Fatima & Makka
Diese Seite sollte auch unter fatima-und-makka.sternenkind.info erreichbar sein.
Müssen wirtschaftlich arme Familien auf das Ihnen zustehende Recht/ Pflicht - die Beerdigung für verstorbene Familienmitglieder in Auftrag geben zu können - verzichten?
Die betroffene unter 500 Gramm schwere Kinderleiche wurde im Sommer 2009 gemäß den Wünschen der Angehörigen beerdigt (und nicht via Sammelkremierung und Sammelbeerdigung, also nicht in der Gruppe 35b im Auftrag der MA 15 zur letzten Ruhe gebettet ). Es geht im genannten Verfahren aus meiner Sicht nicht nur um die Frage der Kostenübernahme für diese Familie, sondern um eine grundsätzliche Umstrukturierung. Kann es wirklich - rechtlich betrachtet - richtig sein, das die MA 40 nur die Kosten zu übernehmen hat, wenn das Begräbnis im Auftrag der MA 15 stattfand?
2007 hatte die aktuell von uns betreute Familie eine verstorbene Tochter (Fatima), welche damals nach islamischen Ritus am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wurde. Die Kosten wurden damals von Spendern übernommen.
2009 wurde dieser Familie eine zweite Tochter (Makka) still geboren (Leichengewicht unter 500 Gramm). Da die Familie über ein Mindesteinkommen verfügt, war die Fragestellung: wer kommt für die Kosten auf?
Im Grab, in welchem die 2007 verstorbene Tochter liegt, liegen Erwachsene einer anderen Familie. Bestattungsrechtlich mußte bei der Friedhofsverwaltung Wien angefragt werden, ob noch eine Kinderleiche in dieses Grab darf. Antwort: Ja, darf.
Im vorliegenden Fall mußte auch der Gebührenzahler der Grabnachnutzungsgebühr damit einverstanden sein, das noch ein Kind mit in dieses Grab kommt. Er war damit einverstanden. Somit wurde auch die 2009 verstorbene Tochter nach islamischen Ritus beerdigt (nicht kremiert) - zeitgleich aber auch in einem eigenen Sarg einem bestehendem Grab (welches einer anderen Familie gehört) "beigelegt".
Ob die MA 40 die Kosten übernehmen muss, wird dzt. zu klären versucht:
MA 40 & 15 Wiener Gesundheitsamt
Bezirksgericht (BG)
Das Bezirksgericht Favoriten berichtet mir gegenüber unter der Geschäftszahl 1NC 25/09g -2 vom 27.11.2009:
Sehr geehrter Frau Tegenthoff!
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass die Kostentragung für das Begräbnis des Kindes von Frau ... ungeklärt ist.
Nach § 19 Wr. SozialhilfeG. besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Übernahme der Kosten eines einfachen Begräbnisses durch den Sozialhilfeträger.
Die Verwaltungsbehörde (Sozialamt) entscheidet, wer Anspruch auf diese Unterstützung hat und welche Bestattungskosten übernommen werden.
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Wiener Bestattungsgesetz
Bundesministerium Gesundheit
Bundesministerium_Gesundheit_BMG-90000_0027-I_B_6_2009_19.08.2009_Gunnhild_Fenia_Tegenthoff.pdf |
Volksanwalt
Tegenthoff_Gunnhild__10.8.2009_VA-W-SOZ_0138-A_1_2009_11.08.2009_Tegenthoff__Gunnhild_Fenia.pdf |
Laut der Justiz - Ombudsstelle vom 10.3.2010 ist über der MA 40 ein unabhängiger Verwaltungssenat als übergeordnete Instanz über Bescheide der MA 40, Muthgasse 64, 1090 Wien zuständig für das Anliegen.
Dem entsprechend haben wir schriftlich eingereicht.
Justiz - Ombudsstelle
Folgende Informationen erhalten Angehörige in der Klinik
Stellungsnahme von Mag.a Sonja Wehsely
Von: Babic Kerstin <kerstin.babic@wien.gv.at>
An: fenia@sternenkind.info
Betreff: Ihr Anliegen; Hof/Bab - 1924/2009
Datum: 2009-11-11 08:07:46
MAGISTRAT DER STADT WIEN
Büro der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales
Wien, 11. November 2009
Hof/Bab - 1924/2009
Frau
Gunnhild Fenia
Per Mail: fenia@sternenkind.info
Sehr geehrte Frau Tegenthoff,
ich habe mich Ihrem Anliegen gewidmet und die zuständige Fachabteilung um Stellungnahme ersucht.
Wie mir berichtet wurde, haben Sie sich mit E-Mail vom 23. Juli 2009 wegen der Erstattung von Begräbniskosten für das Kind der KM A. persönlich an eine Mitarbeiterin der Magistratsabteilung 40 gewandt und wurde Ihre Anfrage mit E-Mail vom 3. August 2009 per Mailadresse office@sternenkind.info beantwortet.
In diesem Schreiben wurde Ihnen erläutert, dass es Eltern frei steht, die Art der Bestattung totgeborener oder frühgeborener Kinder zu bestimmen, die Kosten für die Bestattung im Familiengrab oder in einem eigenem Grab sind von den Eltern zu tragen. Auch wurden Sie informiert, unter welchen Voraussetzungen die Bestattung von frühgeborenen bzw. totgeborenen Kindern vom Magistrat der Stadt Wien, der Bestattung Wien GmbH sowie der Friedhöfe Wien GmbH gemeinsam ohne Kosten für die Angehörigen finanziert und organisiert wird. So übernimmt z.B. der Magistrat der Stadt Wien die Kosten für eine Einzelbestattung totgeborener Kinder und die Friedhöfe Wien GmbH die Kosten für die Pflege des Babygrabfeldes.
Diese Vorgangsweise bei Bestattungen mit Kostenübernahme durch die Stadt Wien wurde der Volksanwaltschaft am 13. August 2009 ebenfalls mitgeteilt.
Da für das Kind Ataeva eine eigene Bestattung von den Eltern, die nicht den geschilderten Vorgaben für eine Kostenübernahme der Stadt Wien entsprach, in Auftrag gegeben wurde, kann keine Erstattung des Aufwandes erfolgen.
Als amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales ist mir eine gerechte Verteilung öffentlicher Mittel sehr wichtig. Finanzielle Zuwendungen aus Sozialhilfemitteln sind daher immer abhängig von bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen, die es zu berücksichtigen gilt. Nur so kann die gesundheitliche und soziale Sicherheit für alle Menschen in Wien auch nachhaltig gewährleistet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Mag.a Sonja Wehsely
Stadträtin für Gesundheit und Soziales
Reaktion von Frau Tegenthoff
Von: Gunnhild Fenia Tegenthoff <fenia@sternenkind.info>
An: Babic Kerstin <kerstin.babic@wien.gv.at>, Mag. Sonja Wehsely <sonja.wehsely@ggs.wien.gv.at>, Volksanwalt-Wien <vaa@volksanw.gv.at>
Betreff: Re: Ihr Anliegen; Hof/Bab - 1924/2009
Datum: 2009-11-11 13:41:40
Sehr geehrte Frau Babic, sehr geehrte Frau Mag. Wehsely, sehr geehrte Mitarbeiter der Volksanwaltschaft,
herzlichen Dank für Ihr E-mail.
demnach wird es als Menschlich/ mütterlich in Ordnung empfunden, das für Kinderleichen unter 500 Gramm nur die Kosten für die Kremierung (und anschließender Beerdigung in der Gruppe 35b), nicht aber für eine Beerdigung (Sarg/Erde) von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen (z.B. in der Gruppe 35b) übernommen werden.
Wird es ein Weihnachtswunder geben?
Der Volksanwalt hat mir in einem Schreiben mitgeteilt, das er mit den Mitarbeitern des Islamischen Friedhofs Kontakt aufgenommen hat, denn vor allem diese Glaubensrichtung trifft der Wiener Kremierungszwang von unter 500 Gramm schweren Kinderleichen sehr.
Familie Ataeva hat nur beide Kinder zusammen beerdigt wissen wollen - und von Ihnen werden diese Eltern als Verbrecher hingestellt. Was hat diese Familie getan? Sie bat - stellvertetend durch mich - zu Beginn der Begräbnisorganisation, ob sie wirklich den Leichnam ihrer Tochter kremieren lassen müssen? I
Ich habe Fristgerecht der MA 40 diese Anfrage weitergeleitet, aber keine Reaktion erhalten! Wer Stumm bleibt, stimmt stillschweigend der Anfrage zu! Die Familien bat um die Übernahme der Kosten, welche eine Beilegung Verursacht!
Somit hat diese Familie den Beleg geschaffen, das Sie wirklich nur ein durchgehend einfaches Begräbnis sich gewünscht haben.
Vollkommen in Ordnung ist es demnach auch für Sie, das dem Wiener Gesundheitsamt 1/2 Erwachsenengräber in der Gruppe 35b angeboten werden, den Angehörigen aber nicht!
Vollkommen in Ordnung ist demnach für Sie, das keine einzige Verwaltung der Wiener Friedhöfe den Angehörigen grundsätzlich ein 1/2 Erwachsenegrab = Kindergrab angeboten bekommen!
Das "billigste" Grab hat die Maße eine Erwachsenen Grabes und beeinhaltet zwangsweise Grabvorsorge für 2 erwachsene Särge:
aus einem E-mail (Beerdigung und nicht kremierung eines unter 500 Gramm schweren Kindes und der KAV hat die Begräbniskosten übernommen, siehe Beerdigung vom Knaben Ruslan sternenkind.info/index.php)
1) das Benützungsrecht an dem Grab des Kindes lautet auf den Namen der Mutter - es handelt sich dabei um ein ganzes Grab (ca 2 m länge und ca 80 cm breite!): ...
2) das Grab ist räumlich für vier Särge Erwachsener geeignet (aber nur für zwei Särge bezahlt), daher ist es tief: 2,70 m.
mit anderen Worten: für sie ist diskriminierendes Verhalten vollkommen in Ordnung. Ebenso ist für Sie in Ordnung, das Angehörige verstorbener Kinder Melkkühe der Nation sind.
Der Tod eines Kindes ist für Sie nicht genug Tragödie, es müssen noch vermeidbare Zusatzverletzungen bestehen bleiben.
Gunnhild Fenia Tegenthoff
eine traurige Mutter von 3 verstorbenen Kindern, wobei 2 meine Kinder grundsätzlich in Österreich keiner Totenbeschau/ keinem Begräbnis zugeführt wurden, weil sie in der 10. bzw 16. Schwangerschaftswoche starben.
weitergeleitet u.a. an MA 40
Wien: 5.12.2009
Sehr geehrter Leser und Leserinnen
es geht um die Übernahme der Begräbniskosten, wenn Angehörige ein einfaches Begräbnis in Auftrag gegeben haben
Siehe Meldung vom BG Favoriten 1Nc 25/09g -2
Inhalt des Schreibens: der Richter Dr. Robert Schrott vertritt (meinem Verständnis nach) die Ansicht, das für ein einfaches Begräbnis auch dann die MA 40 aufzukommen hat, wenn die Angehörigen ein Begräbnis in Auftrag geben! Ob die MA 40 die Kosten übernimmt, hängt von Einkommen z.B. der Mutter ab.
Zur Erinnerung: einen Tag, bevor ich den Notruf im Auftrag von Frau A. abgesendet habe u.a. an Frau Paschinger von MA 40, wurde der Leichnam von der Klinikstation auf die Pathologie gebracht (Kaiser Franz Josef Spital)
Die Mutter wollte den Leichnam ihres Kindes nach islamischen Recht beerdigt wissen, was grundsätzlich die Kremierung von Leichen ausdrücklich ausschließt.
Allerdings lehnen auch viele Christen die Kremierung ihres verstorbenen Kindes ab, weshalb es z.B. beim Kind Ruslan zu Rechtsbruch (Arzt gab der Mutter den Leichnam ihres Kindes mit nach Hause) mehr dazu finden Sie unter folgendem Link
im Wiener Bestattungsrecht steht: Angehörige müssen binnen 5 Tagen ab Ausstellung des Rosa Schein (Zeichen einer durchgeführten Totenbeschauung) die Beerdigung in Auftrag geben bei einem Bestatter ihrer Wahl.
Nicht nur das die MA 40 erst 10 Tage nach dem Absetzen meines Notrufes reagiert hat, war schon zu allen Zeiten es gesetzlich vorgesehen: wenn das Einkommen der Angehörigen gering ist und der Verstorbene keine (wie auch immer geartete Bestattungsvorsorge getroffen hat und/oder andere Gesetze wegen Kostenübernahme nicht zum greifen kommen - dann muss das zuständige Sozialreferat die Kosten für ein einfaches Begräbnis übernehmen - das letzte ist grundsätzlich ein österreichweit gültige Regelung, welche im Einzelfall anders (zu Lasten der Angehörigen) ausgelegt und angewandt wurde. Dazu zählen zahlreiche Begebenheiten seit Dez. 2000 in Verbindung mit der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof.
Ergänzend sei folgende Diskriminierung erwähnt: Angehörigen wird auf keinem der 55 Friedhöfe durch einer der zahlreichen Friedhofsverwaltungen in Wien ein einfaches Kindergrab zur Bestattung ihres verstorbenen Kindes angeboten...
Die Mutter vom Kind Makka bittet hiermit um Klärung, ob Sie wirklich noch persönlich eine Außenstelle der MA 40 aufsuchen soll?
Wenn Ja, bittet Sie um die Mitteilung bezüglich eines Termines in der zuständigen Außenstelle!
MFG Gunnhild Fenia
offene Briefe vom 8.12.2009, 30.12.2009, oder das Verfahren das Kreuz mit dem Kreuz
Ich glaube an die Macht der Liebe und es schmerzt mich, wenn es verletzte Mutterherzen gibt. Verletzt von veränderbaren Zusatzverletzungen - siehe Ware Mensch - oder weil ein geliebtes verstorbenes Kind nicht beerdigt werden durfte, denn den Tod eines geliebten Kindes verkraften zu müssen ist schon schwer genug siehe http://gaestebuch.sternenkind.info.
Auch an anderen Orten wird im Sinne der Aktion "Allen Menschen ein Grab" Gekämpft:
Tirol: Klinikseelsorger Tomy Mullur
Deutschland: Klinikseelsorger Br. Klaus Schäfer SAC ist der Gründer der Aktion "Allen Menschen Ein Grab", denn er weiß aus einer Erfahrung, wie Leidvoll es ist, wenn vorausgegangene Kinder nicht beerdigt werden können. Er hat Geschwister, welche vor seiner Geburt still geboren und nicht beerdigt wurden. Seine Mutter sprach erstmals am Totenbett des Ehemann - dem Vater von Klaus - darüber.
18.3.2010: am gleichen Tag gehen zwei Schreiben rauss:
ein Schreiben des Bestatters geht eingeschrieben mit der Nummer R0871229685AT PLZ: 1016 zur Weiterleitung an das zuständige Gericht. Inhalt: Verdacht auf Koruption und Ungleichbehandlung. Es scheint so, dass manchen Bestattern mehr Rechte zugestanden werden als anderen. oder: weil ein anderer in Wien beheimateter Bestatter einen Fehler gemacht hat, haben 2 Jahre später u.a. sein Unternehmen noch immer darunter zu leiden. ...
Die Mutter der Kinder Fatima und Makka sendet einen Brief (Paketnummer: 1022050100228568 PLZ: 1090) mit z.B. einem Fötensarg als Beilage an die der MA 40 übergeordneten Stelle. ....
Welches Formular die Kindesmutter ausgefüllt hat und die Tatsache, das Ihr Antrag weitergeleitet wurde, können Sie hier nachlesen.
Die Stellungsnahme des Unabhängigen Verwaltungssenat Wien betreffend UVS-SOZ/43/6545/2010 habe ich u.a. auch der Staatsanwaltschaft Wien weitergemeldet mit folgender Reaktion:
interesant ist auch die Reaktion der MA 15
MA_15reaktion_auf_Anfrage_vom_30.11.2010.PDF Wir schrieben an die MA 15 wegen der durch die Betreuung von Miraku Sally persönlich erlebten Tatsache, das ein lebend geborenes Kind nicht als lebend geborenes Kind vom (Hanusch-)spital dem Standesamt gemeldet worden war. Nebenbei wird durch die MA 15 erwähnt, wann die MA 15 zur Totenbeschau aufruft = wie die Rechte der Angehörigen an ihrem verstorbenen Kind rechtlich formuliert sind und verstanden werden.. |
ergänzende Information
am 31.3.2010 berichtet die Krone über ein Gespräch mit Robert Gruber unter dem Titel" Billigere private Entsorger werden zunehmend verdrängt - Trotz Sparappel übernehmen Gemeinden mehr Müllabfuhr" u.a. das in Wien gerade eine Änderungen des Abfallwirtschaftsgesetzes geplant und der "Andienungszwang" erhöht werden soll ....siehe Bild
Die Tatsache des heutigen Zeitungsberichtes nahm ich als Anlasse, folgendes Mail zu schreiben:
Sehr geehrter Herr Robert Gruber vom Verband der österr. Entsorgungsbetriebe http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_%C3%96sterreichischer_Entsorgungsbetriebe (zum mitlesen an den betroffenen Bestatter und an Mitarbeiter der Kronenzeitung, welche das Thema vielleicht interessieren könnte)
heute hat die Kronenzeitung ein Gespräch mit Ihnen abgedruckt zum Thema "Billigere private Entsorger werden zunehmend verdrängt" (siehe Bild) +Ihren Worten nach soll es in Wien zu einer Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes kommen (Ausbau des Andienungszwanges)
Leider ist die Versorgung von Leichen und Leibesfrüchten (=still geborene Kinder) ein Bestandteil des Abfallwirtschaftsgedanken....

