Öffentlichkeitsarbeit
Neben der konkreten Opferunterstützung im Einzelfall zählt die Öffentlichkeitsarbeit zu den wesentlichen Aufgaben des Beratungsteams. Mitglieder des Vereins oder des Vereinsvorstandes können ebenfalls in geeignete öffentlichkeitswirksame Maßnahmen eingebunden sein.
Unsere Öffentlichkeitsarbeit besteht durch den Vereinsvorstand u.a. aus offenen Briefen:
- Aufklärung der Öffentlichkeit über das Angebot der jeweiligen Einrichtung
- Öffentliches Eintreten für grundsätzliche belange von Opfern (Aufklärungs- und Lobbyarbeit).
- Sensibilisierung für die besondere Lebenssituation von Opfern, Insbesondere bei Berufsgruppen und Institutionen, die Kontakt mit Opfern haben.
- Informationsveranstaltungen zu opferspezifischen Themen und Präventionsmassnahmen (z.B. Rechte, wirksame Strategien zum Selbstschutz- und zur Selbstverteidigung)
Im Zentrum unserer Betrachtungs- und Arbeitsweisen steht das verstorbene Kind. Danken möchten wir jenen Angehörigen, deren Kind während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb, dass Sie damit einverstanden waren, das wir über Ihr Schicksal berichten dürfen:
Von großer Bedeutung ist auch die Vernetzungs- und Multiplikatorenarbeit in Arbeitsgemeinschaften. Diese dienen u.a. der Bewußtmachung bestehener Problemsituationen, um daraus Veränderungen ableiten oder Verbesserungen der Lebenssituation anstreben zu können. Es geht auch um eine bessere (Selbst- und Fremd) Verteidigung von Opfern und der Stellung von Opfern bei außergerichtlichen bzw. Gerichtlichen Verfahren. Fragestellung an Berufsgruppen, z.B. jenen Ärzten, welche in der Traumasituation vor Ort sind: Wie kann Vorbeugend gearbeitet werden, das vermeidbare Zusatztraumen vermieden werden.
Der Einsatz für Opfer und für die Recht der Opfer von Straftaten (vermeidbaren Zusatztraumatisierungen) kann u.a. zu massiver Kritik an der Strafverfahrenspraxis von Polizei und Justitz führen und erfordert deshalb die Unabhängigkeit der MitarbeiterInnen und der Opferhilfeeinrichtung von staatlichen Institutionen.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit ist darauf zu achten, dass Opfer nicht für Interessen Dritter funktionalisiert werden, dass sich der Einsatz für Opferrechte nicht gegen Täterrechte richtet und sich durch die Art der Informationsvermittlung in der Bevölkerung nicht eine Verstärkung der Verbrechensfurcht einstellt.
Insbesondere im Kontakt zu den Medien ist darauf zu achten, dass die Anonymität der Klienten gewahrt bleibt und bei der Vermittlung von Kontakten zu Opfern eine intensive Vorbereitung der Opfer als auch der Journalisten vorgeschalten ist. Angeboten wird z.B. dass das Gespräch im Beisein einer Mitarbeiterin der Opferberatungsstelle erfolgt. Andere die Opfer persönlich schützende vorgehensweisen sind: die Opferberatungsstelle bereitet selbst Filme, Berichte vor, welche Medial verbreitet werden dürfen.