaubenszeichen auf dem Sarg und ein Glaubenszeichen am Grab bezahlt.
- Statt der Totenkleidung wurde Babykleidung aus Baumwolle zur Anwendung gebracht, was eine Freundin der Kindesmutter finanzierte. Wenn eine solche Fremdfinanzierung nicht ....sind die Ausgaben für eine einfache Totenkleidung mit auf die Rechnung zu geben.
- ebenfalls mit auf der Rechnung stand der Religöse Beistand bei der Verabschiedung (Aussegnung in der Aufbahrungshalle)
- Blumenschmuck (kleiner Kranz oder Bukett am Grab), Blumen auf dem Sarg - wenn gewünscht.
Im Moment (Sommer 2009) läßt der Volksanwalt auf meine Bitte hin klären, ob die Kostenübernahme durch das zuständige Österr. Bundesministerium eine einmalige Angelegenheit war, wenn Angehörige die Beerdigung eines so kleinen verstorbenen Familienmitgliedes in Auftrag geben, obwohl sie selbst für die Beerdigungskosten wirtschaftlich nicht aufkommen können.
Ich persönlich gehe davon aus: gleiches Recht für alle.