Gunnhild Fenia Tegenthoff

Obfrau des Verein Sonnenstrahl und Leiterin von Sternenkind.info.

Gunnhild Fenia Tegenthoff
Tel. 0043 720 503742 (Bitte auf Band sprechen, ich melde mich zurück)

fenia(at)sonnenstrahl.org & fenia(at)sternenkind.info

ÖJC Mitglied (http://de.wikipedia.org/wiki/Journalist )

Hat der Verstorbene eine eigene Sozialversicherungsnummer, dann ist Grundsätzlich aus der Sichtweise der Angehörigen vor, bei und nach einem Begräbnis und in der Grabbetreuung vieles undurchsichtig, nicht nachvollziehbar.

Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, während ihrer Geburt oder kurz danach starben - bevor ihr Kind - versicherungsrechtlich betrachtet: lebend z.B. das Krankenhaus verlassen konnte, erhalten von der Gesellschaft keine Sozialversicherungsnummer zuerkannt. Daher besteht für Ärzte keine Pflicht, den Verstorbenen einzeln um seiner selbst Willen zu erfassen oder den Verstorbenen einer Totenbeschau zuzuführen. Angehörige können den Arzt ihres Vertrauens darum mündlich bzw schriftlich bitten. Im eigenen Interesse alles selbst dokumentieren und oder von Freunden 1:1 dokumentieren lassen.

Vor dem Begräbnis kann ich Ihnen helfen, worauf Sie achten müssen ... ( Sternenkindernotdienst)

Nach dem Begräbnis kann ich versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen ... (Sternenkindersuchdienst, Buch der Namenlosen)

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