Sonnenstrahl
Mütter halten die Hände ihrer Kinder für eine Weile, aber ihre Herzen für Immer.

Herzlich willkommen , lieber Leser, liebe Leserin,
Die neben stehende Grafik ist von einer Mutter, die um ihre in der 6. Schwangerschaftswoche verstorbene Tochter trauert - ebenfalls ohne Verabschiedung auf einem Friedhof, ohne Grab, ohne einen Ort der Trauer im öffentlich sichtbares Raum. Danke, das wir die Grafik verwenden dürfen. Wir versuchen damit Dich und dein Kind zu würdigen. Du und deine Kleine: wir werden unseren Beitrag dazu geben, damit euer Schicksal nicht in Vergessenheit gerät.
Seit Beginn meiner Arbeit im Jahr 2000 stellte ich mir folgende Fragen:
- darf die Liebe einer Mutter zu ihrem im Mutterleib, während der gemeinsam erlebten Geburt und in der Zeit danach verstorbenen Kind hin ungehindert fließen?
- darf die Liebe eines Vaters zu seinem im Mutterleib, während der ev. gemeinsam erlebten Geburt und in der Zeit danach hin ungehindert fließen?
- Darf die Liebe der Großeltern und ev. vorhandenen Geschwisterkinder zum verstorbenen Kind hin ungehindert fließen?
Und: wodurch kommt Liebe zum Ausdruck? Ist Liebe nur ein Gefühl? Oder braucht Liebe einen Raum? Wenn Liebe einen Raum braucht, braucht Liebe dann auch einen unwiderbringlichen Zeitrahmen? Wird es gestattet, die Liebe ausdrücken zu dürfen? Und wo wird es nicht gestattet? Warum ist Liebe auszudrücken nicht überall und selbstverständlich gerne gesehen? Warum nehmen sich unrechtmäßig ungefragt Außenstehende - also nicht zum Familienverband gehörende, nicht zur Mutter & Kind Einheit gehörende Menschen aus persönlichen Gründen oder aus wirtschaftlichen/ wissenschaftlichen Gründen an meinem verstorbenen Kind das Recht heraus, über mich und meinem Umgang mit meinem im Mutterleib, währed der Geburt oder kurz nach der Geburt verstorbenen Kind zu entscheiden? Warum Forschen Ärzte an der Frucht meines Leibes, ohne mich darum zu fragen? Ich hatte vergessen: Ärzte haben mir nur ein paar Zellen, nur ein Gewebe entnommen, was ich als mein Kind betrachte. Warum gaben Ärzte die sterblichen überreste nach erfolgter Forschung als Müll definiert der Verbrennungsanlage? Wer hat den selbstverliebten Ärzten gestattet. mein Kind als Müll/ Abfall zu betrachten? Dr. Stöger soll gesagt haben: und außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizellen, die innerhalb von 10 Jahren keiner Frau zum austragen eingepflanzt werden oder in der Zeit durch Mediziner keiner anderen Verwertung zugeführt werden, müssen per Gesetz anschließend vernichtet (statt wenigstens dann würdig auf einem Friedhof begesetzt) werden. Als ich das gehörte in meiner Seele verarbeitet hatte, schrieb ich ein Mail an beide Pressesprecher von Dr. Stöger, ein Mail an über 42 Presseverteter/ Medienmachende Multiplikatoren in Österreich und ich schrieb über veränderbare Grundbausteine eine komplizierten Trauer, denn meine Erkenntnis ist folgende: Ärzte gestalten durch ihr (Fehl-) Verhalten, ihre geringe Kenntnis über wichtige Begräbnis & Trauerfakten, ihre Geringsschätzung von Kindern, welche wärend ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben keinen geringen Beitrag dafür geben, das bei Angehörigen Posttraumatische Belastungsstörungen entsteht, welche in erhöhten Ausmaß in Selbstauslöschung enden.
Warum lassen Außenstehende mir gegenüber es nicht zu, das ich als Mutter mein Kind liebevoll verabschieden will? Und warum gibt es keine mit meinem Kind mitfühlenden Freunde, die meiner verstorbenes Kind anschießend würdig beerdigt? Und wo überall fließt Liebe? Von Blutsverwandten wird vorausgesetzt, das Liebe zum eigenen Nachwuchs zu fließen hat. Fließt sie deswegen? Und was ist mit mitfühlenden Freunden, jenen Menschen, die nicht zum Familienverband gehören und doch voller Liebe so viel für mich und meiner verstorbenes Kind tun?

- Hier stehe ich im Okt. 2006 am Grab meines 1987 außerhalb des Mutterleibes im Alter von 2 Monaten verstorbenen Sohnes. Meine Erfahrung: einen in der öffentlichkeit zuerkannten Ort für seine Trauer zu haben, macht einen gewaltigen Unterschied in der eigenen Trauerverarbeitung.
Für mich als Mutter war es bis zu meinem eigenen Erlebnis, immer selbstverständlich, das auch Kinder, welche im Mutterleib, während ihrer Geburt oder z.b. noch im Kreissaal oder Operationsraum sterben, das es auch bei diesen Kindern selbstverständlich ist, ihren kleinen Körper respektvoll, liebevoll zu behandeln und selbst verständlich auf einem Friedhof.
Das folgende ist nicht mein Ding, aber wenn Angehörige es sich vorstellen können und es sich wünschen: das Verstorbene in kremierter Form in einer Urne im eigenen Wohnzimmer, am eigenen Grundstück die Urne aufbewahren oder der Urneninhalt zu einem Schmuckstein verarbeitet oder aber ausgestreut über Wiesen, Seen usw. alles okay. Nicht alles davon ist in Wien erlaubt, aber wenn Geld keine Rolle spielt, dann kann die Urne samt Inhalt mit einem eigenen Dienst von A nach B versendet werden (Geht ev. nur von Bestatter zu Bestatter). Auch damit kann ich leben.
Womit ich nicht leben kann, ist die Tatsache, dass das Erlebnis meiner 1976 im Mutterleib verstorben Tochter kein Einzelschicksal ist. Wir befanden uns Ende der 16. Schwangerschaftswoche, als meine Kleine am 16.6.1976 nachmittags - mit medizinischer chirugischer Unterstützung - meinen Mutterleib verließ. War das an und für sich schon tragisch genug, hat meinen Vater und mich niemand aufgeklärt, das wir um das Begräbnis meiner Tochter hätten kämpfen müssen. Mein Vater und auch ich dachten, das mein kleines Mädchen selbstverständlich der Totenbeschau zugeführt wird und wir nur auf den ausgestellten Totenbegleitschein würden warten müssen, um mit Hilfe des Scheines dann das Begräbnis in Auftrag geben zu können. Doch es kam kein Totenbegleitschein (dem Ergebnis einer durchgeführten Totenbeschau).
Im Gegenteilt: Meine Nachforschungen ergaben, das meine Kleine in der Müllverbrennungsanlage Linz - Asten am 28.9.1976 sich von diesem herzlosen, lieblosen Umgang verabschiedet hat. 30 Jahre später hat mein Vater sich bei mir dafür entschuldigt, das er mir unter androhung von Schlägen den Abbruch meiner Schwangerschaft zugemutet hat, das er meiner Mutter geglaubt hat, einer beruflich ausgebildeten dipl. Kinderkrankenschwester, das der Abbruch einer Schwangerschaft vergleichbar ist wie die Entnahme eines entzündeten Blinddarms (aus chirugischer Sicht sicher richtig, doch um ein verstorbenes Kind trauert man anders als wie um einen entnommenen entzündeten Blinddarm). 32 Jahre später entschuldigte sich mein Vater bei mir dafür, das er damals seinem besten Freund, dem Gyn. Dr. F. vertraut hatte, das Frauen den Abbruch ihrer Schwangerschaft problemlos wegstecken. Und das nur Gewebe entnommen wird, aber kein für die Augen sichtbar - fertig ausgebildetes Kind. Fakt ist, ab der 8. Woche nach seiner/ ihrer Zeugung - wenn die Organogenese abgeschlossen ist, dann ist jedes Baby sichtbar und kein Zellhaufen mehr! Selbst die äußeren Genitalien sind fertig ausgebildet, sodas einer Geschlechtsbezogenen Namensnennung - unabhängig vom Arzt - nichts mehr im Wege steht.
Meine 1979 in der 10. SSW im Mutterleib verstorbenen und in der 12. SSW still zu Hause geborenen Tochter, welche problemlos ohne Blut und ohne Schmerzen meinen mütterlichen Leib verließ, habe ich dem Wasser übergeben, indem ich nach ausgiebiger Betrachtung - und tränenreicher Verabschiedung den Knopf der WC - spülung drückte. Damals nahm ich mir vor: wenn ich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen muss, dann beginnt mein Einsatz dafür, das der letze Weg auch für Kinder, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben ein würdevoller Weg, mehr an den Bedürfnissen der Angehörigen ausgerichteter Weg werden soll. Doch zuvor musste ich für mich selbst verschiedenes in Erfahrung bringen, z.B. woran die Verwaltung eines Friedhofes, ein Bestatter oder eben ein Arzt sich orientiert.
Wenn auf meiner Reise ich verbesserungs- oder hinterfragungswürdiges fand, so habe ich das z.B. in offenen Briefen an und ausgesprochen, um so - steter Tropfen höhlt den Stein - wenigstens Problembewußtsein zu schaffen. Im laufe der Jahre kam viele Dinge dazu. Es folgt eine kleine Auswahl: der Sternenkindernotdienst (für die Zeit vor dem Begräbnis), Sternenkindersuchdienst (wenn Angehörige nicht wissen ob und wo ihr Kind beerdigt wurde), Berichte aus deutschen, österr. Bundesländern, denn überall gibt es Grabstellen, wo im gesetzlich geregelten Auftrag des zuständigen Gesundheitsamtes beerdigt wird, doch überall schaut in der Praxis, im Alltag der Umgang mit im Mutterleib, währed der Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern etwas anders aus.
Wurde einem Menschen eine Sozialversicherungsnummer ausgestellt, dann ist im anschließenden Todesfall es für Ärzte selbstverständlich, den Verstorbenen einer Totenbeschau zuzuführen, was die Grundlage für ein daran anschließendes Begräbnis ist.
Aus Sicht der Angehörigen verhält es sich bei Familienmitgliedern, welche vor der Ausstellung ihrer Sozialversicherungsnummer starben, erschreckend anders. Im Mittelpunkt steht für uns jedes Kind, welches während seiner/ ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb - unabhängig von der Faktenlage ob diesem Kind ein Mutter - Kind - Pass ausgestellt wurde oder nicht. Wir sind flexibel, ab wann beerdigungswürdiges Kind: ob von Empfängnis/Zeugung an wie in der röm. kath. Kirche oder ab 120. Tag nach der Empfängnis wie im Isalm oder der evang. Kirche. Wir passen uns auch jener Sicht der Angehörigen an, die für sich selbst sagen, ich schließe mich vollkommen der Sicht der Ärzte an - für mich ist das okay.
Doch dazu muss man zuerst einmal in Erfahrungen bringen, was einzelne - mehrheitlich in Wien praktizierende - Ärzte mir schrieben.
Im Leben eines jeden Menschen gibt Themen, die nicht nur belastend erlebt werden - wie der Tot eines geliebten Menschen - sondern wo es 1000 Umgangsformen gibt.
Es hat wohl irgendetwas mit „erlauben" zu tun.
Freilich, wenn dem Bestatter ein Bestattungsauftrag vorliegt, aber der Verstorbene noch keiner Totenbeschau zugeführt wurde, so kümmert sich ein einfühlsamer Bestatter auch darum.
Geburt ist laut unserer Definition jeder Vorgang, dem zu Folge das Kind den Mutterleib verläßt, unabhängig davon, ob dieses Kind durch die Mutter oder mit medizinischer Unterstützung den Mutterleib verlassen hat. Auch unabhängig davon, wie lange die Schwangerschaft gedauert hat.
Das Wiener Gesundheitsamt kennt auch eine Ethikkommission & eine Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige MigrantInnen. Ein Gewebesicherheitsgesetz und Zellen und Gewebe in Form ihres während seiner Schwangerschaft verstorbenen Kindes Kliniken müssen dem Patienten (der Schwangeren) entnommens Gewebe dokumetiren. Formlos kann die Mutter unter Angabe ihrer Sozialversicherungsnummer und ihres namens den für ihr totes Kind zuständigen Arzt/ Klinik von der Dokumentaionspflicht entbinden, damit Angehörige ihr während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kiund beerdigen können.
Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Verstorbene Kinder sowie Angehörige haben Ihnen zustehende Rechte, die ihnen helfen sollen, ihr Familienmitglied zu würdigen. Wir vertreten die Ansicht, das Ärzte nicht vorrangig bestimmen dürfen, was beerdigungswürdig ist und was nicht, denn das zu entscheiden steht aus unserer Sicht den Angehörigen vorrangig zu, ihr verstorbenes Familienmitglied würdig willkommen zu heißen und respektvoll, selbstbestimmt auf einem Friedhof zu verabschieden bzw. zu begraben.
Mensch von Zeugung/ Empfängnis an: im Sinne der röm. kath. Kirche und/ oder der Aktion allen Menschen ein Grab sollte es eine Beerdigung von allen Kindern geben, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, unabhängig davon, ob die Angehörigen dem zustimmt oder nicht, denn von Zeugung/ Empfängnis an ist aus unserer Sicht jede Seele um seiner Selbst wertvoll.
Stellvertretend für viele Ärzte verweise ich auf die Sicht von DDr. Fiala (was soll die Definition "Kind" in Verbindung mit einem Schwangerschaftsabbruch? Wir Ärzte entnehmen doch nur Gewebe oder Zellen!
Ein willkommen geheißenes Kind gibt es - u.a. laut DDr. Fiala doch erst ab jenem Zeitpunkt, da dieses Kind zu seinen Lebzeiten seine Geburtsurkunde und daran anschließend seine / ihre eigene Sozialversicherungsnummer erhalten hat. Und: Bei ihm fallen keine beerdigungswürdigen Familienmitglieder an, daher wollte er von uns keinen Fötensarg aus Karton für sein Museum als Geschenk erhalten. ....
Dr. Ruzicka vom Wiener Gesundheitsamt: Nach meiner Ansicht sind (med. Eingriffe wie z.B. eine) Abtreibungen als aktive Eingriffe nicht einer (von der Natur gewollten) Fehl- oder Totgeburt gleichzusetzen, die ja spontane Ereignisse sind. Daher sollte sich bei abgetriebenen Föten über 120mm Scheitel-Steißlängen auch keine Beschaupflicht ergeben.
Das Folgende wurde mit Zustimmung der Angehörigen veröffentlicht: Den Ansagen von Medizinern stelle ich die Rechte und Sichtweisen aus Sicht der Angehörigen gegenüber, z.B. was Rechtsanwalt Mag. Konlechner erfolgreich für eine Mutter und ihrem Wunsch - u.a. ihre Fehlgeburten nicht kremieren zu müssen - ausformuliert und an den unabhängigen Verwaltungsgerichtshof Wien gesendet hat z.B. über das vorrangige Recht der Angehörigen, das Sie selbst ein einfaches Begräbnis auf Kosten des zuständigen Sozialamtes anregen und selbst gestalten dürfen. Dann wird ihr verstorbenes Kind außerhalb der Gruppe 35b beerdigt und es kann den Angehörigen vor Ablauf der Mindestruhezeit ein Nachnutzungsrecht angeboten werden durch die für das Grab zuständige Friedhofsverwaltung! In Wien gibt es folgende Friedhofsverwaltungen: islam, evangelisch, jüdisch, auf dem Kahlenberg (19. Bezirk Wien), in Penzing (14. Bezirk, Wien), in Nußdorf (19. Bezirk), am Anatomischen Friedhof, in Matzleinsdorf und die ehemalige MA 43.
Das Wort Fehlgeburt wird unterschiedlich wahrgenommen:
1. Aus Sicht der Laien werden mit dem Begriff "Fehlgeburt" ausnahmslos alle Kinder gemeint, die während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, ohne dass das Kind jemals - versicherungstechnisch gesehen - lebend das Krankenhaus verlassen hat. Ohne dass das Kind zu seinen Lebzeiten seine Geburtsurkunde bzw. Sozialversicherungsnummer bekommen hat.
2. Aus Sicht der Medizin handelt es sich bei Fehlgeburten um Kinder, die durch die Mutter geboren wurden, ohne das es zu einem chirugischen = Medizinischen Eingriff durch einen Arzt kam.
<cite></cite>3. Aus Sicht des Bestattungsrechtes gibt es Leibesfrüchte (im Mutterleib verstorben) und Leichen (ausserhalb des Mutterleibes verstorben). Die Kleinste beerdigungswürdige Leiche ist eine außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizelle, die einer Frau zum austragen nicht refundiert wurde ...
Aus Gründen der unterschiedlichen Dokumentation am Standesamt werden in Österreich Gewichtabhängig Leibesfrüchte unterteilt in unter 500 Gramm (Fehlgeburt) und über 500 Gramm (Totgeburt), unabhängig ob das Kind durch die Mutter geboren wurde oder das Kind in Verbindung mit einem medizinischen ( chirugischen oder medikamentösen) Eingriff den Mutterleib verlassen hat.
Die Unterscheidung zwischen Fehl- & Totgeburt bzw. lebend geboren hat weitreichende Unterschiede - z.B. bei Begräbnissen.
Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes werden Fehlgeburten kremiert. Mit der Kremierung hat das Planungsteam sich an der röm. kath. Kirche orientiert, welche für Mutter und Kind auch je einen Segen vor und nach der Geburt sowie Gedenkgottesdienste im Oktober bzw. lt röm. kath Kirchenkalender, dem 28.12. Tag der unschuldigen Kinder kennt. Leider war nur der röm. kath. Monsignore Mag. Wagner/Luegerkirche Bestandteil des Planungsteam zur Gruppe 35b. Mir fehlen Berichte darüber, das auch Seelsorger anderer Kirchen- und Glaubensgemeinschaften damals eingeladen wurden.
Durch die Bestattung Wien beerdigt kann die Verabschiedung und der Termin des Begräbnisses auf www.bestattungwien.at abgerufen werden.
Begräbnistermin und Ort kann mit Namen des Verstorbenen auf www.friedhoefewien.at online abgerufen werden.
Die meisten Schwangerschaften werden vor dem 6. Schwangerschaftsmonat durch medizinische Eingriffe beendet. Ursache kann sein eine Bauchhöhlenschwangerschaft z.B. via Kaiserschnitt, also durch die geöffnete Bauchdecke, via Curretage oder dem Abbruch einer Schwangerschaft aus 1000 unterschiedlichen Gründen.
Wenn ihr Kind auf Grund eines med. Eingriffes tot den Mutterleib verlassen hat, handelt es sich aus unserer Sicht um Leibesfrüchte. Weil unter 500 Gramm schwer sind es laut Wiener Bestattungsrecht Fehlgeburten. Frauen, die den Abbruch einer Schwangerschaft hinter sich haben, können der Familien, Freunden Bekannten sagen, das sie ein Fehlgeburt hatten.
Laut Wiener Bestattungsrecht sind Fehlgeburten alle still = totgeborenen Kinder unter 500 Gramm, unabhängig von der Begründung, warum sie den Mutterleib haben verlassen müssen.
Von der Feuerhalle Wien Simmering www.krematoriumwien.at habe ich folgende Zahlen für Begräbnisse von Fehlgeburten im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes: 2001: 166 Fehlgeburten, 2002: 229 Fehlgeburten, 2003: 214 Fehlgeburten, 2004: 189 Fehlgeburten, 2005: 245 Fehlgeburten, 2006: 205 Fehlgeburten, 2007: 96 Fehlgeburten, 2008: 236 Fehlgeburten, 2009: 215 Fehlgeburten, 2010: 237 Fehlgeburten, 2011: 128 Fehlgeburten.
Was denken Sie: werden alle anderen in Wien anfallenden Fehlgeburten im Auftrag der Angehörigen beerdigt? Ich denke nicht. Im Gegenteil: ich befürchte, das Mediziner am Schwangerschaftsabbruch selbst als auch an der Vermarktung von Fehl- und Totgeburten verdienen (statt diese respektvoll einem Begräbnis zuzuführen) - oder warum werden so wenig Fehlgeburten beerdigt?
übrigens: Fehlgeburten werden mit dem Namen der Mutter und ihrer Sozialversicherungsnummer dokumentiert, berichtet Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering.
Mit genau dieser Registration wird mit der MA40 jedes einzelne Begräbnis einer Fehlgeburt verrechnet - unabhängig davon, ob das Begräbnis im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes angeregt wurde, denn der Verstorbene hat selbst die Kosten für ein einfaches Begräbnis zu bezahlen.
Beide Auftragsgeber (Angehörige als auch die MA 15) können eine (Wien: MA 40) fremd finanzierte Beerdigung anregen, also z.B. eine Beerdigung auf Kosten des für den Verstorbenen zuständigen Sozialamtes, denn der Verstorbene ist gesetzlich dazu verpflichtet, selbst für sein Begräbnis wirtschaftlich aufzukommen. Diese Rechtssprechung gilt auch für minderjährig Verstorbene als auch für Kinder, welche wärend ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach - im oder außerhalb des Mutterleibes - starben - bestätigte 2010 der unabhängige Verwaltungsgerichtshof Wien.

- Bild oben: ausdruckbarer Flyer zum Thema Mensch von Empfängnis an: "Tod zu Beginn Ihrer Schwangerschaft - operativer Eingriff oder kleine Geburt" Dabei geht es nicht nur um den geburtsbezogenen Blickwinkel, sondern auch um den (Bestattungs-) rechtlichen Umgang mit der Leibesfrucht, wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht genannt werden.
Es folgen Links, die Ihnen vielleicht auch wichtig sein könnten, etwa um an Info von anderen Eltern zu kommen, deren Kind gestorben ist: http://verwaist.beepworld.de/hps-von-verwaisten.htm
Märchen von der Traurigkeit
http://verwaist.beepworld.de/maerchen-von-der-tra.htm
Mit Kindern auf den Friedhof gehen
http://verwaist.beepworld.de/mit-kindern-auf-den-.htm
u.a. Bücher über unsere Webseiten bei Amazon bestellt wird unsere Arbeit unterstützt: http://verwaist.beepworld.de/literaturtips.htm
Rundschreiben vom 20.1.2003: der in Karlsruhe, D, tätige röm. kath. Klinikseelsoger Klaus Schäfer SAC gibt bekannt, das er am Tag der unschuldigen Kinder (röm. kath. Kirchenkalender: 28.12.) die Aktion "Allen Menschen ein Grab" gegründet hat, denn auch in Deutschland ist der weibliche Unterleib ein Kriegsgebiet und zahlreiche Leibesfrüchte sind in Müllverbrennungsanlagen, die Asche von dort als Füllmaterial in Lärmschutzwänden und Aspalt gelandet.
Wien, 2003 gibt Mag. Elisabeth Widensky Ihre Sichtweise & - erlebniss bekannt. Auf Grund ihrer persönlichen Erlebnisse hat sie zwischen 1995 - 2004 die SHG Regenbogen Wien geleitet. Zudem war sie Bestandteil der Planungsgruppe, dem zufolge die Gruppe 35b in heutiger Form für Begräbnisse von Kindern bis zu 110 cm Körpergröße im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes entstand, denn in 1/2 Erwachsenengräber = in ein Kindergrab kann ein Sarg mit max. 120 cm länge. Daher befindet sich das Logo des Verein Regenbogen auf dem Granitstein des Urnenschachtes von im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes kremierten Fehlgeburten in der Gruppe 35b.
2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.
"weinen ist gesund " http://verwaist.beepworld.de/weinen-ist-gesund.htm
über Müttersterblichkeit: http://verwaist.beepworld.de/muettersterblichkeit.htm
sterbende Großeltern dem Enkelkind erklärt
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/sterbende-groseltern.htm
Büchertipps zum Thema Unfallopfer und Angehörige
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/unfall.htm
Büchertipps: sterbende Kinder begleiten
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/sterbende-kinder.htm
Büchertipps, wenn der Partner gestorben ist:
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/verwaiste-partner.htm
Büchertipps für Töchter, wenn die Mutter gestorben ist
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/tochter-muttertrauer.htm
Büchertipps Trauer, wenn Worte fehlen
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/trauer-wenn-worte-fe.htm
Angst vor Veränderung = Caniophobie
Büchertipps laut Todesursache:
http://verwaist.beepworld.de/todesursache.htm
Ohne Kenntnis der Angehörigen und ohne Einverständniserklärung durch Angehörigen von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern forschen Ärzte:
http://verwaist.beepworld.de/forschung-an-toten-k.htm
über den Umgang mit Hinterbliebenen: was Ärzte, Klinikangestellt Freunde ec sagen dürfen und was nicht: http://verwaist.beepworld.de/umgang-mit-a-opfer.htm
Nur wer die Fehler der Vergangenheit begreift und versteht,
kann für die Zukunft etwas positiv verändern.
mit dem Projekt A - Z haben wir ein Dach der (Nächsten-) Liebe aufgebaut, denn seit Gründung unseres Vereines im Herbst 2000 erhalten wir immer wieder Anfragen nach der Suche auf eine Selbsthilfegruppe z.B. ohne nähere Angaben zum gesuchten (Krankheits-) Thema. Im weiteren Emailverkehr kam heraus, das zu anderen Themen bei uns um Selbsthilfegruppen angefragt wurden, die nichts mit uns zu tun haben. Daher begannen wir - ganz im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe - mit A - Z, wo mittlerweile zu ca 1400 Themen Selbsthilfegruppen angeführt sind - nach z.B. Krankheitsthema, teilweise nicht nur deutschsprachig, bei seltenen Themen muss man froh sein, das es grundsätzlich internetweit wenigstens eine Selbsthilfegruppe gibt. Ergänzt wurde unser Informationsangebot mit Büchertipps, welcher der User über von uns betreute Webseiten z.B. bei Amazon bestellen kann.
Nicht nur Advent und Weihnachten ist ein Fest für Kinder und läßt sich liebevoll gestalten mit Räucherwerk & Geschenken, Musik von Rolf Zuckowski, ...
