Sternenkind.info

Mütter halten die Hände ihrer Kinder für eine Weile, aber ihre Herzen für Immer.

Herzlich willkommen, lieber Leser, liebe Leserin,

während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kinder im Klinikmüll, im Etikmüll, verbrannt in Müllverbrennungsanlagen, die Asche verkauft und verarbeitet im Strassenbelag und Lärmschutzwänden - ist bis heute keine Seltenheit. 2003 war das medial als "Schlachtfeld weiblicher Unterleib" Thema.

Die neben stehende Grafik ist von einer Mutter, die um ihre in der 6. Schwangerschaftswoche verstorbene Tochter trauert - ebenfalls ohne Verabschiedung auf einem Friedhof, ohne Grab, ohne einen Ort der Trauer im öffentlich sichtbaren Raum. Danke, das wir die Grafik verwenden dürfen. Wir werden unseren Beitrag dazu geben, damit euer Schicksal nicht in Vergessenheit gerät. Der letzte Weg meiner eigenen am 16.6.1976 verstorbenen Tochter Barbara endete am 28.9.1976 in der Müllverbrennungsanlage Linz - Asten, weil ich vor dem med. Eingriff nicht die Info bekam, wie ich mich verhalten muss, damit mein Kind beerdigt wird. Angehörige von während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern sagen "von Empfängnis an Kind" - Ärzte reden vom "Kind" erst, nachdem das neue Leben lebend geboren wurde und eine Sozialversicherungsnummer erhalten hat. Und: Ärzte haben das Gefühl, das sie für die Aufklärung zu dem den Angehörigen zustehenden Bestattungsrecht nicht zuständig sind.

Persönlich kann ich mir sehr gut vorstellen, das Kinder - die während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach sterben - in Karten, der Aura ec. gefunden & dort etwa durch die Anwendung von Aura Spray beeinflusst werden können, da jede begonnene Schwangerschaft im Blutbild der Schwangeren zu sehen ist.

Das Thema "während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenes Kind" ist sehr vielschichtig, beginnend bei der Frage gemäß Ordnungen der Liebe: hat die Schwangere ihr Kind angenommen, geliebt, sich selbst von Empfängnis an in der Mutterrolle gewürdigt/ wertgeschätzt/ geliebt und ihr Kind ab Empfängnis um seiner selbst Willen gewürdigt/ wertgeschätzt geliebt.
Das Projekt BUBU beschäftigt sich mit der Frage operativer Eingriff oder kleine Geburt? Kleine Geburten können durch Hebammen begleitet werden.
Wie hat/wird das während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind den Mutterleib verlassen: gewaltsam, z.B. dank eines med. Eingriffes (ein der Frau gehörendes Gewebe) oder der Natur folgenden (Auflösung inkl.). Der Natur folgend heißt, das dieses Kind als "kleine Geburt" zur Welt kam - dazu gibt es einen Film/ DVD .
Nur diese natürlich geborenen Kinder sind der Medizin/ Gesellschaft als Fehl- & Totgeburt bzw. als Lebend geboren bekannt.
Erfasst, gewogen, beerdigt werden kann bei einem während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kind alles zum Kind gehörende, also auch seine Nabelschnur, sein Mutterkuchen, das aufgefangene Fruchtwasser, die Fruchthülle ec.
Wenn die Schwangere vor dem med. Eingriff dem behandelnden Arzt sagt (und ein genügend großes wasserdichtes oder mit genügend Gaze gefülltes Gefäß/Fötensarg mit Schraubverschluß mitbringt zur Operation, beschriftet mit dem Namen und der Sozialversicherungsnummer der Schwangeren) nur dann erfasst der behandelde Arzt das der schwangeren Frau entnommene Gewebe, das heißt: nur dann kann ein Begräbnis von diesem während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindes stattfinden.

Auch IVF /ICSI gezeugte Kinder, die keiner Frau zum austragen refundiert werden, können im Auftrag der Mutter einem Begräbnis zugeführt werden - das zuständige Gesundheitsamt hat den gesetzlichen Auftrag, nach 10 Jahren zu vernichten (statt die nicht refundierten unbefruchteten & befruchteten Einzellen einem Begräbnis zuzuführen!)
Wichtig für Dokumente & Grab: Tag des med. Eingriff ist der Geburtstag Ihres Kindes! Sobald die Schwangere einem med. Eingriff zustimmt, dem zu Folge ihr Kind den Mutterleib verlassen wird, geht die Patientin das Risiko auf das Asherman-Syndrom, auch als Fritsch-Syndrom oder Fritsch-Asherman-Syndrom ein. Das hat Einfluss auf die zukünftige Sexualität und eine ev. gewünschte Folgeschwangerschaft.
"Der Mensch entwickelt sich nicht zum Menschen, sondern als Mensch. Er wird nicht Mensch, sondern ist Mensch. In jeder Phase seiner Entwicklung, von der Befruchtung an." Prof. Dr. med Erich Blechschmidt, Embryologe. 
besonders berührende Seelsorge.sternenkind.info: Um daran teilzunehmen, müssen Schwangere kein Mitglied der röm. kath. Kirche sein: Gestalten Sie gemeinsam mit ihrem toten Kind die Zeit, z.B. mit dem Muttersegen vor der Geburt.

Mit dem Bild des Verstorbenen eine Torte gestalten: www.tortenbild.eu , http://droops.de/: Stimmen sie bei einem Totenmahl ihre Angehörigen, liebe Freunde, Nachbarn ein auf das bevor stehende Begräbnis.

  • Lassen Sie sich Zeit!
  • Auf keinen Fall im Schock der Diagnose handeln!
  • Auf keinen Fall, „diese schmerzliche Angelegenheit“ hinter sich bringen wollen.
  • Auf keinen Fall Kopf-runter-und-durch.

Konflikte stellen den Normalfall im Leben dar, doch tausende Lösungen und Lösungsansätze gibt es für jeden Einzelnen von uns. Zudem Teil hängt es damit zusammen, weil Menschen verschieden sind und unterschiedliche Bedürfnisse, Ziele und Interessen haben. Da der Umgang mit Konflikten viele Menschen überfordert, ist der Bedarf für Rat und Unterstützung und zugleich der Markt für Ratgeber in Form von Seelsorger, Therapeuten & Lebensberater ec., Selbsthilfegruppen, Literatur von A - Z, z.B. Der Wunderapostel. Ein Einweihungsroman über Glaubens- & Sprach- bzw. Landesgrenzen überwindend groß, siehe auch der Film "der Wunderapostel", "Die Möve Jonathan",

Wie beantworte ich ihre Fragen inhaltlich richtig? Ärzte waren auf dem Gyn. und der Universität. Daher verwenden Sie Worte, eine Art zu Reden und Denkmuster welche nicht allen Menschen im deren Alltag zugänglich sind. Auch ich war auf keiner Uni und habe daher die Sprechart/Denkmuster eines Gymnasium dort nicht erlernt, aber berufsbedingt, weil ich über 27 Jahre lang mit Ärzten zusammengearbeitet habe.
Ich betreue ein Thema, das quer durch alle Gesellschaftschichten jeden betreffen kann, denn im Mittelpunkt unserer Arbeit steht jenes/ jedes während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbene Kind und das dazu gehörende individuelle Umfeld dazu ...

Weltweit ist in der "zivilisierten" Welt für die Medizin der neugeborene Patient um seiner selbst Willen erst existent, wenn er eine tagelanges Prozedere überlebt hat: etwa das Ausstellen der Anzeige einer lebend erfolgten Geburt, die Übermittlung der Anzeige an das - laut Geburtsort - zuständige Standesamt. Darauf hin wird die Geburtsurkunde erstellt und das Standesamt macht anschließend Meldung an die zuständige Sozialversicherung. Die Sozialversicherung ihrerseits erstellt die Sozialversicherungsnummer , wobei es länderspezifisch feine  - aber wichtige Unterschiede gibt, siehe z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherungsnummer
Was wiederum überall gleich ist: die Sozialversicherung verständigt die für das Kind zuständigen Eltern von der neuen Sozialversicherungsnummer ihres Kindes. und erst daran anschließend erlebt das lebend geborene Kind erstmals eine Krankenakte auf seinen Namen und wird im Todesfall beerdigt = unterliegt - nahezu weltweit - der Bestattungspflicht, erlebt die Meldung an das Nachlassgericht, demzu Folge eine Notar sich an die Angehörigen wendet, um den Nachlass zu regeln. Erst daran anschließend ist der Menschen - rechtlich betrachtet - verabschiedet.

Im Gegensatz zum Kind, welches während seiner Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb:
Die Medizin unterscheidet z.B. auf Grund der Faktenlage, ob dieses Kind durch die Mutter "natürlich" geboren wurde, das es im Todesfall mit allem zum Kind gehörenden gewogen und entweder als Fehlgeburt definiert wird, weil unter 500 Gramm schwer oder als Totgeburt definiert wird weil über 500 Gramm schwer. In manchen Ländern wie z.B. der Schweiz gilt die Länge eines natürlich still geborenen Kindes als mass.

Die meisten während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kinder kommen in "zivilisierten" Ländern dank eines med. Eingriffes zur Welt. Daher werden diese durch die Medizin vielfach nicht als Fehl- und Totgeburt, sondern als ein der Frau gehörendes Gewebe definiert und dem entsprechend leider keinem Begräbnis zugeführt.
Was die betroffenen Frauen stört, ist nicht nur die lieblose Sprache der Medizin, sondern auch die Tatsache: Ärzte verweisen vor dem med. Eingriff noch immer viel zu wenig auf die Tatsache hin, das die Schwangere vor dem med. Eingriff sagen muss, das sie nach dem med. Eingriff das ihr entnommene Gewebe (in Form ihres während der gemeinsam erlebten Schwangerschaft verstorbenes Kindes...) haben bzw. anschließend beerdigt wissen will.

Für Angehörige, die während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach den Hinweis erhalten, das ihr Ungeborenes an dieser oder jener Erkrankung/ Trisomie ec konfrontiert sein wird, haben wir von A - Z Webseiten von Selbstbetroffenen, Selbsthilfegruppen und Büchertipps dokumentiert. Zudem raten wir allen, bevor Sie sich für den Abbruch ihrer Schwangerschaft sich entscheiden, zuerst einmal Kontakt mit jenen Familien aufzunehmen, die sich für das austragen ihres Kindes mit Behinderung/Krankheit sich entschieden haben, ....

Ein anderes Thema ist die Sprache: sensible Themen als auch Trauma/Trauer wird am besten in der Muttersprache ausgedrückt und bearbeitet. Ein weiteres Kriterium ist die Tatsache, das nicht jeder Seelsorger, Trauer- und Thrauma- therapeut mit einem Kind kann, das dank eines Schwangerschaftsabbruchs starb - es gibt auch Therapeuten/ Seelsorger, welche mir zurückschrieben, das sie nur mit Todesfällen können, wenn diese als volljährige (Kinder) starben.

mit anderen Worten: in der Praxis ergeben sich bei unserer Arbeit vollkommen andere Paradigmen als Standort, welche berufliche oder schulische Ausbildung wer gemacht hat usw.

Die Sicht der Medizin und der Rechtssprechung schafft Probleme, weil in Wahrheit das Kind ab Zeugung /Empfängnis an um seiner selbst Willen gewürdigt gehört: »Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.« ist daher falsch - weil dieser Satz den während ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach verstorbenen Kindern nicht gerecht wird - auch wenn gleich dieser Satz festgeschrieben ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet und legitimiert von der Generalversammlung der Vereinten Nationen ...

Moderne Bluttest bestätigen das, denn im Blut der Frau hinterläßt nicht auslöschbar jedes Einzelne ihrer empfangenen Kinder ihre Spur, unabhängig davon, ob diese Frau ihr Kind ausgetragen hat oder nicht ....

Wurde einem Menschen eine Sozialversicherungsnummer ausgestellt, dann ist im anschließenden Todesfall es für Ärzte selbstverständlich, den Verstorbenen einer Totenbeschau zuzuführen, was die Grundlage für ein daran anschließendes Begräbnis ist.

Aus Sicht der Angehörigen verhält es sich bei Familienmitgliedern, welche vor der Ausstellung ihrer Sozialversicherungsnummer starben, erschreckend anders. Im Mittelpunkt steht für uns jedes Kind, welches während seiner/ ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach starb - unabhängig von der Faktenlage ob diesem Kind ein Mutter - Kind - Pass ausgestellt wurde oder nicht. Wir sind flexibel, ab wann beerdigungswürdiges Kind: ob von Empfängnis/Zeugung an wie in der röm. kath. Kirche oder ab 120. Tag nach der Empfängnis wie im Isalm oder der evang. Kirche. Wir passen uns auch jener Sicht der Angehörigen an, die für sich selbst sagen, ich schließe mich vollkommen der Sicht der Ärzte an - für mich ist das okay.

Doch dazu muss man zuerst einmal in Erfahrungen bringen, was einzelne - mehrheitlich in Wien praktizierende - Ärzte mir schrieben.

Im Leben eines jeden Menschen gibt Themen, die nicht nur belastend erlebt werden - wie der Tot eines geliebten Menschen - sondern wo es 1000 Umgangsformen gibt.

Es hat wohl irgendetwas mit „erlauben" zu tun.

Freilich, wenn dem Bestatter ein Bestattungsauftrag vorliegt, aber der Verstorbene noch keiner Totenbeschau zugeführt wurde, so kümmert sich ein einfühlsamer Bestatter auch darum.

Geburt ist laut unserer Definition jeder Vorgang, dem zu Folge das Kind den Mutterleib verläßt, unabhängig davon, ob dieses Kind durch die Mutter oder mit medizinischer Unterstützung den Mutterleib verlassen hat. Auch unabhängig davon, wie lange die Schwangerschaft gedauert hat.

Das Wiener Gesundheitsamt kennt auch eine Ethikkommission & eine Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige MigrantInnen. Ein Gewebesicherheitsgesetz und Zellen und Gewebe in Form ihres während seiner Schwangerschaft verstorbenen Kindes Kliniken müssen dem Patienten (der Schwangeren) entnommens Gewebe dokumetiren. Formlos kann die Mutter unter Angabe ihrer Sozialversicherungsnummer und ihres namens den für ihr totes Kind zuständigen Arzt/ Klinik von der Dokumentaionspflicht entbinden, damit Angehörige ihr während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenes Kiund beerdigen können.

Laut Berd Hellinger gibt es eine Ordnung der Liebe. Dabei geht die Würdigung der Liebe voraus. Verstorbene Kinder sowie Angehörige haben Ihnen zustehende Rechte, die ihnen helfen sollen, ihr Familienmitglied zu würdigen. Wir vertreten die Ansicht, das Ärzte nicht vorrangig bestimmen dürfen, was beerdigungswürdig ist und was nicht, denn das zu entscheiden steht aus unserer Sicht den Angehörigen vorrangig zu, ihr verstorbenes Familienmitglied würdig willkommen zu heißen und respektvoll, selbstbestimmt auf einem Friedhof zu verabschieden bzw. zu begraben.

Mensch von Zeugung/ Empfängnis an: im Sinne der röm. kath. Kirche und/ oder der Aktion allen Menschen ein Grab sollte es eine Beerdigung von allen Kindern geben, welche während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, unabhängig davon, ob die Angehörigen dem zustimmt oder nicht, denn von Zeugung/ Empfängnis an ist aus unserer Sicht jede Seele um seiner Selbst wertvoll. 

Stellvertretend für viele Ärzte verweise ich auf die Sicht von DDr. Fiala (was soll die Definition "Kind" in Verbindung mit einem Schwangerschaftsabbruch? Wir Ärzte entnehmen doch nur Gewebe oder Zellen!

Ein willkommen geheißenes Kind gibt es - u.a. laut DDr. Fiala doch erst ab jenem Zeitpunkt, da dieses Kind zu seinen Lebzeiten seine Geburtsurkunde und daran anschließend seine / ihre eigene Sozialversicherungsnummer erhalten hat. Und: Bei ihm fallen keine beerdigungswürdigen Familienmitglieder an, daher wollte er von uns keinen Fötensarg aus Karton für sein Museum als Geschenk erhalten. .... 

Dr. Ruzicka vom Wiener Gesundheitsamt: Nach meiner Ansicht sind (med. Eingriffe wie z.B. eine) Abtreibungen als aktive Eingriffe nicht einer (von der Natur gewollten) Fehl- oder Totgeburt gleichzusetzen, die ja spontane Ereignisse sind. Daher sollte sich bei abgetriebenen Föten über 120mm Scheitel-Steißlängen auch keine Beschaupflicht ergeben. 

Das Folgende wurde mit Zustimmung der Angehörigen veröffentlicht: Den Ansagen von Medizinern stelle ich die Rechte und Sichtweisen aus Sicht der Angehörigen gegenüber, z.B. was Rechtsanwalt Mag. Konlechner erfolgreich für eine Mutter und ihrem Wunsch - u.a. ihre Fehlgeburten nicht kremieren zu müssen - ausformuliert und an den unabhängigen Verwaltungsgerichtshof Wien gesendet hat z.B. über das vorrangige Recht der Angehörigen, das Sie selbst ein einfaches Begräbnis auf Kosten des zuständigen Sozialamtes anregen und selbst gestalten dürfen. Dann wird ihr verstorbenes Kind außerhalb der Gruppe 35b beerdigt und es kann den Angehörigen vor Ablauf der Mindestruhezeit ein Nachnutzungsrecht angeboten werden durch die für das Grab zuständige Friedhofsverwaltung! In Wien gibt es folgende Friedhofsverwaltungen: islam, evangelisch, jüdisch, auf dem Kahlenberg (19. Bezirk Wien), in Penzing (14. Bezirk, Wien), in Nußdorf (19. Bezirk), am Anatomischen Friedhof, in Matzleinsdorf und die ehemalige MA 43.

Das Wort Fehlgeburt wird unterschiedlich wahrgenommen:
1. Aus Sicht der Laien werden mit dem Begriff "Fehlgeburt" ausnahmslos alle Kinder gemeint, die während ihrer Schwangerschaft, Geburt und kurz danach starben, ohne dass das Kind jemals - versicherungstechnisch gesehen - lebend das Krankenhaus verlassen hat. Ohne dass das Kind zu seinen Lebzeiten seine Geburtsurkunde bzw. Sozialversicherungsnummer bekommen hat.
2. Aus Sicht der Medizin handelt es sich bei Fehlgeburten um Kinder, die durch die Mutter geboren wurden, ohne das es zu einem chirugischen = Medizinischen Eingriff durch einen Arzt kam.
<cite></cite>3. Aus Sicht des Bestattungsrechtes gibt es Leibesfrüchte (im Mutterleib verstorben) und Leichen (ausserhalb des Mutterleibes verstorben). Die Kleinste beerdigungswürdige Leiche ist eine außerhalb des Mutterleibes befruchtete Eizelle, die einer Frau zum austragen nicht refundiert wurde ...

Aus Gründen der unterschiedlichen Dokumentation am Standesamt werden in Österreich Gewichtabhängig Leibesfrüchte unterteilt in unter 500 Gramm (Fehlgeburt) und über 500 Gramm (Totgeburt), unabhängig ob das Kind durch die Mutter geboren wurde oder das Kind in Verbindung mit einem medizinischen ( chirugischen oder medikamentösen) Eingriff den Mutterleib verlassen hat. 

Die Unterscheidung zwischen Fehl- & Totgeburt bzw. lebend geboren hat weitreichende Unterschiede - z.B. bei Begräbnissen.

Im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes werden Fehlgeburten kremiert. Mit der Kremierung hat das Planungsteam sich an der röm. kath. Kirche orientiert, welche  für Mutter und Kind auch je einen Segen vor und nach der Geburt sowie Gedenkgottesdienste im Oktober bzw. lt röm. kath Kirchenkalender, dem 28.12. Tag der unschuldigen Kinder kennt. Leider war nur der röm. kath. Monsignore Mag. Wagner/Luegerkirche Bestandteil des Planungsteam zur Gruppe 35b. Mir fehlen Berichte darüber, das auch Seelsorger anderer Kirchen- und Glaubensgemeinschaften damals eingeladen wurden.

Durch die Bestattung Wien beerdigt kann die Verabschiedung und der Termin des Begräbnisses auf www.bestattungwien.at abgerufen werden.
Begräbnistermin und Ort kann mit Namen des Verstorbenen auf www.friedhoefewien.at online abgerufen werden.

Die meisten Schwangerschaften werden vor dem 6. Schwangerschaftsmonat durch medizinische Eingriffe beendet. Ursache kann sein eine Bauchhöhlenschwangerschaft z.B. via Kaiserschnitt, also durch die geöffnete Bauchdecke, via Curretage oder dem Abbruch einer Schwangerschaft aus 1000 unterschiedlichen Gründen.

Wenn ihr Kind auf Grund eines med. Eingriffes tot den Mutterleib verlassen hat, handelt es sich aus unserer Sicht um Leibesfrüchte. Weil unter 500 Gramm schwer sind es laut Wiener Bestattungsrecht Fehlgeburten. Frauen, die den Abbruch einer Schwangerschaft hinter sich haben, können der Familien, Freunden Bekannten sagen, das sie ein Fehlgeburt hatten.

Laut Wiener Bestattungsrecht sind Fehlgeburten alle still = totgeborenen Kinder unter 500 Gramm, unabhängig von der Begründung, warum sie den Mutterleib haben verlassen müssen.

Von der Feuerhalle Wien Simmering www.krematoriumwien.at habe ich folgende Zahlen für Begräbnisse von Fehlgeburten im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes: 2001: 166 Fehlgeburten, 2002: 229 Fehlgeburten, 2003: 214 Fehlgeburten, 2004: 189 Fehlgeburten, 2005: 245 Fehlgeburten, 2006: 205 Fehlgeburten, 2007: 96 Fehlgeburten, 2008: 236 Fehlgeburten, 2009: 215 Fehlgeburten, 2010: 237 Fehlgeburten, 2011: 128 Fehlgeburten.
Was denken Sie: werden alle anderen in Wien anfallenden Fehlgeburten im Auftrag der Angehörigen beerdigt? Ich denke nicht. Im Gegenteil: ich befürchte, das Mediziner am Schwangerschaftsabbruch selbst als auch an der Vermarktung von Fehl- und Totgeburten verdienen (statt diese respektvoll einem Begräbnis zuzuführen) - oder warum werden so wenig Fehlgeburten beerdigt?

übrigens: Fehlgeburten werden mit dem Namen der Mutter und ihrer Sozialversicherungsnummer dokumentiert, berichtet Herr Vikenscher von der Feuerhalle Wien Simmering.

Mit genau dieser Registration wird mit der MA40 jedes einzelne Begräbnis einer Fehlgeburt verrechnet - unabhängig davon, ob das Begräbnis im Auftrag der Angehörigen oder im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes angeregt wurde, denn der Verstorbene hat selbst die Kosten für ein einfaches Begräbnis zu bezahlen.
Beide Auftragsgeber (Angehörige als auch die MA 15) können eine (Wien: MA 40) fremd finanzierte Beerdigung anregen, also z.B. eine Beerdigung auf Kosten des für den Verstorbenen zuständigen Sozialamtes, denn der Verstorbene ist gesetzlich dazu verpflichtet, selbst für sein Begräbnis wirtschaftlich aufzukommen. Diese Rechtssprechung gilt auch für minderjährig Verstorbene als auch für Kinder, welche wärend ihrer Schwangerschaft, Geburt oder kurz danach - im oder außerhalb des Mutterleibes - starben - bestätigte 2010 der unabhängige Verwaltungsgerichtshof Wien.

Bild oben: ausdruckbarer Flyer zum Thema Mensch von Empfängnis an: "Tod zu Beginn Ihrer Schwangerschaft - operativer Eingriff oder kleine Geburt" Dabei geht es nicht nur um den geburtsbezogenen Blickwinkel, sondern auch um den (Bestattungs-) rechtlichen Umgang mit der Leibesfrucht, wie still geborene Kinder im Bestattungsrecht genannt werden.

Es folgen Links, die Ihnen vielleicht auch wichtig sein könnten, etwa um an Info von anderen Eltern zu kommen, deren Kind gestorben ist: http://verwaist.beepworld.de/hps-von-verwaisten.htm

Märchen von der Traurigkeit
http://verwaist.beepworld.de/maerchen-von-der-tra.htm

Mit Kindern auf den Friedhof gehen
http://verwaist.beepworld.de/mit-kindern-auf-den-.htm

u.a. Bücher über unsere Webseiten bei Amazon bestellt wird unsere Arbeit unterstützt: http://verwaist.beepworld.de/literaturtips.htm

Rundschreiben vom 20.1.2003: der in Karlsruhe, D, tätige röm. kath. Klinikseelsoger Klaus Schäfer SAC gibt bekannt, das er am Tag der unschuldigen Kinder (röm. kath. Kirchenkalender: 28.12.) die Aktion "Allen Menschen ein Grab" gegründet hat, denn auch in Deutschland ist der weibliche Unterleib ein Kriegsgebiet und zahlreiche Leibesfrüchte sind in Müllverbrennungsanlagen, die Asche von dort als Füllmaterial in Lärmschutzwänden und Aspalt gelandet.

Wien, 2003 gibt Mag. Elisabeth Widensky Ihre Sichtweise & - erlebniss bekannt. Auf Grund ihrer persönlichen Erlebnisse hat sie zwischen 1995 - 2004 die SHG Regenbogen Wien geleitet. Zudem war sie Bestandteil der Planungsgruppe, dem zufolge die Gruppe 35b in heutiger Form für Begräbnisse von Kindern bis zu 110 cm Körpergröße im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes entstand, denn in 1/2 Erwachsenengräber = in ein Kindergrab kann ein Sarg mit max. 120 cm länge. Daher befindet sich das Logo des Verein Regenbogen auf dem Granitstein des Urnenschachtes von im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes kremierten Fehlgeburten in der Gruppe 35b

2006 bestätigte Frau Hainz öffentlich im mehrfach ausgestrahlten Film Wenn der Tod am Anfang steht - „Babygrabfeld“ auf dem Zentralfriedhof, das es aus Sicht der Angehörigen in Wien große Schwierigkeiten gibt, wenn man sein während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danch verstorbenes Kind selbst beerdigen oder aber im Auftrag des Wiener Gesundheitsamtes in der Gruppe 35b am Wiener Zentralfriedhof beerdigt wissen will.

 "weinen ist gesundhttp://verwaist.beepworld.de/weinen-ist-gesund.htm

über Müttersterblichkeit: http://verwaist.beepworld.de/muettersterblichkeit.htm

sterbende Großeltern dem Enkelkind erklärt
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/sterbende-groseltern.htm

Büchertipps zum Thema Unfallopfer und Angehörige
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/unfall.htm

Büchertipps: sterbende Kinder begleiten
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/sterbende-kinder.htm

Büchertipps, wenn der Partner gestorben ist:
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/verwaiste-partner.htm

Büchertipps für Töchter, wenn die Mutter gestorben ist
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/tochter-muttertrauer.htm

Büchertipps Trauer, wenn Worte fehlen
http://www.beepworld.de/members56/sonnenstrahl_t_u_v/trauer-wenn-worte-fe.htm

Angst vor Veränderung = Caniophobie

Büchertipps laut Todesursache:
http://verwaist.beepworld.de/todesursache.htm

Ohne Kenntnis der Angehörigen und ohne Einverständniserklärung durch Angehörigen von während der Schwangerschaft, Geburt und kurz danach verstorbenen Kindern forschen Ärzte:
http://verwaist.beepworld.de/forschung-an-toten-k.htm

über den Umgang mit Hinterbliebenen: was Ärzte, Klinikangestellt Freunde ec sagen dürfen und was nicht: http://verwaist.beepworld.de/umgang-mit-a-opfer.htm

Nur wer die Fehler der Vergangenheit begreift und versteht,

kann für die Zukunft etwas positiv verändern.

Advent und Weihnachten ist ein Fest, das die Trauer über den Tod und die Freunde der Geburt vereint. Im Auftrag vom Weihnachtsmann (Symbol der vorausgegangenen Ahnen) werden den Kindern materielle Geschenke und nicht materielle Gaben liebevoll gestaltet und übergeben. Alle Sinne sollen erreicht werden: keine andere Jahreszeit wird so ausgeprägt Hoffnung und Zuversicht geben gestaltet - z.B. mit Räucherwerk & GeschenkenMusik. Traditionell geht man in diesen Tagen vielerorts auch auf den Friedhof, denn der Tod gehört genauso zum Leben wie z.B. die Jahreszeiten ...

MFG

Gunnhild Fenia Tegenthoff

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